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schließlich verlieh ihmdieUniversitätWiendas Ehrendoktorat der Staatswis-
senschaften.166Allerdings hatteMenzel bereits umdie Jahrhundertwende auf-
gehört, sichmit positivem österreichischenRecht zu beschäftigen167 und sich
immermehrderAllgemeinenStaatslehreund ihrerGeschichte sowievorallem
ihrenBezügen zu Soziologie undPsychologie zugewandt; sowar etwa die In-
augurationsrede, dieMenzel als Rektor der UniversitätWien am 23.Oktober
1915 hielt, der »Psychologie des Staates« gewidmet. Schon der Titel macht
deutlich, wie verschieden das Staatsverständnis Menzels von der der Reinen
Rechtslehrewar: SahMenzel doch imStaat die Vereinigung einer »genossen-
schaftlichen« und einer »herrschaftlichen«Verbindung, wobei die »genossen-
schaftlicheVereinigung […] auf derVorstellungder Einheit, auf demGefühle
der Sympathie und auf dem Bestreben, im Interesse des Ganzen Opfer zu
bringen« beruhe, während sich auf »Seite der Herrschenden […] neben dem
BewußtseinderMacht […]dasGefühlderVerantwortung« finde.168
Einengroßen,wennauchnichtvollständigenÜberblicküberdieBandbreite
seinesSchaffensvermittelteMenzelmiteinerAufsatzsammlung,welcheerunter
demTitel»BeiträgezurGeschichtederStaatslehre«inderAkademiesitzungvom
6.März1929vorlegte.169DieAufsätzereichenvondergriechischenStaatslehre170
über eine sehr eingehende Beschäftigung mit Spinoza171 hin zu modernen
StaatslehrernwieetwademschonerwähntenL¦onDuguit.Kelsenwirderst im
letztenKapitel erwähnt, welches sichmit demVerhältnis zwischen Soziologie
undStaatslehrebeschäftigt,undMenzelwürdigteinmalmehrden»Scharfsinn«
undden»Verstand«seinesjüngerenKollegen.AberzugleichkritisierterKelsens
Kampf gegen soziologischeUntersuchungenüberdenStaat. Zwar sieht er ein,
dass es Kelsen vor allem gegen die Anwendung kausalwissenschaftlicherMe-
thoden auf rechtliche Phänomene geht; abermitunter geheKelsensKritik, so
Menzel, zuweit: »DieExistenzeinerRechtssoziologiekann,wiedasWerkMax
166 Mayer,Menzel 351.
167 Adamovich, Menzel 4. Zu seinen letzten bedeutenderen Arbeiten gehören sein Artikel
»Verwaltungsverfahren« fürdasStaatswörterbuchvonMischler/Ulbrich sowiediekurzen
Schriften Menzel, Wahlrecht sowie Menzel, Notverordnung. Ein Schriftenverzeichnis
Menzels enthält derNachrufvonMayer,Menzel 352–353.
168 Menzel, PsychologiedesStaates10–12.
169 Menzel, Beiträge. Es ist nur bei einigen Kapiteln angemerkt, dass es sich um einen
(überarbeiteten)Wiederabdruck von bereits publizierten Schriften handelt; bei denüb-
rigenhandeltessichallemAnscheinnachumErstveröffentlichungen,welchezumTeilauch
dieFunktiongehabthabendürften,ÜbergängezwischendenanderenKapitelnzuschaffen.
170 Insbesondere zu Protagoras und Kallikles sowie Heraklit. 1936 publizierte Menzel eine
Monographiezur»GriechischenSoziologie«,indererdieUrsprüngedieserWissenschaftin
derAntikeverortenwollte.Vgl. dazuAdamovich,Menzel 7.
171 Adamovich,Menzel 6, bezeichnet die diesbezüglichenForschungenMenzels als »bahn-
brechend«,daerals ersterdieBedeutungSpinozas fürdieAllgemeineStaatslehreerkannt
habe.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 501
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik