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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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UniversitätWien, demSS 1930, kündigte Kelsen eine zweistündigeVorlesung über»GerechtigkeitundRecht imGeistederAntike«an;einThema,mitdemer sichgeradedamals intensivbefasste.Nach seinemWegganghieltenKaufmann und Schreier das Fähnchen der Reinen Rechtslehre noch bis 1938 aufrecht, während ansonsten vor allem Völkerrechtler wie Hold-Ferneck und Alfred Verdroß (der zu jener Zeit nur mehr bedingt als Kelsen-Schüler angesehen werden kann) sowie Staatswissenschafter wie Erich Voegelin und Johannes Sauter das Fach Rechtsphilosophiemit betreuten. Dass der Studienplan 1935 aufgetragen hatte, Rechtsphilosophie »mit besonderer Berücksichtigung der christlichenRechtsphilosophie«zu lesen,252zeigteauch,dassdieZeitumstände für einewertrelativistischeRechtsphilosophie, wie sie vonKelsen und seinem Kreisbetriebenwordenwar,nicht ebengünstigwaren. B. Völkerrecht (KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ /ThomasOLECHOWSKI) 1. ZurEntwicklungdesFachesbis1918 Das Völkerrecht spielte unter den rechtsdogmatischen Fächern, die an der Rechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät gelehrtwurden, eineSonderrol- le.253Dies zum einen deshalb, weil es als einziges von ihnen nicht an einen bestimmten Staat gebunden, sondern naturgemäß international ist, zweitens, weileszuBeginndes20. Jahrhundertsnochkaumkodifiziertwar,sondernzum größtenTeil auf Gewohnheitsrecht basierte, womit auch zusammenhing, dass »dieVölkerrechtswissenschaft […]das letzteRefugiumdes inderübrigen Ju- risprudenzwenigstens offiziell so hart bedrängtenNaturrechtes«war.254Drit- tens aber wurde von derVölkerrechtswissenschaft selbst der Rechtscharakter desVölkerrechts immerwieder inZweifel gezogenund stattdessen eine prak- tisch unbeschränkte Souveränität der Einzelstaaten postuliert. Eine Wende brachtenhier vorallemdiedenErstenWeltkriegbeendendenPariserVororte- verträgeundderdurchdieseVerträge gegründeteVölkerbund,mit denendas Völkerrecht gerade in der hier darzustellenden Epoche 1918–1938 stark an Bedeutungzunahm.255 So darf es nicht verwundern, dass dasVölkerrecht inÖsterreich zwischen 252 §5 litCZ6RStVO1935. 253 Vgl. auchPlöchl,Völkerrechtswissenschaft. 254 Kunz,Völkerrechtswissenschaft 70. 255 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 89. Völkerrecht 521
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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