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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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nahme einer Grundnorm, in die keinerlei absoluten Wertvorstellungen o.ä. einfließen, ihrenGipfelpunkt erreicht. Falschwäre es jedochanzunehmen,dass sichKelsennichtmithistorischen, soziologischenoderpolitischenFragestellungenbefasste.M¦tallberichtet,dass Kelsen in seiner Wiener Zeit den Vorsatz fasste, sowohl eine systematische DarstellungseinerReinenRechtslehrezuschreiben–einPlan,der1934, inder Zeit seines Schweizer Exils verwirklichtwerdenkonnte – als auch eineumfas- sendeKritik derNaturrechtslehre. Bei derArbeit an diesem zweitenWerk er- kannteerjedoch,dasseraucheineGeschichtedesNaturrechtsverfassenmusste –was ihnwiederumdazuzwang, sichauchmitReligionundSozialphilosophie der altenGriechen auseinanderzusetzen.75 1929 schriebKelsen seinemFreund KarlPrˇibramnachFrankfurt,dassessichbeiseinemneuenBuch,»Gerechtigkeit undRecht imGeiste derAntike«, um»eine ausgesprochen soziologische, und zwarkultursoziologischeUntersuchung«handle, die versuche, »dieBedeutung derReligion,Dichtung,Philosophieund Jurisprudenz fürdie sozialeMachtge- staltung imEinzelnen nachzuweisen. […] Es ist übrigens nur der erste Band eines gross angelegtenWerkes, dessen zweiter die soziologische Funktion des Christentumsbehandelnwirdund imManuskript zumTeil schon fertig ist.«76 AberdasBuchsollteniemals erscheinen;dasumfangreicheManuskriptwurde zur Materialsammlung für eine Fülle verschiedener Aufsätze, die Kelsen in weiterer Folge veröffentlichte, sowie auch für seine 1940 vollendete, aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg veröffentlichte Monographie »Vergeltung und Kausalität«.KelsensAuseinandersetzungmitPlato,andererseinganzesLeben langarbeitete,wurdeerst 1985postumveröffentlicht.77 Vor allemaber entwickelteKelsen eine eigenepolitischeTheorie, die genau das enthält, wasKelsen in seinen rechtstheoretischen Schriften stets vermied: dasBekenntniszueinerpolitischenIdeologie.HatteesKelsen1929ausdrücklich als einen »Irrtum« bezeichnet, »wenn die Reine Rechtslehre als Ausläufer der liberal-individualistischenRechtsstaatstheorie, als politischer Demokratismus undPazifismusgekennzeichnetwird«,78soveröffentlichteer imselbenJahrdie zweiteAuflageseinerSchrift»VomWesenundWertderDemokratie«,einBuch, das genauso viel Beachtung verdientwie seineReineRechtslehre. KelsensDe- mokratielehre ist gewissermaßendieKehrseite seinerRechtslehre, dochgehen beide von denselben Grundsätzen aus: Methodenreinheit und Leugnung der 75 Métall,Kelsen66 f. 76 DerBriefistnurinKopieerhalten,undzwarineinemSchreibendesDekansderFrankfurter JuristenfakultätJosefHellauerandenKuratorderUniversitätFrankfurtvom12.11.1929,UA Frankfurt,AktenderWirtschafts-undSozialwissenschaftlichenFakultät, Zug4/1987, Sign NeuAbt150Nr231/237, 74. 77 Jabloner,Zeleny,KelsenunddiegriechischePhilosophie. 78 Groh,DemokratischeStaatsrechtslehrer107. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 481
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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