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1855 und 1935 nicht zu denPflichtfächern des juristischen Studiums zählte256
unddahernurweniggelehrtwurde.GenanntseiimmerhinLeopoldFreiherrvon
Neumann (1811–1888), der 1849 zumProfessor der diplomatischen Staaten-
geschichteunddesVölkerrechtsanderUniversitätWienernanntwurdeundein
Lehrbuch des Völkerrechts verfasste, das auch drei Auflagen erlebte.257 Als
Neumann1882emeritierte, beantragtedieFakultät dieErnennungGeorg Jelli-
neks, der erst kurz zuvor seine ursprünglich nur die Rechtsphilosophie um-
fassende venia auf das Völkerrecht ausgedehnt hatte, zum ao. Professor des
Völkerrechts. DasMinisterium schrak aber davor zurück, einem Judendieses
Fach anzuvertrauen und ernannte Jellinek stattdessen zum ao. Professor des
Staatsrechtesmit derVerpflichtung,Völkerrecht zu lesen.Diese etwas sonder-
bareEntscheidungverhindertenicht, dassdasVölkerrecht indasBlickfeldder
Antisemiten geriet und der Zweite Österreichische Katholikentag 1889 die
Forderung erhob, dass nicht nur dasKirchenrecht, sondern auch dasVölker-
recht ausschließlichvonchristlichenProfessorengelehrtwerdendürfe!258
Wenig später wurde der konservative Heinrich Lammasch aus Innsbruck
nachWienberufen, wo er sowohl Strafrecht als auchVölkerrecht lesen sollte,
während Jellinek noch im selben Jahr 1889 Österreich aus Protest verließ.
Lammasch sollte inweiterer Folge v.a. aufgrund seiner pazifistischen Bestre-
bungen Berühmtheit erlangen; so hielt er während des ErstenWeltkriegs im
Herrenhaus,dessenMitgliederseit1899war,dreigroßeReden, indenenersich
dafür aussprach, dass Österreich-Ungarn die Initiative für einen Friedens-
schluss ergreifen solle.259Bereits 1917 wurde ihm das Amt des k.k.Minister-
präsidentenangetragen,waser jedochablehnte; imOktober1918bemühtesich
Lammaschzunächst, eineübernationaleKommissionzubilden,diedenZerfall
der Habsburgermonarchie in geregelte Bahnen lenken sollte, und als dies
scheiterte,übernahmerdochnoch,am27.Oktober1918,dieLeitungderletzten
k.k.Regierung (bis 11.November1918).260
256 Die Studienordnungvon1804hingegen sah imersten Jahrgangdas Fach »Natur- Staats-
undVölkerrecht«vor;undzufolgederStudienordnung1810waresimRahmendesFaches
»Naturrecht«zulehren.Sohießes1810ua:»DasNaturrecht istmitderTendenzzulehren,
daßeszugleichalsAnleitungzurPhilosophiedespositivenRechtesdienenkann.Beydem
Vortrage des natürlichen Völkerrechtes insbesondere hat der Professor an den zukom-
mendenOrten die wichtigern ausgemachten Puncte des positiven europäischenVölker-
rechtes anzuführen.« Vgl. Instruction vom 7.9. 1810 PGS XXXV/2 und dazu Plöchl,
Völkerrechtswissenschaft 31 f.
257 Brigitte Böck, Neumann Leopold, in:ÖBLVII (Wien 1978) 94; Plöchl, Völkerrechts-
wissenschaft 34 ff.
258 Verhandlungendes II.AllgemeinenÖsterreichichenKatholikentages,Bd.2,30u.51;»Das
Vaterland«Nr. 119 v. 2.5.1889, 5; vgl. Olechowski, VonGeorg Jellinek zuHansKelsen.
259 Oberkofler,Rabofsky,HeinrichLammasch32 f.
260 Kelsen, Autobiographie 52 ff. Das ErnennungsschreibenKaiser Karls ist in derWiener
Abendpost Nr.248 vom28.10. 1918 abgedruckt. Vgl. zu denHintergründen Rauchen-
DiestaatswissenschaftlichenFächer522
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik