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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sichüberdieseEntwicklungzufreuen:Als imselbenJahrseinedeutlichjüngere Gattin an einemSchlaganfall verstarb, verbrachte der 74-jährigeWitwer seine letztenMonate »in tieferMelancholie. Selbst schwer leidend und fast zu kör- perlicher Unbeweglichkeit verurteilt, ist er vereinsamt und verdüstert am 24. Januar [1941] einer akutenLungenentzündungerlegen.«207 5. DieStaatsrechtslehre inder autoritärenZeit a) Adolf JuliusMerkl EsgibtkeineHinweisedarauf,dassnachdemWeggangKelsensausWieneiner seinerSchüler seinErbeantratunddierechtstheoretischenPrivatseminare,die »derMeister« bis dahin in seinerWohnung abgehalten hatte, auf diese oder vergleichbareArtundWeise fortsetzte.Vielmehrscheintes, alsobdie»Wiener Rechtstheoretische Schule« schon bald nach 1930 allmählich zer- und verfiel. KelsensältesterundtreuesterSchüler,Adolf J.Merkl,demwohlamehestendie Rolle zugefallenwäre, dieTraditionKelsens fortzusetzen, hatte nicht dasCha- rismaseinesMeisters.VorallemaberwarMerkl–sowieauchVerdroßundviele andereKelsen-Schüler,nichtaberKelsenselbst–hundertprozentigerKatholik, einUmstand,dem indernunanbrechendenÄrades »christlichenStändestaa- tes« besondere Bedeutung zukam. Nun ist ein persönlicher Glaubemit dem WertrelativismusderReinenRechtslehre imPrinzipdurchausvereinbar, führt aberdoch,wiebesondersderFallVerdroß zeigt, indenmeistenFällen zuVer- suchen, katholischeNaturrechtslehreundReineRechtslehre irgendwiemitein- ander inEinklang zubringen,worausmitunter »paradoxeMischgebilde« ent- stehen.208 Es hat in späterer Zeit nicht an Versuchen gefehlt, Kelsen ins »ka- tholische Lager« zu ziehen,209 diese scheiterten jedoch allesamt, sodass noch heute eine Zweiteilung derKelsen-Anhänger inÖsterreich zu erkennen ist;210 diesdürfteeinweitererHauptgrundfürdenZerfalldervonKelsenbegründeten WienerRechtstheoretischenSchulegewesen sein. WasMerklselbstbetrifft, soschieneszunächst,alsobaucher,sowieKelsen, 207 Puntschart, Layer267. 208 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III,151.SiehezudiesemPunktauchSomek, Österreich646. 209 NamentlichVerdroßversuchtenoch1957 inKorrespondenzmit seinemeinstigenLehrer, dessen »hypothetischen Rechtspositivismus«mit einer »Naturrechtslehre« zu harmoni- sieren; vgl. dazuBusch,Verdroß165. 210 DieCharakterisierungdieser beidenLager als »orthodox«bzw. »katholisch«würdewohl die Sache treffen, aber zuMissverständnissen führen.Zielführender ist eswohl, von»po- sitivistischenKelsen-Anhängern«und»naturrechtlichenKelsen-Verdross-Anhängern«zu sprechen. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 509
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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