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KelsenhattesomitpraktischimJahresturnuseinenseinerSchülerhabilitiert:
1919Merkl,1920Sander,1921Verdroß(aufdenimKapitel»Völkerrecht«näher
einzugehen sein wird128) und 1922 Henrich sowie Kaufmann. Je größer und
selbstbewusster seineSchulewurde,desto stärkerwurdeaber auchderWider-
stand, der sich gegen sie richtete. Einer der wichtigsten Gegner war der Völ-
kerrechtler AlexanderHold-Ferneck, waswenigstens zumTeil darauf zurück-
zuführen ist, dass er 1911 von Kelsen in dessen Habilitationsschrift massiv
angegriffenwordenwar.129Als1920derKelsen-Schüler JosefLaurenzKunzdie
venia legendi für Völkerrecht beantragte, gelang es Hold zwar nicht, dies zu
verhindern, jedoch erheblich zu verzögern, sodass dieHabilitationKunz’ erst
1927 erfolgte; überdies verfasste er 1926 und 1927 gleich zwei gegen Kelsen
gerichteteMonographien. Auch über diese Themenwird imKapitel »Völker-
recht«mehrzuberichtensein.130
Hold-Ferneck spielte aber auch eine entscheidende Rolle bei der ebenfalls
schwierigenHabilitationdesKelsen-SchülersFritzSchreier.131Dieserwarnach
seinerPromotionam20.Februar 1920 zunächst indiePrivatwirtschaft gegan-
gen;überVermittlungKelsenshatte Schreier einReisestipendiumerlangt,mit
demer imSommersemester 1922nachFreiburg i.Br. reiste, umdort denPhä-
nomenologen EdmundHusserl kennen zu lernen. Zurück inWien, veröffent-
lichteereineMonographieüber»GrundbegriffeundGrundformendesRechts«
indenWienerstaatswissenschaftlichenStudien,indererdieAnwendbarkeitder
Phänomenologie auf das rechtswissenschaftlicheMaterial zu beweisen suchte
und reichte sie bei der Fakultät als Habilitationsschrift ein. In derHabilitati-
onskommission, die ausdenProfessorenSchey,Menzel,KelsenundHold-Fer-
neck bestand, wurden die beiden letzteren zuGutachtern bestellt. Kelsen ver-
fasste nicht nur ein Gutachten, in dem er die Bedeutung der Arbeit für die
Rechtswissenschaftenpositivwürdigte, sondernholteaucheineStellungnahme
vonHusserlpersönlichein;auchdieserbescheinigteSchreier»einenoriginellen
undphil. sehr wertvollenBeitrag zu einer rein logischenDurchforschungder
Grundbegriffe und Grundfragen des Rechts.« Genau dies wurde jedoch vom
Zweitgutachter,Hold-Ferneck,kritisiert:Schreieruntersuchenurdas,was»von
höchstgeringemInteresseist,denformalenBauderRechtssätze«undkümmere
sich nicht umderen Inhalt. Damit übertreffe er noch Kelsen, der wenigstens
zugebe,dassdasRecht einTeil desLebens sei.DieSchrift sei einBeweisdafür,
dass es unmöglich sei, über Staat und Recht zu schreiben, wenn man vom
Tatsächlichenabstrahiere.DamitwardasGutachtenHold-Fernecks (der selbst
128 Unten533f.
129 Kelsen,Hauptprobleme266=HKW2, 386undpassim.Vgl.Korb, KelsensKritiker 52.
130 Unten530f.
131 4.4. 1897–7.6. 1981; vgl. zu ihmLukas, Schreier;Ehs,Vertreibung indrei Schritten.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 491
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik