Seite - 503 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Bild der Seite - 503 -
Text der Seite - 503 -
Mann,der in seinem langen, arbeitsreichenLebenniemandemgeschadet,Un-
zähligenabermitRatundTatgeholfen, inAchtundBanngetan,hattedieletzten
MonateseinesbisdahinsoruhigdahinfließendenGelehrtendaseinsmit tiefster
Bitternis erfüllt.«179Erst 1948 konnte Adamovich die »Ehrenschuld« einlösen,
auch inderZÖRihresMitbegründers zugedenken.
b) MaxLayer
VomBerufungsverfahren für dieNachfolgeMenzels existierenkaumAkten,180
offenbleibenmuss insbesondere,obMaxLayer,dernunmitEntschließungdes
Bundespräsidenten vom 10. Juli 1928 aus Graz zurück nach Wien berufen
wurde,181 bei der Staatsrechtslehrertagung dreiMonate zuvor bereits eine Be-
rufungszusage »in der Tasche hatte«, oder ob seinVortrag auch die Funktion
eines »Vorsingens« hatte. Letzteres wäre aber ziemlich überflüssig gewesen,
zumalder fast62-jährigeinWienkeinUnbekannterwar:Schließlichwarer,wie
berichtet, schon1903–1908Extraordinariusunddann,1908, füreinigeMonate
Ordinarius inWien gewesen, worauf er in seineGeburtsstadt Graz zurückge-
kehrtwar.DieGründe für seinenWeggangausWien1908 sindunbekannt; sie
können indenerwähntenStreitigkeiten rundumseineVerpflichtung, inWien
auchKirchenrecht zu lesen, zu suchen sein (was dann allerdings auch in den
ersten Jahren inGraz Teil seinerAufgabenwar); zu seinemerneutenWechsel
nachWien1928vermerkteLayer lapidar: »Ichhattemich zurAnnahmeange-
sichtsmeinesvorgerücktenAltersnicht leichtentschlossen, aberdiebesonders
ehrenvolle Art des Vorschlages der Wiener Fakultät« – möglicherweise ein
unico-loco-Vorschlag – »und gewisse minder erfreuliche Verhältnisse an der
GrazerFakultät gabendenAusschlag fürdieAnnahme.«182
InGraz hatte Layer nicht nur zweimal (1912/13 und 1924/25) dasAmt des
Dekansversehen, sondernsichauchdenRufeineserstklassigenStaatsrechtlers
erworben; anderEntstehungderBundesverfassungwirkte er vermittels eines
Gutachtensmit, was laut Melichar »seine Ernennung zumMitgl. des Verfas-
sungsgerichtshofes (1924–29) wesentlich beeinflußte.«183Außerdem aber war
Layer auch vielfach als Gutachter und Sachverständiger für Verfassungs- und
179 Ebd.1.
180 Am 22.6.1928 unterzeichnete Layer eine Verpflichtungserklärung, in keine Berufungs-
verhandlungenmit ausländischenUniversitäten zu treten,ohnedasBMUvorabzu infor-
mieren,wasoffenbar vondiesemverlangtwordenwar:ÖStAAVA,UnterrichtAllg,Univ.
Wien,Karton608,Rechts-undStaatswissenschaften.
181 ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton611, Personalakt LayerMax,BMUEvom
21.7. 1928Z22.069/1928.
182 AÖAW,PersonalaktLayer, curriculumvitae, S. 6.
183 ErwinMelichar, LayerMax, in:ÖBLV(Wien1972)55.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 503
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik