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Widerstaende durchsetzte«. Sander führte später an, dass er in seinemProbe-
vortragüberdasThema»Gott-Staat«(dazusogleich)gesprochenhatteunddass
Kelsen ihn »lebhaft verteidigt« hatte.112Nochmehr als zwanzig Jahre später
bezeichneteKelsenSanderalseinen»meinerbegabtestenSchueler,vongrossem
Fleiss,mit originelle[n] Einfaellen undungewoehnlicher geistiger Energie. Es
warnurnatuerlich,dassersehrbaldversuchteseineeigenenWegezugehenund
vonderLinieabzuweichen,diemeineeigenewar.«113SoentwickelteSandereine
eigene »Theorie der Rechtserfahrung«, und es kam1921/22 zu einer heftigen
literarischenKontroverse zwischendenbeiden, die inder vonKelsenbegrün-
deten »Zeitschrift fürÖffentliches Recht« (ZÖR) ausgetragenwurde.114 Sie ist
nichtzuletztdeshalbbedeutsam,alssieKelsendazubrachte,sichweit intensiver
als bishermit denneukantianischenGrundlagen seinerRechtstheorie ausein-
anderzusetzen.Was Sander betraf, so berichtet Kelsen, dass ihn der sachliche
Disput nicht hinderte, seinen einstigen Schüler für eine Professur an der
Deutschen TechnischenHochschule in Prag zu empfehlen. Tatsächlichwurde
Sander 1921 daselbst ernannt. Auch berichtet Kelsen von »erheblichen
Schwierigkeiten seitens des Verlages«, als er sich darum bemühte, eine um-
fangreiche Monographie Sanders über »Staat und Recht« in der von Kelsen
mitherausgegebenenSchriftenreihe»WienerstaatswissenschaftlicheStudien«–
derselbenReihe, indereinstKelsens »Dante« erschienenwar–zupublizieren.
Die zweibändigeMonographie erschien imOktober 1922und enthielt u.a. die
These, dass die »Beweise vomDasein des Staates […] ein Analogon zu den
BeweisenvomDaseinGottes«bilden;115eshandlesich inbeidenFällenumeine
Hypostasierung; inWirklichkeit sei der Staat ein rein rechtliches Phänomen,
nämlichdie»MateriedesRechts«.116–ÄhnlicheGedankenhatteKelseninseiner
Monographie »Der soziologische undder juristische Staatsbegriff« entwickelt,
dieimFrühjahr1922erschienenwar, jedochmitdemwesentlichenUnterschied,
dassKelsendenStaatmitderRechtsordnungselbst gleichsetzte.
Nichtsdestoweniger waren die Parallelen von Sanders und Kelsens Gedan-
kengängen deutlich, und gerade hier gelangte die persönliche Sander-Kelsen-
Kontroverse zu ihremHöhepunkt: Sander behauptete, die »Quelle« gewesen zu
sein, »aus der Kelsen durch Jahre getrunken hat, bis er, von derQuelle wegge-
wiesen, entdeckte, dass sie Gift enthalte«.117Kelsen – und auchMerkl – hätten
Sanders Lehren als ihre eigenen ausgegeben, undKelsen hättemit Absicht das
112 Sander,KelsensRechtslehre64.
113 Kelsen,Autobiographie23=HKW1,62.
114 ZweidieserAufsätze sindsamt instruktiverEinleitungabgedrucktbeiPaulson,DieRolle
desNeukantianismus; vgl. zurZÖRnochunten493.
115 Sander, StaatundRecht12.
116 Ebd.984.
117 Sander,KelsensRechtslehre23.
DiestaatswissenschaftlichenFächer488
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik