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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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4. AbseitsderReinenRechtslehre DiedeutscheStaatsrechtslehrewar zurZeit derWeimarerRepublik voneinem Methodenstreit geprägt. Sehr grob kann dabei die Vielfalt der methodischen Strömungen zu einer »positivistischen« und einer »antipositivistischen« Gruppezusammengefasstwerden.Kelsen,der sich selbst alsPositivist undzu- gleich als Demokrat verstand, glaubte an eine notwendige Verbindung dieser beidenRichtungenunddassumgekehrteinantipositivistisches,metaphysisches Rechtsdenken mit einer autokratischen Haltung korrespondiere. Blickt man etwaaufdenspäteren»KronjuristendesDrittenReiches«CarlSchmitt,der1922 eine »Politische Theologie« schrieb, so glaubtmanKelsensAussage bestätigt. AbersoeinfachwardieSachenicht:UnterdenPositivistenbefandensichzwar überzeugteDemokratenwieGerhardAnschützundRichardThoma,aberauch Juristenvom äußersten rechtenRand; dagegenwarenauchüberzeugteDemo- kratenwieHermannHeller der antipositivistischenRichtung zuzurechnen.157 InWienwardieserMethodenstreitnurvonuntergeordneterBedeutung.Zwar war im gesamten Zeitraum 1918–1938 stets einer der beiden Lehrstühlemit einemPositivisten (Bernatzik;Kelsen;Merkl), der anderemit einemAntiposi- tivisten (Menzel; Layer; Adamovich) besetzt, doch kam es zwischen den ge- nannten Personen kaum zu direkten Konfrontationen.158 Das ist umso er- staunlicher, als die vonKelsen behaupteteGleichsetzung »Antipositivist-Anti- demokrat« anhand der drei genannten Personen zumindest nicht widerlegt werdenkann.DereigentlicheGrund,warumeskaumzuKonfrontationenkam, dürfte aber einerseits in der geradezu legendärenToleranzKelsens gegenüber anderen Strömungen gelegen haben, andererseits daran, dass dieWienerAn- tipositivisten schlicht zu schwach waren, um gegenüber der dominierenden ReinenRechtslehreeinezweiteSchule etablierenzukönnen.159 a) AdolfMenzel ZumKreisderAntipositivistenzählte jedenfallsAdolfMenzel,derbiszuseiner Emeritierung 1928 die zweite staatsrechtliche Lehrkanzel neben Kelsen inne- hatte undnoch bis 1931 alsHonorarprofessorweiter an derUniversitätWien lehrte. Schon ab 1912 hatte er imbewusstenGegensatz zu »der herrschenden abstrakt-juristischenMethode eine realistisch-psychologischeStaatstheorie zu 157 Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 153 ff; Groh, Demokratische Staats- rechtslehrer. 158 Vgl.etwadieüberausmaßvolleKritikMenzelsanKelseninMenzel,Beiträge572;vgl.auch Layer,RezensionzuMerklunddazuWiederin,DieNeueWienerSchule86. 159 Vgl. auch Somek,Österreich 640, der von einer »überragendenRolle«Kelsens schreibt. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 499
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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