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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schließlich verlieh ihmdieUniversitätWiendas Ehrendoktorat der Staatswis- senschaften.166Allerdings hatteMenzel bereits umdie Jahrhundertwende auf- gehört, sichmit positivem österreichischenRecht zu beschäftigen167 und sich immermehrderAllgemeinenStaatslehreund ihrerGeschichte sowievorallem ihrenBezügen zu Soziologie undPsychologie zugewandt; sowar etwa die In- augurationsrede, dieMenzel als Rektor der UniversitätWien am 23.Oktober 1915 hielt, der »Psychologie des Staates« gewidmet. Schon der Titel macht deutlich, wie verschieden das Staatsverständnis Menzels von der der Reinen Rechtslehrewar: SahMenzel doch imStaat die Vereinigung einer »genossen- schaftlichen« und einer »herrschaftlichen«Verbindung, wobei die »genossen- schaftlicheVereinigung […] auf derVorstellungder Einheit, auf demGefühle der Sympathie und auf dem Bestreben, im Interesse des Ganzen Opfer zu bringen« beruhe, während sich auf »Seite der Herrschenden […] neben dem BewußtseinderMacht […]dasGefühlderVerantwortung« finde.168 Einengroßen,wennauchnichtvollständigenÜberblicküberdieBandbreite seinesSchaffensvermittelteMenzelmiteinerAufsatzsammlung,welcheerunter demTitel»BeiträgezurGeschichtederStaatslehre«inderAkademiesitzungvom 6.März1929vorlegte.169DieAufsätzereichenvondergriechischenStaatslehre170 über eine sehr eingehende Beschäftigung mit Spinoza171 hin zu modernen StaatslehrernwieetwademschonerwähntenL¦onDuguit.Kelsenwirderst im letztenKapitel erwähnt, welches sichmit demVerhältnis zwischen Soziologie undStaatslehrebeschäftigt,undMenzelwürdigteinmalmehrden»Scharfsinn« undden»Verstand«seinesjüngerenKollegen.AberzugleichkritisierterKelsens Kampf gegen soziologischeUntersuchungenüberdenStaat. Zwar sieht er ein, dass es Kelsen vor allem gegen die Anwendung kausalwissenschaftlicherMe- thoden auf rechtliche Phänomene geht; abermitunter geheKelsensKritik, so Menzel, zuweit: »DieExistenzeinerRechtssoziologiekann,wiedasWerkMax 166 Mayer,Menzel 351. 167 Adamovich, Menzel 4. Zu seinen letzten bedeutenderen Arbeiten gehören sein Artikel »Verwaltungsverfahren« fürdasStaatswörterbuchvonMischler/Ulbrich sowiediekurzen Schriften Menzel, Wahlrecht sowie Menzel, Notverordnung. Ein Schriftenverzeichnis Menzels enthält derNachrufvonMayer,Menzel 352–353. 168 Menzel, PsychologiedesStaates10–12. 169 Menzel, Beiträge. Es ist nur bei einigen Kapiteln angemerkt, dass es sich um einen (überarbeiteten)Wiederabdruck von bereits publizierten Schriften handelt; bei denüb- rigenhandeltessichallemAnscheinnachumErstveröffentlichungen,welchezumTeilauch dieFunktiongehabthabendürften,ÜbergängezwischendenanderenKapitelnzuschaffen. 170 Insbesondere zu Protagoras und Kallikles sowie Heraklit. 1936 publizierte Menzel eine Monographiezur»GriechischenSoziologie«,indererdieUrsprüngedieserWissenschaftin derAntikeverortenwollte.Vgl. dazuAdamovich,Menzel 7. 171 Adamovich,Menzel 6, bezeichnet die diesbezüglichenForschungenMenzels als »bahn- brechend«,daerals ersterdieBedeutungSpinozas fürdieAllgemeineStaatslehreerkannt habe. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 501
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938