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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Schuldlehre491undzumVerbrechensbegriff492publizierteKadecˇkaauchArtikel zu tagesaktuellen Themen: So verfasste er 1929 einen Beitrag zum geplanten Antiterrorgesetz493 und 1933 nach demStaatsstreich kommentierte er die Re- gierungsverordnungen494betreffenddiePressefreiheit495. ImGegensatzzuAdolf Merkl,der indiesenRegierungsverordnungeneinen»unvermutetenEingriff in die Pressefreiheit«496 sah, erblickte Kadecˇka darin lediglich eineVerschärfung der bestehenden Maßnahmen. Die Änderung des Vorlagezeitpunkts des PflichtexemplarsvomBeginnderVerbreitungaufzweiStundenvorBeginnder Verbreitung erschien ihm insofern nicht als problematisch: »Der Zweck der VorlageistnachwievorbloßdiePrüfungdieserDruckwerkenachderRichtung, obsieeinenstrafbarenInhalthaben. IstdasnichtderFall, sokanndieBehörde ihreVerbreitungnichtverhindern.Esistnicht,wienachdemzweitenAbsatzdes §23desPreßgesetzesvomJahre1862, indasErmessenderBehördegestellt,das Aushängen oder Anschlagen zu bewilligen oder zu verbieten. Es handelt sich alsoumkeineZensur.«497 DashoheAnsehenKadecˇkas imIn-undAuslandbezeugenseineunzähligen Mitgliedschaften: Sowar er von 1917 bis 1951Mitglied der judiziellen Staats- prüfungskommission, von 1934 bis 1938war er Vertreter in der Commission InternationaleP¦nale et P¦nitentiaire, von1935bis 1938 auchMitglied imBu- reau International pour l’Unification duDroit P¦nal.Weiters war er zwischen 1933 und 1938 Präsident der österreichischen kriminalistischen Vereinigung. Neben seinenwissenschaftlichenNetzwerken, war Kadecˇka auchMitglied im DeutschenKlub:498 So scheint er imMai 1925 als neuesMitglied auf.499 Seine Mitgliedschaft dürfte Kadecˇka bis zur Auflösung des Klubs 1939 ausgeübt haben.500 Als angesehener Strafrechtler wurden Kadecˇka verschiedene Aner- kennungen zuteil: So wurde ihm 1925 das Ehrendoktorat der Staatswissen- 491 Kadecˇka, Die Schuldlehre nach dem Strafgesetzentwurf; Kadecˇka, Zur Lehre von der Schuld. 492 Kadecˇka,WillensstrafrechtundVerbrechensbegriff. 493 Kadecˇka,Antiterrorgesetz. 494 VOderBundesregierung 7.3. 1933BGBl 41/1933, betreffendbesondereMaßnahmenzur Hintanhaltungdermit einerStörungderöffentlichenRuhe,OrdnungundSicherheit ver- bundenen Schädigung deswirtschaftlichen Lebens; VOder Bundesregierung 10.4. 1933 BGBl120/1933,womitdieVO7.3. 1933BGBl41/1933geändertwird. 495 Kadecˇka, Preßfreiheit undPreßrecht; Kadecˇka, DieNotverordnungenpreßrechtlichen Inhaltes. 496 NFPvom9.3. 1933 (Abendblatt)2; vgl. dazuauchOlechowski/Staudigl-Ciechowicz, Staatsrechtslehre232–239. 497 Kadecˇka,DieNotverordnungenpreßrechtlichen Inhaltes4. 498 ZumDeutschenKlubvgl. 70–72. 499 MDK1925/4. 500 Er befindet sich inderMitgliederliste aus 1939, BArch (Berlin-Lichterfelde), R/43/II 823. Die judiziellenFächer436
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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