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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Ferdinands-UniversitätdasDoktoratderRechteerworben,bevorernachWien übersiedelte,wo erAdvokaturs-Konzipient, später Juristenpräfekt anderThe- resianischenAkademiewurde – eine Stelle, die nach ihmu.a. auchBernatzik eineZeitlang(1887–1891)versehensollte.MenzelsanfänglichesFachgebietwar dasZivilrecht, indemersich1882auchhabilitierte.EinJahrspäterkonvertierte er vom Judentum zumKatholizismus, was ihm die weiteren Karriereschritte öffnete.16 Als Österreich mit dem Unfallversicherungsgesetz 1887 und dem Krankenversicherungsgesetz 1888 die ersten Sozialgesetze erhielt, warMenzel einerderersten,der sichmitdiesergänzlichneuartigenMateriebefasste.Über das Sozialrecht »wanderte« er allmählichvomPrivat- in dasöffentlicheRecht, sodass er 1889 zum außerordentlichen Professor und 1894 zumordentlichen Professor fürVerwaltungsrecht anderUniversitätWienernanntwurde. 1902wurdeLustkandlemeritiert,17woraufBernatzikvorschlug,Menzelauch mitdemFachStaatsrechtzubetrauenundfürdasFachVerwaltungsrechteinen neuenExtraordinarius zu ernennen. Bis zurVerwirklichungdieses Extraordi- nariats sollte es allerdings noch fünf Jahre dauern, undwiedermischten sich antisemitische Untertöne in die Berufungspolitik: Denn von den in Frage kommendenBewerbernwar –wie SigmundAdler auchhervorhob18 –der Ti- tularprofessor Friedrich Tezner sicherlich der am besten Qualifizierte, hatte aber,daernichtnurjüdischerHerkunftwar,sondernauchanseinemjüdischen Glauben festhielt, keine Chance. Vielmehr wurde er – pari passu mit Carl BrockhausenundRudolfHerrmannv.Herrnritt–andiezweiteStellegesetzt,der ausGraz stammendeMaxLayerdagegenandie ersteStelle. Friedrich Tezner19 war 1856 in Beraun [Beroun/CZ] in Böhmen geboren worden und hatte sich 1892mit einer Arbeit »Zur Lehre von dem freien Er- messen derVerwaltungsbehörden als Grund derUnzuständigkeit derVerwal- tungsgerichte« an der Universität Wien habilitiert. Es war dies nur eine von vielennachfolgendenSchriften, indenen er sich intensivmit demVwGHaus- einandersetzte,worin–unbeschadet seinesWirkens imStaatsrechtund inder Rechtstheorie – der Schwerpunkt seines wissenschaftlichen Werkes erblickt werdenkann.Dennochwurde ihmeineStelle imVwGHlangeZeit verweigert, wofür ähnliche Gründewie an der Universität ausschlaggebend gewesen sein 16 Staudacher, ZwischenEmanzipationundAssimilation45,nennt irrtümlich1893als Jahr der KonversionMenzels, vgl. dazuOlechowski, VonGeorg Jellinek zuHansKelsen (im Druck). 17 Er starb am 18.6.1906 inWien; vgl. Brigitte Böck, LustkandlWenzel, in:ÖBLV (Wien 1972)376. 18 Minoritätsantrag SigmundAdler, undatiert, vermutlich vomDezember 1902,ÖStA AVA, UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton612,PersonalaktMenzelAdolf, fol. 37r. 19 ThomasOlechowski, Tezner Friedrich, in:ÖBL65. Lfg. (Wien2014) 276; Schwärzler, Tezner;Winkler,Rechtswissenschaft 89–93; siehezu ihmnochunten611. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 469
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938