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sichüberdieseEntwicklungzufreuen:Als imselbenJahrseinedeutlichjüngere
Gattin an einemSchlaganfall verstarb, verbrachte der 74-jährigeWitwer seine
letztenMonate »in tieferMelancholie. Selbst schwer leidend und fast zu kör-
perlicher Unbeweglichkeit verurteilt, ist er vereinsamt und verdüstert am
24. Januar [1941] einer akutenLungenentzündungerlegen.«207
5. DieStaatsrechtslehre inder autoritärenZeit
a) Adolf JuliusMerkl
EsgibtkeineHinweisedarauf,dassnachdemWeggangKelsensausWieneiner
seinerSchüler seinErbeantratunddierechtstheoretischenPrivatseminare,die
»derMeister« bis dahin in seinerWohnung abgehalten hatte, auf diese oder
vergleichbareArtundWeise fortsetzte.Vielmehrscheintes, alsobdie»Wiener
Rechtstheoretische Schule« schon bald nach 1930 allmählich zer- und verfiel.
KelsensältesterundtreuesterSchüler,Adolf J.Merkl,demwohlamehestendie
Rolle zugefallenwäre, dieTraditionKelsens fortzusetzen, hatte nicht dasCha-
rismaseinesMeisters.VorallemaberwarMerkl–sowieauchVerdroßundviele
andereKelsen-Schüler,nichtaberKelsenselbst–hundertprozentigerKatholik,
einUmstand,dem indernunanbrechendenÄrades »christlichenStändestaa-
tes« besondere Bedeutung zukam. Nun ist ein persönlicher Glaubemit dem
WertrelativismusderReinenRechtslehre imPrinzipdurchausvereinbar, führt
aberdoch,wiebesondersderFallVerdroß zeigt, indenmeistenFällen zuVer-
suchen, katholischeNaturrechtslehreundReineRechtslehre irgendwiemitein-
ander inEinklang zubringen,worausmitunter »paradoxeMischgebilde« ent-
stehen.208 Es hat in späterer Zeit nicht an Versuchen gefehlt, Kelsen ins »ka-
tholische Lager« zu ziehen,209 diese scheiterten jedoch allesamt, sodass noch
heute eine Zweiteilung derKelsen-Anhänger inÖsterreich zu erkennen ist;210
diesdürfteeinweitererHauptgrundfürdenZerfalldervonKelsenbegründeten
WienerRechtstheoretischenSchulegewesen sein.
WasMerklselbstbetrifft, soschieneszunächst,alsobaucher,sowieKelsen,
207 Puntschart, Layer267.
208 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III,151.SiehezudiesemPunktauchSomek,
Österreich646.
209 NamentlichVerdroßversuchtenoch1957 inKorrespondenzmit seinemeinstigenLehrer,
dessen »hypothetischen Rechtspositivismus«mit einer »Naturrechtslehre« zu harmoni-
sieren; vgl. dazuBusch,Verdroß165.
210 DieCharakterisierungdieser beidenLager als »orthodox«bzw. »katholisch«würdewohl
die Sache treffen, aber zuMissverständnissen führen.Zielführender ist eswohl, von»po-
sitivistischenKelsen-Anhängern«und»naturrechtlichenKelsen-Verdross-Anhängern«zu
sprechen.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 509
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik