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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 488 -
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Widerstaende durchsetzte«. Sander führte später an, dass er in seinemProbe- vortragüberdasThema»Gott-Staat«(dazusogleich)gesprochenhatteunddass Kelsen ihn »lebhaft verteidigt« hatte.112Nochmehr als zwanzig Jahre später bezeichneteKelsenSanderalseinen»meinerbegabtestenSchueler,vongrossem Fleiss,mit originelle[n] Einfaellen undungewoehnlicher geistiger Energie. Es warnurnatuerlich,dassersehrbaldversuchteseineeigenenWegezugehenund vonderLinieabzuweichen,diemeineeigenewar.«113SoentwickelteSandereine eigene »Theorie der Rechtserfahrung«, und es kam1921/22 zu einer heftigen literarischenKontroverse zwischendenbeiden, die inder vonKelsenbegrün- deten »Zeitschrift fürÖffentliches Recht« (ZÖR) ausgetragenwurde.114 Sie ist nichtzuletztdeshalbbedeutsam,alssieKelsendazubrachte,sichweit intensiver als bishermit denneukantianischenGrundlagen seinerRechtstheorie ausein- anderzusetzen.Was Sander betraf, so berichtet Kelsen, dass ihn der sachliche Disput nicht hinderte, seinen einstigen Schüler für eine Professur an der Deutschen TechnischenHochschule in Prag zu empfehlen. Tatsächlichwurde Sander 1921 daselbst ernannt. Auch berichtet Kelsen von »erheblichen Schwierigkeiten seitens des Verlages«, als er sich darum bemühte, eine um- fangreiche Monographie Sanders über »Staat und Recht« in der von Kelsen mitherausgegebenenSchriftenreihe»WienerstaatswissenschaftlicheStudien«– derselbenReihe, indereinstKelsens »Dante« erschienenwar–zupublizieren. Die zweibändigeMonographie erschien imOktober 1922und enthielt u.a. die These, dass die »Beweise vomDasein des Staates […] ein Analogon zu den BeweisenvomDaseinGottes«bilden;115eshandlesich inbeidenFällenumeine Hypostasierung; inWirklichkeit sei der Staat ein rein rechtliches Phänomen, nämlichdie»MateriedesRechts«.116–ÄhnlicheGedankenhatteKelseninseiner Monographie »Der soziologische undder juristische Staatsbegriff« entwickelt, dieimFrühjahr1922erschienenwar, jedochmitdemwesentlichenUnterschied, dassKelsendenStaatmitderRechtsordnungselbst gleichsetzte. Nichtsdestoweniger waren die Parallelen von Sanders und Kelsens Gedan- kengängen deutlich, und gerade hier gelangte die persönliche Sander-Kelsen- Kontroverse zu ihremHöhepunkt: Sander behauptete, die »Quelle« gewesen zu sein, »aus der Kelsen durch Jahre getrunken hat, bis er, von derQuelle wegge- wiesen, entdeckte, dass sie Gift enthalte«.117Kelsen – und auchMerkl – hätten Sanders Lehren als ihre eigenen ausgegeben, undKelsen hättemit Absicht das 112 Sander,KelsensRechtslehre64. 113 Kelsen,Autobiographie23=HKW1,62. 114 ZweidieserAufsätze sindsamt instruktiverEinleitungabgedrucktbeiPaulson,DieRolle desNeukantianismus; vgl. zurZÖRnochunten493. 115 Sander, StaatundRecht12. 116 Ebd.984. 117 Sander,KelsensRechtslehre23. DiestaatswissenschaftlichenFächer488
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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