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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Österreichverlassenwürde, zumal er sowohleineBerufungnachPragals auch eine nach Marburg an der Lahn erhielt. Das Wiener Professorenkollegium konntedies jedochabwehren, indemes am13.November 1931beschloss, die ErnennungMerkls zumordentlichenProfessor zubeantragen.211MitWirkung vom 1.April 1932 wurde Merkl auf den staats- und verwaltungsrechtlichen LehrstuhlnebenMaxLayerernanntundschlossdamit theoretisch jeneLücke, dieKelsen eineinhalb Jahre zuvor hinterlassen hatte. Dochwarendie Zeitum- stände einer Beschäftigungmit Rechtstheorie nicht zuträglich; 1931 verfasste Merkl in einer Festschrift zum 50.Geburtstag fürHansKelsen »Prolegomena einer Theorie des rechtlichen Stufenbaus« und kündigte dabei, wie schon er- wähnt,an,dassdiesenur»Vorbemerkungen«seinsollenundereineumfassende Monographie zudiesemThema»inVorbereitung«habe,212die jedochniemals veröffentlichtwurde.DagegenwarMerkleinerderersten,derpublizistischden autoritären Führungsstil der Regierung kritisierte: Bereis am 9.März 1933 kritisierteer inder»NeuenFreienPresse«dieSuspensionderPressefreiheit,am 28.März die der Vereins- und Versammlungsfreiheit.213 Als schließlich der Verfassungsgerichtshof durch eine KwEG-Verordnung ausgeschaltet wurde, beteiligte sich auchMerkl an derAktionGürkes für das »Verwaltungsarchiv« und verfasste einen Artikel über die Verfassungsgerichtsbarkeit.214Dochwar seinArtikelwesentlichzurückhaltendergeschriebenals jenerLayersundhatte für ihnkeinerleiKonsequenzen. FürdasakademischeJahr1934/35wurdeMerklsogarzumDekanderRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultätgewähltundbliebwährenddergesamten autoritärenÄra Ordinarius, obwohl er – zumindest indirekt – immer wieder Kritik am Dollfuß/Schuschnigg-Regime äußerte: So schrieb er 1934 für die »JuristischenBlätter«eineArtikelseriezurVerfassung1934215undfasstesie1935 unterdemTitel »Dieständisch-autoritäreVerfassungÖsterreichs.Einkritisch- systematischerGrundriß«zueinemLehrbuchzusammen.DiesesBuchwar,wie stets,ineinemmaßvollenTongehalten,216vergleichtmanesjedochmitdemetwa gleichzeitig erschienenenLehrbuchvonAdamovich, auf dasweiter unten ein- zugehen ist,war es dochdeutlichkritischer. Ein eindeutig »politischesUrteil« erlaubte sichMerkl lediglich imVorwort: »Vergegenwärtigtman sich, daß ei- 211 Grussmann,Merkl 34Anm.157. 212 Merkl, Prolegomena294Anm.1. 213 Merkl, Die SuspensionderPressefreiheit,NFPNr.24601vom9.3. 1933 (Abendblatt) 2; Merkl,DieBeschränkungenderVereins-undVersammlungsfreiheit,NFPNr.24620vom 28.3. 1933 (Abendblatt) 4. 214 Merkl,DieVerfassungsgerichtsbarkeit. 215 Merkl,DasneueVerfassungsrecht. 216 Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts III, 151, spricht von einer »nüchterne[n] Darstellung«. DiestaatswissenschaftlichenFächer510
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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