Seite - 521 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Bild der Seite - 521 -
Text der Seite - 521 -
UniversitätWien, demSS 1930, kündigte Kelsen eine zweistündigeVorlesung
über»GerechtigkeitundRecht imGeistederAntike«an;einThema,mitdemer
sichgeradedamals intensivbefasste.Nach seinemWegganghieltenKaufmann
und Schreier das Fähnchen der Reinen Rechtslehre noch bis 1938 aufrecht,
während ansonsten vor allem Völkerrechtler wie Hold-Ferneck und Alfred
Verdroß (der zu jener Zeit nur mehr bedingt als Kelsen-Schüler angesehen
werden kann) sowie Staatswissenschafter wie Erich Voegelin und Johannes
Sauter das Fach Rechtsphilosophiemit betreuten. Dass der Studienplan 1935
aufgetragen hatte, Rechtsphilosophie »mit besonderer Berücksichtigung der
christlichenRechtsphilosophie«zu lesen,252zeigteauch,dassdieZeitumstände
für einewertrelativistischeRechtsphilosophie, wie sie vonKelsen und seinem
Kreisbetriebenwordenwar,nicht ebengünstigwaren.
B. Völkerrecht
(KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ /ThomasOLECHOWSKI)
1. ZurEntwicklungdesFachesbis1918
Das Völkerrecht spielte unter den rechtsdogmatischen Fächern, die an der
Rechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät gelehrtwurden, eineSonderrol-
le.253Dies zum einen deshalb, weil es als einziges von ihnen nicht an einen
bestimmten Staat gebunden, sondern naturgemäß international ist, zweitens,
weileszuBeginndes20. Jahrhundertsnochkaumkodifiziertwar,sondernzum
größtenTeil auf Gewohnheitsrecht basierte, womit auch zusammenhing, dass
»dieVölkerrechtswissenschaft […]das letzteRefugiumdes inderübrigen Ju-
risprudenzwenigstens offiziell so hart bedrängtenNaturrechtes«war.254Drit-
tens aber wurde von derVölkerrechtswissenschaft selbst der Rechtscharakter
desVölkerrechts immerwieder inZweifel gezogenund stattdessen eine prak-
tisch unbeschränkte Souveränität der Einzelstaaten postuliert. Eine Wende
brachtenhier vorallemdiedenErstenWeltkriegbeendendenPariserVororte-
verträgeundderdurchdieseVerträge gegründeteVölkerbund,mit denendas
Völkerrecht gerade in der hier darzustellenden Epoche 1918–1938 stark an
Bedeutungzunahm.255
So darf es nicht verwundern, dass dasVölkerrecht inÖsterreich zwischen
252 §5 litCZ6RStVO1935.
253 Vgl. auchPlöchl,Völkerrechtswissenschaft.
254 Kunz,Völkerrechtswissenschaft 70.
255 Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts III, 89.
Völkerrecht 521
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik