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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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bishervondieserbesonderentechnischenAusschaltungderGesinnungunseres Rektors keineKenntnis.Wäre es dort früher bekannt gewesen, daßHerrGlei- spach gelegentlich auch als ›Gleispach ohne‹ auftritt und in dieser Rolle von seinemRadauantisemitismuskeinenGebrauchmacht, dannwäre ihmundder österreichischenUniversitäteineübleBlamageerspartgeblieben.Nochsicherer hättesiesichdieBlamagefreilicherspart,wennsiesichrechtzeitigentschlossen hätte, vonHerrnGleispach keinenGebrauch zumachen.Wenigstens nicht als Rektor.«453 1933 nach dem Staatsstreich wurde Gleispach seine nationalsozialistische Gesinnungund seineKritik ander neuenGesetzgebung zumVerhängnis. Ge- meinsammit anderenProfessorenderFakultät publizierte erkritischeGedan- ken inder reichsdeutschenZeitschrift »Verwaltungsrecht«.SeinAufsatzzuden NeuerungenimDienstrechtproblematisiertevorallemdenneuenDiensteidund die Disziplinarvorschriften der Bundesangestellten.454 Das Ministerium warf ihm hierauf vor, durch seinen Artikel »in der Beamtenschaft Zweifel an der rechtlichen und sittlichen Verbindlichkeit des von ihr geschworenen Eides hervorzurufen undAgitationen in dieser Richtung zu fördern und dabei ins- besonderedieHandhabezueinerBerufungaufeinewissenschaftlicheAutorität zu liefern. […] IndiesemRahmengesehenerscheinendurchdieseDarstellun- gen die Grenzen der Freiheit derWissenschaft überschritten, in derHandha- bungstaatsgefährlicherNaturebensowenigwie strafbareHandlungen ihreDe- ckung findenkönnen.«455DeshalbwurdeGleispachmitErlassvom22.Oktober 1933mit31.Oktober indendauerndenRuhestandversetzt456–ohnejedochdie dafür vorgesehene Altersgrenze erreicht zu haben. Die Umstände seiner Zwangspensionierung wurden bereits Anfang Oktober, somit noch vor dem Pensionierungserlass, in der zeitgenössischen Presse publik.457 ImDezember 1933 erhobGleispach Beschwerde beimVwGH,mit der Errichtung des BGH ging die Rechtssache auf diesen über – zu einer Verhandlung kam es jedoch nicht, da Gleispach seine Beschwerde vor der für Oktober 1935 anberaumten Verhandlung mit der Begründung, dass »gegenwärtig in Österreich keine oberstenGerichtshöfe desöffentlichenRechtesmehr [bestehen], die auf einer nachdemWillendesVolkes entstandenenVerfassungberuhenwürden«458 zu- rückzog. Bereits imNovember 1933 führteGleispachGesprächeüber eineBe- rufungandieBerlinerUniversität,diedortigenProfessorensahenes»unterden 453 Arbeiter-Zeitungvom8.8. 1930Nr.217, 3. 454 Gleispach,DieNeuerungen imDienstrechtderBundesangestellten. 455 SchreibendesUnterrichtsministeriumsvom11.9. 1933zit. n.Kraus,Gleispach49 f. 456 Vgl. auchoben59. 457 Vgl.WienerZeitungvom6.10. 1933Nr. 248, 3. 458 SchreibenGleispachsandenPräsidentendesBundesgerichtshofesvom14.10.1935,BArch (Berlin-Lichterfelde),R/4901/24649, fol. 2986. StrafrechtundStrafprozessrecht 431
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938