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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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3. DieStaatsrechtslehrertagung1928undKelsensWeggangausWien AlsHöhepunkt fürdie StaatsrechtslehreanderUniversitätWien imzubehan- delnden Zeitraum kann die Tagung der Vereinigung der Deutschen Staats- rechtslehrer angesehenwerden, die am 23. und 24.April 1928 inWien statt- fand.146DieseVereinigungwar 1922 gegründet wordenund hatte es sich aus- drücklich zum Ziel gesetzt, partei- und methodenübergreifend sämtliche deutsche Staatsrechtslehrer zu gemeinsamenVorträgenundDiskussionen zu- sammen zu führen. Als solche wurden in der Satzung ausdrücklich auch die ProfessorenderösterreichischenUniversitätenunddiederDeutschenUniver- sitätzuPraggenannt.KelsenwarschonbaldeinesihreraktivstenMitgliederund wurde1928, imAnschlussandieWienerTagung,auchindenVorstandgewählt, indemerbis zur faktischenAuflösungderVereinigung1933blieb.DieWiener Tagung war ganz von ihm und seiner Schule geprägt; der kurz vor seiner Emeritierung stehendeMenzelwirkte nicht aktivmit, wohl dagegen sein – zu diesemZeitpunktwohl schon inBerufungsverhandlungenmit derUniversität Wien stehender – Nachfolger Layer. Der Ablauf der Tagung lief nach einem strengenMusterab:EswurdenzweiThemenvorgegeben,zudenenjeweilszwei Vorträge(»Berichte«)gehaltenwurden,andiesich jeweilseineregeDiskussion mit langenWortmeldungen bis hin zuCo-Referaten anschloss. Das ersteVer- handlungsthema der Wiener Tagung betraf »Wesen und Entwicklung der Staatsgerichtsbarkeit«, zu der Kelsen sowie der Berliner Professor Heinrich Triepel sprachen.147WährendderreichsdeutscheRednerdabeivorallemdie im DeutschenReichvorhandenenEinrichtungen,wie insbesondere den Staatsge- richtshoffürdasDeutscheReich,imAugehatte,erklärteKelsengleichzuBeginn seines Referats, dass er »Staatsgerichtsbarkeit« mit »Verfassungsgerichtsbar- keit« gleichsetzte und legte die rechtstheoretischen Grundlagen der inÖster- reichexistierendenVerfassungsgerichtsbarkeitoffen,wie insbesonderedenvon Merkl entwickelten Stufenbau der Rechtsordnung. In Deutschland, wo eine vergleichbareVerfassungsgerichtsbarkeit nicht existierte,warenKelsensTheo- rienunerhört undhatten eineReihe vonKritikerngefunden; die Staatsrechts- lehrertagung gab ihm die Gelegenheit, die österreichische Verfassungsge- richtsbarkeit dendeutschenNachbarnbekannt zumachen.Die Schriftfassung seinesReferateswurde zu einem seiner bedeutendstenverfassungsrechtlichen Texte überhaupt, die Bedeutung, die sie 1951 auf das deutsche Bundesverfas- sungsgerichtsgesetz ausübte, ist nicht zuunterschätzen. 146 Vgl. zumFolgenden Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 186 ff, bes. 193f, sowie ausführlichOlechowski,HansKelsenalsMitgliedderDeutschenStaatsrechtsleh- rervereinigung,mitweiterenNachweisen. 147 VeröffentlichungenderVereinigungderDeutschenStaatsrechtslehrer5, 2–88. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 495
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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