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Schuldlehre491undzumVerbrechensbegriff492publizierteKadecˇkaauchArtikel
zu tagesaktuellen Themen: So verfasste er 1929 einen Beitrag zum geplanten
Antiterrorgesetz493 und 1933 nach demStaatsstreich kommentierte er die Re-
gierungsverordnungen494betreffenddiePressefreiheit495. ImGegensatzzuAdolf
Merkl,der indiesenRegierungsverordnungeneinen»unvermutetenEingriff in
die Pressefreiheit«496 sah, erblickte Kadecˇka darin lediglich eineVerschärfung
der bestehenden Maßnahmen. Die Änderung des Vorlagezeitpunkts des
PflichtexemplarsvomBeginnderVerbreitungaufzweiStundenvorBeginnder
Verbreitung erschien ihm insofern nicht als problematisch: »Der Zweck der
VorlageistnachwievorbloßdiePrüfungdieserDruckwerkenachderRichtung,
obsieeinenstrafbarenInhalthaben. IstdasnichtderFall, sokanndieBehörde
ihreVerbreitungnichtverhindern.Esistnicht,wienachdemzweitenAbsatzdes
§23desPreßgesetzesvomJahre1862, indasErmessenderBehördegestellt,das
Aushängen oder Anschlagen zu bewilligen oder zu verbieten. Es handelt sich
alsoumkeineZensur.«497
DashoheAnsehenKadecˇkas imIn-undAuslandbezeugenseineunzähligen
Mitgliedschaften: Sowar er von 1917 bis 1951Mitglied der judiziellen Staats-
prüfungskommission, von 1934 bis 1938war er Vertreter in der Commission
InternationaleP¦nale et P¦nitentiaire, von1935bis 1938 auchMitglied imBu-
reau International pour l’Unification duDroit P¦nal.Weiters war er zwischen
1933 und 1938 Präsident der österreichischen kriminalistischen Vereinigung.
Neben seinenwissenschaftlichenNetzwerken, war Kadecˇka auchMitglied im
DeutschenKlub:498 So scheint er imMai 1925 als neuesMitglied auf.499 Seine
Mitgliedschaft dürfte Kadecˇka bis zur Auflösung des Klubs 1939 ausgeübt
haben.500 Als angesehener Strafrechtler wurden Kadecˇka verschiedene Aner-
kennungen zuteil: So wurde ihm 1925 das Ehrendoktorat der Staatswissen-
491 Kadecˇka, Die Schuldlehre nach dem Strafgesetzentwurf; Kadecˇka, Zur Lehre von der
Schuld.
492 Kadecˇka,WillensstrafrechtundVerbrechensbegriff.
493 Kadecˇka,Antiterrorgesetz.
494 VOderBundesregierung 7.3. 1933BGBl 41/1933, betreffendbesondereMaßnahmenzur
Hintanhaltungdermit einerStörungderöffentlichenRuhe,OrdnungundSicherheit ver-
bundenen Schädigung deswirtschaftlichen Lebens; VOder Bundesregierung 10.4. 1933
BGBl120/1933,womitdieVO7.3. 1933BGBl41/1933geändertwird.
495 Kadecˇka, Preßfreiheit undPreßrecht; Kadecˇka, DieNotverordnungenpreßrechtlichen
Inhaltes.
496 NFPvom9.3. 1933 (Abendblatt)2; vgl. dazuauchOlechowski/Staudigl-Ciechowicz,
Staatsrechtslehre232–239.
497 Kadecˇka,DieNotverordnungenpreßrechtlichen Inhaltes4.
498 ZumDeutschenKlubvgl. 70–72.
499 MDK1925/4.
500 Er befindet sich inderMitgliederliste aus 1939, BArch (Berlin-Lichterfelde), R/43/II 823.
Die
judiziellenFächer436
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik