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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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1855 und 1935 nicht zu denPflichtfächern des juristischen Studiums zählte256 unddahernurweniggelehrtwurde.GenanntseiimmerhinLeopoldFreiherrvon Neumann (1811–1888), der 1849 zumProfessor der diplomatischen Staaten- geschichteunddesVölkerrechtsanderUniversitätWienernanntwurdeundein Lehrbuch des Völkerrechts verfasste, das auch drei Auflagen erlebte.257 Als Neumann1882emeritierte, beantragtedieFakultät dieErnennungGeorg Jelli- neks, der erst kurz zuvor seine ursprünglich nur die Rechtsphilosophie um- fassende venia auf das Völkerrecht ausgedehnt hatte, zum ao. Professor des Völkerrechts. DasMinisterium schrak aber davor zurück, einem Judendieses Fach anzuvertrauen und ernannte Jellinek stattdessen zum ao. Professor des Staatsrechtesmit derVerpflichtung,Völkerrecht zu lesen.Diese etwas sonder- bareEntscheidungverhindertenicht, dassdasVölkerrecht indasBlickfeldder Antisemiten geriet und der Zweite Österreichische Katholikentag 1889 die Forderung erhob, dass nicht nur dasKirchenrecht, sondern auch dasVölker- recht ausschließlichvonchristlichenProfessorengelehrtwerdendürfe!258 Wenig später wurde der konservative Heinrich Lammasch aus Innsbruck nachWienberufen, wo er sowohl Strafrecht als auchVölkerrecht lesen sollte, während Jellinek noch im selben Jahr 1889 Österreich aus Protest verließ. Lammasch sollte inweiterer Folge v.a. aufgrund seiner pazifistischen Bestre- bungen Berühmtheit erlangen; so hielt er während des ErstenWeltkriegs im Herrenhaus,dessenMitgliederseit1899war,dreigroßeReden, indenenersich dafür aussprach, dass Österreich-Ungarn die Initiative für einen Friedens- schluss ergreifen solle.259Bereits 1917 wurde ihm das Amt des k.k.Minister- präsidentenangetragen,waser jedochablehnte; imOktober1918bemühtesich Lammaschzunächst, eineübernationaleKommissionzubilden,diedenZerfall der Habsburgermonarchie in geregelte Bahnen lenken sollte, und als dies scheiterte,übernahmerdochnoch,am27.Oktober1918,dieLeitungderletzten k.k.Regierung (bis 11.November1918).260 256 Die Studienordnungvon1804hingegen sah imersten Jahrgangdas Fach »Natur- Staats- undVölkerrecht«vor;undzufolgederStudienordnung1810waresimRahmendesFaches »Naturrecht«zulehren.Sohießes1810ua:»DasNaturrecht istmitderTendenzzulehren, daßeszugleichalsAnleitungzurPhilosophiedespositivenRechtesdienenkann.Beydem Vortrage des natürlichen Völkerrechtes insbesondere hat der Professor an den zukom- mendenOrten die wichtigern ausgemachten Puncte des positiven europäischenVölker- rechtes anzuführen.« Vgl. Instruction vom 7.9. 1810 PGS XXXV/2 und dazu Plöchl, Völkerrechtswissenschaft 31 f. 257 Brigitte Böck, Neumann Leopold, in:ÖBLVII (Wien 1978) 94; Plöchl, Völkerrechts- wissenschaft 34 ff. 258 Verhandlungendes II.AllgemeinenÖsterreichichenKatholikentages,Bd.2,30u.51;»Das Vaterland«Nr. 119 v. 2.5.1889, 5; vgl. Olechowski, VonGeorg Jellinek zuHansKelsen. 259 Oberkofler,Rabofsky,HeinrichLammasch32 f. 260 Kelsen, Autobiographie 52 ff. Das ErnennungsschreibenKaiser Karls ist in derWiener Abendpost Nr.248 vom28.10. 1918 abgedruckt. Vgl. zu denHintergründen Rauchen- DiestaatswissenschaftlichenFächer522
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938