Seite - 492 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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inSchreiersArbeitdirektkritisiertwordenwar,diesjedochinseinemGutachten
nicht erwähnte) ein Generalangriff auf die Reine Rechtslehre und deren zen-
tralen Positionen. Nachdem er bereits in der Habilitationskommission den
übrigendrei Stimmführernunterlegenwar, setzteHold-Ferneck in der Fakul-
tätssitzung seinen Widerstand fort, fügte seinen eigenen Ausführungen ein
negativesGutachtendesPhilosophenVictorKraft hinzuunderreichte es, dass
sich die Professoren Schwind,Gleispachund Spann seinemSondervotuman-
schlossenundsichgegendieHabilitationSchreiers aussprachen.132DasUnter-
richtsministeriumhieltdieBedenkenderMinorität immerhin fürsogewichtig,
dasseseinweiteresGutachten,undzwarvomOrdinariusfürPhilosophieRobert
Reiningeranforderte.DieserjedochfühltesichnichtzueinemUrteilberufen,da
er selbstdieMethodeHusserls »für verfehlt«hielt, aberanerkannte,dass sie in
Deutschland »mehrere Anhänger« gefunden habe, und wenn man Husserls
Lehre alsGrundlage nehme, so scheine es, dass dieHabilitationsschrift dieser
Methodikentspreche.DasMinisteriumentschied sichhierauf, dieHabilitation
zubestätigen.133
Ab1929war Schreier als Rechtsanwalt tätig; imZusammenhangmit dieser
Tätigkeit kam es 1934–1936 auch zu einemDisziplinarverfahren an derUni-
versität gegen ihn, das jedoch eingestellt wurde; zu Recht hatte Schreier vor-
gebracht,dassder strittigePunkt (esgingumdieAbrechnungeinesHonorars)
mit seiner Tätigkeit als Privatdozent nichts zu tun habe.134Am17.März 1938
wurdeSchreieraufgrundseiner jüdischenAbstammungverhaftetundzunächst
in das KZDachau, dann in das KZ Buchenwald deportiert, jedoch schon am
25.November 1938 entlassen, worauf er in die Schweiz und in die USA emi-
grierte. Er starb1981.135
1928 erschien die bislang umfangreichste gegen Kelsen gerichtete Kampf-
schrift, und auch siewar von einemFakultätsmitglied verfasst: DieMonogra-
phie »Grundlagen und Grundfragen des Rechts« des Rechtshistorikers Ernst
Schwindwarein158Seiten starker geballterAngriff aufdieReineRechtslehre,
jedoch rechtstheoretisch so dilettantisch verfasst, dass Kelsen später erklärte,
dasser inseinerGegenschriftmitSchwind»leichtesSpiel«und»dieLacherauf
132 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton613,Personalakt Schreier Fritz, BMUEZ
17322/1924.DasGutachtenKrafts ist – imGegensatz zudenGutachtenKelsens,Husserls
undHold-Fernecks–nicht erhalten.
133 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton613,Personalakt Schreier Fritz, BMUEZ
3137/1925.Vgl. zumVorstehendenauchKorb,KelsensKritiker95f.
134 SieheausführlichLukas, Schreier 472; vgl. auchoben95.
135 SeineErlebnisse imKZhat er ineinemManuskript »DachauundBuchenwald.EinTatsa-
chenbericht«verarbeitet,vondemsicheinExemplaramHansKelsen-Institutbefindet.Vgl.
Lukas, Schreier473.
DiestaatswissenschaftlichenFächer492
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik