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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Bundesverfassungsnovelle 1929« hatte er »ein gewichtigesWort mitzureden« gehabt,währenderanderEntstehungderVerfassung1934unbeteiligtwar.Was seine Publikationen betrifft, so ist zu konstatieren, dass Adamovich politisch extremzurückhaltendwar:241Esexistiertvonihmwedereinepositivenocheine negativeStellungnahmezumUmbruchvon1933/34,undauchdiedritteAuflage seinesLehrbuchesenthält sich jedwederpolitischenKritik.Selbst inseinerZeit als Justizminister bemühte er sich, politischen Entscheidungenmöglichst aus demWegzugehen.242 UnmittelbarnachderBefreiungWienswurdeAdamovichmitWirkungvom 1.Mai1945zumRektorderUniversitätWiengewähltundentwarf fürdiepro- visorische Staatsregierung die mit 1.Mai 1945 datiertenÜberleitungsgesetze sowie die Vorläufige Verfassung. Als im Herbst desselben Jahres der VfGH wiedererrichtet wurde, wurdeAdamovich zumVizepräsidenten desselben er- nanntundfolgteschon1946ErnstDurigimPräsidentenamtnach,welcheserbis zu seinemTodam23.September1955 inWien innehatte. c) KarlBraunias,HelfriedPfeiferundHansSpanner Inder austrofaschistischenÄrakamesnochzudreiHabilitationenausStaats- undVerwaltungsrecht; es fällt auf, dass nicht nur kein einzigerHabilitandder ReinenRechtslehrezuzurechnenwar,sonderndasssieallenationalsozialistisch gesinntwaren.DieStaatsrechtslehrederUniversitätWienerhieltdamit in ihren letzten JahreneingänzlichanderesGepräge, als sienochum1930hatte. DieerstehierzunennendePersonistKarlBraunias.243DieserwarkeinJurist, sondernStaatswissenschafter undhatte 1923promoviert, danachbeiWilhelm Winkler am Institut für Statistik derMinderheitsvölker der UniversitätWien gearbeitet unddort vor allemzuden »Auslandsdeutschen« geforscht, ab 1927 wareralsMinisterialsekretärimBundeskanzleramttätig. 1932veröffentlichteer einvielbeachtetesHandbuchzudeneuropäischenWahlrechtssystemen,dasihm vermutlichauchalsHabilitationsschriftdiente.DieGutachter,MerklundLayer, konstatierten allerdingsMängel und sprachen sich dafür aus, dass dieHabili- tation nur für »Allgemeine Staatslehre« erfolgen solle, woraus geschlossen werden kann, dass Braunias ursprünglich eine größere venia beantragt hatte. DierelativkleineLehrbefugniswurdeihmausgerechnetimMärz1933verliehen, 241 Dies gilt auch für den von Stolleis, Geschichte des öffentlichenRechts III, 149 hervor- gehobenenAufsatzausdemJahr1926(Adamovich,Reform):Dieserenthält lediglicheine BesprechungderBundesverfassungsnovelle 1925, diewenigenpolitischeÄußerungen im RahmendiesesArtikels gehennichtüberAllgemeinplätzehinaus. 242 Olechowski, Staudigl-Ciechowicz, Staatsrechtslehre240. 243 16.6. 1899–19.8. 1965.Vgl.zuihmSchartner,Staatsrechtler164–167,sowienochunten 624. DiestaatswissenschaftlichenFächer516
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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