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4. AbseitsderReinenRechtslehre
DiedeutscheStaatsrechtslehrewar zurZeit derWeimarerRepublik voneinem
Methodenstreit geprägt. Sehr grob kann dabei die Vielfalt der methodischen
Strömungen zu einer »positivistischen« und einer »antipositivistischen«
Gruppezusammengefasstwerden.Kelsen,der sich selbst alsPositivist undzu-
gleich als Demokrat verstand, glaubte an eine notwendige Verbindung dieser
beidenRichtungenunddassumgekehrteinantipositivistisches,metaphysisches
Rechtsdenken mit einer autokratischen Haltung korrespondiere. Blickt man
etwaaufdenspäteren»KronjuristendesDrittenReiches«CarlSchmitt,der1922
eine »Politische Theologie« schrieb, so glaubtmanKelsensAussage bestätigt.
AbersoeinfachwardieSachenicht:UnterdenPositivistenbefandensichzwar
überzeugteDemokratenwieGerhardAnschützundRichardThoma,aberauch
Juristenvom äußersten rechtenRand; dagegenwarenauchüberzeugteDemo-
kratenwieHermannHeller der antipositivistischenRichtung zuzurechnen.157
InWienwardieserMethodenstreitnurvonuntergeordneterBedeutung.Zwar
war im gesamten Zeitraum 1918–1938 stets einer der beiden Lehrstühlemit
einemPositivisten (Bernatzik;Kelsen;Merkl), der anderemit einemAntiposi-
tivisten (Menzel; Layer; Adamovich) besetzt, doch kam es zwischen den ge-
nannten Personen kaum zu direkten Konfrontationen.158 Das ist umso er-
staunlicher, als die vonKelsen behaupteteGleichsetzung »Antipositivist-Anti-
demokrat« anhand der drei genannten Personen zumindest nicht widerlegt
werdenkann.DereigentlicheGrund,warumeskaumzuKonfrontationenkam,
dürfte aber einerseits in der geradezu legendärenToleranzKelsens gegenüber
anderen Strömungen gelegen haben, andererseits daran, dass dieWienerAn-
tipositivisten schlicht zu schwach waren, um gegenüber der dominierenden
ReinenRechtslehreeinezweiteSchule etablierenzukönnen.159
a) AdolfMenzel
ZumKreisderAntipositivistenzählte jedenfallsAdolfMenzel,derbiszuseiner
Emeritierung 1928 die zweite staatsrechtliche Lehrkanzel neben Kelsen inne-
hatte undnoch bis 1931 alsHonorarprofessorweiter an derUniversitätWien
lehrte. Schon ab 1912 hatte er imbewusstenGegensatz zu »der herrschenden
abstrakt-juristischenMethode eine realistisch-psychologischeStaatstheorie zu
157 Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 153 ff; Groh, Demokratische Staats-
rechtslehrer.
158 Vgl.etwadieüberausmaßvolleKritikMenzelsanKelseninMenzel,Beiträge572;vgl.auch
Layer,RezensionzuMerklunddazuWiederin,DieNeueWienerSchule86.
159 Vgl. auch Somek,Österreich 640, der von einer »überragendenRolle«Kelsens schreibt.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 499
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik