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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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zelGleispach.Bereits zurZeitenderMonarchieverfassteereinigeAufsätzezur Novellierungdes Strafgesetzbuches.654Auchbefasste er sich imakademischen Unterrichtmit den Strafrechtsentwürfen: So hielt er bereits in Freiburg Lehr- veranstaltungenzumschweizerischenStrafgesetzentwurf,655 imWintersemester 1921/22hielt er inWien eineLehrveranstaltung zu»AusgewähltenPartien aus dem besonderen Teil des Strafrechts (RechtsvergleichendÖsterreich – Deut- schesReich,Entwürfe)«undeinstrafrechtlichesSeminar»Derjüngstedeutsche u der italienische Strafgesetzentwurf«. Im gleichen Jahr wurde auf der ersten Tagung der Österreichischen Kriminalistischen Vereinigung der deutsche Strafgesetzentwurf vonder Seite derPraxis undderWissenschaft besprochen, zu den Referenten zählten unter anderem Gleispach, Kadecˇka, Löffler und Rittler.656EinewichtigeRolle inderdeutsch-österreichischenZusammenarbeit auf demGebiet des Strafrechts spielte insbesondere Ferdinand Kadecˇka, der 1920einenGegenentwurfzumDeutschenStrafgesetzentwurf1919erstellthatte. EingemeinsamesStrafgesetz,dassowohl inDeutschlandalsauchinÖsterreich inKraft tretenwürde, scheiterte jedoch andenpolitischenUmwälzungen. Be- reits in seinemBerichtüber die Frage der Fortführung der Strafrechtsreform, denGleispach imSeptember1932vortrug,wurdedieneuepolitischeRichtung ersichtlich. Zwar zeigte er sichüberzeugt, dass die Zeit für eine Strafrechtsre- form, trotzvielerSchwierigkeiten, reifwar: »unsereZeit […][ist]berufenund geradezu verpflichtet, ein neues Gesetz zu schaffen«.657 In seiner Auffassung fühlte er sich von der ganzen österreichischen Landesgruppe der Internatio- nalenKriminalistischenVereinigungundvondenösterreichischenRechts-und StaatwissenschaftlichenFakultätenbestärkt,unteranderemberiefersichaufdie imSpätfrühjahr 1932 einstimmig gefasste »Entschliessungen« derösterreichi- schen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten, die sich »für die Rechtseinheit und für die Fortführung der auf sie hinzielenden Arbeiten«658 aussprachen.SeineAusführungenzurStrafrechtsreformgingenjedochvonden bisherigenReformarbeitenabundstandenbereits voll imGeistedernational- sozialistischenLehren659–so fordert erdenStrafschutz ideellerRechtsgüter zu denen er »Ehre und Würde des deutschen Volkes und seiner Helden, die 654 Gleispach,DerösterreichischeStrafgesetzentwurf unddasSchuldproblem.;Gleispach, RandbemerkungenzumStrafgesetzentwurf. 655 VglÜbersicht seinerVorlesungen inKraus,Gleispach95–103,hier95 f. 656 Die erstattetenBerichtewurdenpubliziert: vgl. Gleispach, Derdeutsche Strafgesetzent- wurf. 657 Gleispach, BerichtüberdieFragederFortführungderStrafrechtsreform2. 658 Gleispach, Bericht über die Frage der Fortführung der Strafrechtsreform 3; Vgl. auch unten663f. 659 Vgl. dazuSchmidt,GeschichtederdeutschenStrafrechtspflege419–421. StrafrechtundStrafprozessrecht 461
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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