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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schenAusgleich auch tatsächlich noch bis zur letzten Stunde im Jänner 1919 abhielt, ist ungewiss, zumal die politischeEntwicklung schonAnfangOktober 1918 schon vermuten ließ, dass der Vorlesungsstoff noch vor Semesterende obsolet seinwürde.Auf großes InteressewirddagegenMerklsVorlesungüber die»StändeverfassungimSinnederEnzyklikaQuadragesimoanno«imSS1934 gestoßenhaben, zumal direkt inderMitte dieses Semesters ja tatsächlich eine Ständeverfassung erlassenwurde, derenVäter zumindest vorgaben, im Sinne von»Quadragesimoanno«gehandelt zuhaben. Karl GottfriedHugelmann, der ja sowohl Rechtshistoriker als auch Staats- rechtler war,250 hielt regelmäßig Vorlesungen über »Deutsches Reichsstaats- recht«, dochwarenVorlesungen zumVerfassungsrecht anderer Staaten nichts Ungewöhnliches: Zur deutschen Reichsverfassung hielten auch die Privatdo- zentenLeoWittmayer undKarl BrauniasVorlesungen; Braunias außerdemzu Italien, zu Frankreich und überhaupt zu den »Verfassungen Nachkriegseuro- pas«.JosefRedlichtrugmehrmalsüberdieVerfassungderUSAvor;HansFrisch –dernebenseinerTätigkeitalsProfessorderTHWienauchalsPrivatdozentder UniversitätWienlehrte–verglichdenbundesstaatlichenAufbauvonÖsterreich mit demjenigen Deutschlands, der Schweiz und Nordamerikas. Dass nichts- destowenigerdenVorlesungenzumdeutschenVerfassungsrechteinebesondere politische Bedeutung zukam, ist klar; am schärfsten kamdieswohl inMerkls Vorlesung über »Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und ÖsterreichsimHinblickaufeinkünftigesGroßdeutschland«(WS1925/26)zum Ausdruck; er hielt noch zweimal (WS1927/28undWS1930/31) ähnlicheVor- lesungen ab. Josef Laurenz Kunz hielt im SS 1932 eine Vorlesung über die TheoriedesBundesstaates.Adamovichhieltbereits alsPrivatdozentVorlesun- gen über das Staatsbürgerschaftsrecht und die staatsbürgerlichen Rechte in Österreich. Zur Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit hieltenMenzel undAdamovich–nicht aberKelsen!–besondereVorlesungen. AnverwaltungsrechtlichenSpezialvorlesungen sind jene vonRudolfHerrn- ritt über »Ausgewählte Partien aus dem Verwaltungsrechte« bzw. über »GrundlehrendesVerwaltungsrechts«sowievonCarlBrockhausenüber»Stadt-, Land-undGemeindeverwaltung« (WS1919/20)bzw.über »Staats-undSelbst- verwaltung«(SS1923)zunennen.HawelkahieltjedesSommersemesterbis1933 eine Vorlesung aus österreichischem Gewerberecht; zusätzlich ab 1923 über »Soziales Verwaltungsrecht«, worunter er Arbeiter- und Angestelltenschutz, Sozialversicherung, sowie Fürsorge- und Wohnungswesen begriff; der Kir- chenrechtlerRudolfKöstler lasauchübersoweltlicheMaterienwieEisenbahn-, Post,Telegraphen-undTelefonrechtsowieBergrecht;SeidlerüberWasserrecht. MerklhieltVorlesungenzurVerwaltungsorganisation(SS1921,WS1923/24);im 250 Vgl. zu ihmoben306. AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 519
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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