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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Mann,der in seinem langen, arbeitsreichenLebenniemandemgeschadet,Un- zähligenabermitRatundTatgeholfen, inAchtundBanngetan,hattedieletzten MonateseinesbisdahinsoruhigdahinfließendenGelehrtendaseinsmit tiefster Bitternis erfüllt.«179Erst 1948 konnte Adamovich die »Ehrenschuld« einlösen, auch inderZÖRihresMitbegründers zugedenken. b) MaxLayer VomBerufungsverfahren für dieNachfolgeMenzels existierenkaumAkten,180 offenbleibenmuss insbesondere,obMaxLayer,dernunmitEntschließungdes Bundespräsidenten vom 10. Juli 1928 aus Graz zurück nach Wien berufen wurde,181 bei der Staatsrechtslehrertagung dreiMonate zuvor bereits eine Be- rufungszusage »in der Tasche hatte«, oder ob seinVortrag auch die Funktion eines »Vorsingens« hatte. Letzteres wäre aber ziemlich überflüssig gewesen, zumalder fast62-jährigeinWienkeinUnbekannterwar:Schließlichwarer,wie berichtet, schon1903–1908Extraordinariusunddann,1908, füreinigeMonate Ordinarius inWien gewesen, worauf er in seineGeburtsstadt Graz zurückge- kehrtwar.DieGründe für seinenWeggangausWien1908 sindunbekannt; sie können indenerwähntenStreitigkeiten rundumseineVerpflichtung, inWien auchKirchenrecht zu lesen, zu suchen sein (was dann allerdings auch in den ersten Jahren inGraz Teil seinerAufgabenwar); zu seinemerneutenWechsel nachWien1928vermerkteLayer lapidar: »Ichhattemich zurAnnahmeange- sichtsmeinesvorgerücktenAltersnicht leichtentschlossen, aberdiebesonders ehrenvolle Art des Vorschlages der Wiener Fakultät« – möglicherweise ein unico-loco-Vorschlag – »und gewisse minder erfreuliche Verhältnisse an der GrazerFakultät gabendenAusschlag fürdieAnnahme.«182 InGraz hatte Layer nicht nur zweimal (1912/13 und 1924/25) dasAmt des Dekansversehen, sondernsichauchdenRufeineserstklassigenStaatsrechtlers erworben; anderEntstehungderBundesverfassungwirkte er vermittels eines Gutachtensmit, was laut Melichar »seine Ernennung zumMitgl. des Verfas- sungsgerichtshofes (1924–29) wesentlich beeinflußte.«183Außerdem aber war Layer auch vielfach als Gutachter und Sachverständiger für Verfassungs- und 179 Ebd.1. 180 Am 22.6.1928 unterzeichnete Layer eine Verpflichtungserklärung, in keine Berufungs- verhandlungenmit ausländischenUniversitäten zu treten,ohnedasBMUvorabzu infor- mieren,wasoffenbar vondiesemverlangtwordenwar:ÖStAAVA,UnterrichtAllg,Univ. Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften. 181 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton611, Personalakt LayerMax,BMUEvom 21.7. 1928Z22.069/1928. 182 AÖAW,PersonalaktLayer, curriculumvitae, S. 6. 183 ErwinMelichar, LayerMax, in:ÖBLV(Wien1972)55. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 503
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938