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3. DieStaatsrechtslehrertagung1928undKelsensWeggangausWien
AlsHöhepunkt fürdie StaatsrechtslehreanderUniversitätWien imzubehan-
delnden Zeitraum kann die Tagung der Vereinigung der Deutschen Staats-
rechtslehrer angesehenwerden, die am 23. und 24.April 1928 inWien statt-
fand.146DieseVereinigungwar 1922 gegründet wordenund hatte es sich aus-
drücklich zum Ziel gesetzt, partei- und methodenübergreifend sämtliche
deutsche Staatsrechtslehrer zu gemeinsamenVorträgenundDiskussionen zu-
sammen zu führen. Als solche wurden in der Satzung ausdrücklich auch die
ProfessorenderösterreichischenUniversitätenunddiederDeutschenUniver-
sitätzuPraggenannt.KelsenwarschonbaldeinesihreraktivstenMitgliederund
wurde1928, imAnschlussandieWienerTagung,auchindenVorstandgewählt,
indemerbis zur faktischenAuflösungderVereinigung1933blieb.DieWiener
Tagung war ganz von ihm und seiner Schule geprägt; der kurz vor seiner
Emeritierung stehendeMenzelwirkte nicht aktivmit, wohl dagegen sein – zu
diesemZeitpunktwohl schon inBerufungsverhandlungenmit derUniversität
Wien stehender – Nachfolger Layer. Der Ablauf der Tagung lief nach einem
strengenMusterab:EswurdenzweiThemenvorgegeben,zudenenjeweilszwei
Vorträge(»Berichte«)gehaltenwurden,andiesich jeweilseineregeDiskussion
mit langenWortmeldungen bis hin zuCo-Referaten anschloss. Das ersteVer-
handlungsthema der Wiener Tagung betraf »Wesen und Entwicklung der
Staatsgerichtsbarkeit«, zu der Kelsen sowie der Berliner Professor Heinrich
Triepel sprachen.147WährendderreichsdeutscheRednerdabeivorallemdie im
DeutschenReichvorhandenenEinrichtungen,wie insbesondere den Staatsge-
richtshoffürdasDeutscheReich,imAugehatte,erklärteKelsengleichzuBeginn
seines Referats, dass er »Staatsgerichtsbarkeit« mit »Verfassungsgerichtsbar-
keit« gleichsetzte und legte die rechtstheoretischen Grundlagen der inÖster-
reichexistierendenVerfassungsgerichtsbarkeitoffen,wie insbesonderedenvon
Merkl entwickelten Stufenbau der Rechtsordnung. In Deutschland, wo eine
vergleichbareVerfassungsgerichtsbarkeit nicht existierte,warenKelsensTheo-
rienunerhört undhatten eineReihe vonKritikerngefunden; die Staatsrechts-
lehrertagung gab ihm die Gelegenheit, die österreichische Verfassungsge-
richtsbarkeit dendeutschenNachbarnbekannt zumachen.Die Schriftfassung
seinesReferateswurde zu einem seiner bedeutendstenverfassungsrechtlichen
Texte überhaupt, die Bedeutung, die sie 1951 auf das deutsche Bundesverfas-
sungsgerichtsgesetz ausübte, ist nicht zuunterschätzen.
146 Vgl. zumFolgenden Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 186 ff, bes. 193f,
sowie ausführlichOlechowski,HansKelsenalsMitgliedderDeutschenStaatsrechtsleh-
rervereinigung,mitweiterenNachweisen.
147 VeröffentlichungenderVereinigungderDeutschenStaatsrechtslehrer5, 2–88.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 495
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik