Seite - 481 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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nahme einer Grundnorm, in die keinerlei absoluten Wertvorstellungen o.ä.
einfließen, ihrenGipfelpunkt erreicht.
Falschwäre es jedochanzunehmen,dass sichKelsennichtmithistorischen,
soziologischenoderpolitischenFragestellungenbefasste.M¦tallberichtet,dass
Kelsen in seiner Wiener Zeit den Vorsatz fasste, sowohl eine systematische
DarstellungseinerReinenRechtslehrezuschreiben–einPlan,der1934, inder
Zeit seines Schweizer Exils verwirklichtwerdenkonnte – als auch eineumfas-
sendeKritik derNaturrechtslehre. Bei derArbeit an diesem zweitenWerk er-
kannteerjedoch,dasseraucheineGeschichtedesNaturrechtsverfassenmusste
–was ihnwiederumdazuzwang, sichauchmitReligionundSozialphilosophie
der altenGriechen auseinanderzusetzen.75 1929 schriebKelsen seinemFreund
KarlPrˇibramnachFrankfurt,dassessichbeiseinemneuenBuch,»Gerechtigkeit
undRecht imGeiste derAntike«, um»eine ausgesprochen soziologische, und
zwarkultursoziologischeUntersuchung«handle, die versuche, »dieBedeutung
derReligion,Dichtung,Philosophieund Jurisprudenz fürdie sozialeMachtge-
staltung imEinzelnen nachzuweisen. […] Es ist übrigens nur der erste Band
eines gross angelegtenWerkes, dessen zweiter die soziologische Funktion des
Christentumsbehandelnwirdund imManuskript zumTeil schon fertig ist.«76
AberdasBuchsollteniemals erscheinen;dasumfangreicheManuskriptwurde
zur Materialsammlung für eine Fülle verschiedener Aufsätze, die Kelsen in
weiterer Folge veröffentlichte, sowie auch für seine 1940 vollendete, aber erst
nach dem Zweiten Weltkrieg veröffentlichte Monographie »Vergeltung und
Kausalität«.KelsensAuseinandersetzungmitPlato,andererseinganzesLeben
langarbeitete,wurdeerst 1985postumveröffentlicht.77
Vor allemaber entwickelteKelsen eine eigenepolitischeTheorie, die genau
das enthält, wasKelsen in seinen rechtstheoretischen Schriften stets vermied:
dasBekenntniszueinerpolitischenIdeologie.HatteesKelsen1929ausdrücklich
als einen »Irrtum« bezeichnet, »wenn die Reine Rechtslehre als Ausläufer der
liberal-individualistischenRechtsstaatstheorie, als politischer Demokratismus
undPazifismusgekennzeichnetwird«,78soveröffentlichteer imselbenJahrdie
zweiteAuflageseinerSchrift»VomWesenundWertderDemokratie«,einBuch,
das genauso viel Beachtung verdientwie seineReineRechtslehre. KelsensDe-
mokratielehre ist gewissermaßendieKehrseite seinerRechtslehre, dochgehen
beide von denselben Grundsätzen aus: Methodenreinheit und Leugnung der
75 Métall,Kelsen66 f.
76 DerBriefistnurinKopieerhalten,undzwarineinemSchreibendesDekansderFrankfurter
JuristenfakultätJosefHellauerandenKuratorderUniversitätFrankfurtvom12.11.1929,UA
Frankfurt,AktenderWirtschafts-undSozialwissenschaftlichenFakultät, Zug4/1987, Sign
NeuAbt150Nr231/237, 74.
77 Jabloner,Zeleny,KelsenunddiegriechischePhilosophie.
78 Groh,DemokratischeStaatsrechtslehrer107.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 481
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik