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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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die Reine Rechtslehre auch in das Völkerrecht zu übertragen, bleibende Ver- dienste um dieselbe.315Die 1968 von Klecatsky, Marcic und Schambeck her- ausgegebene, zweibändigeAnthologie »DieWiener rechtstheoretische Schule« ist eineSammlungderwichtigstenAufsätzeKelsens,MerklsundVerdroß‹ und soll deren gegenseitige Beeinflussung aufzeigen. Damit wird jedoch nicht nur verschleiert, dass der Kreis umKelsenweit größer war und auch Persönlich- keitenwieFritzSanderoderJosefL.Kunzumfasste, sonderndassVerdroß–im Gegensatz zuMerkl – schon sehr bald eigeneWege gingund sichvonwesent- lichenTeilenderReinenRechtslehre, insbesonderevonderenWertrelativismus, distanzierte, sodass er nurmit gewissen Einschränkungen als Kelsen-Schüler angesehen werden kann. Insofern ist es bezeichnend, dass Verdroß’ eigener SchülerStephanVerostainseinembiographischenAufsatzzuVerdroß316dessen BeziehungenzuKelsen soweit irgendmöglichherunterspielt. Die beruflicheKarriere führteVerdroß zunächst in den richterlichenVorbe- reitungsdienst.FürdenmilitärischenDienstuntauglich,konnteerseineTätigkeit in der Justiz auch nachKriegsausbruch fortsetzen und legte imMärz 1916 die Richteramtsprüfung ab. Bereits kurz davor wurde er zwar zum Kriegsdienst eingezogen, aufgrund seiner »Superabitrierung«beimOberstenMilitärgerichts- hof eingesetzt, wo er eineinhalb Jahre lang wirkte. Am 15. Jänner 1918 schied Verdroß gänzlich ausdemMilitärdienst ausundwurdedemk.u.k.Ministerium desÄußerenzugeteilt,woerzumHof-undMinisterialkonzipistenaufstieg.Nach Ausrufung der Republik entsandte ihn das Außenamt nach Berlin, wo er bis Dezember1920alsLegationssekretär tätigwarundnachseinerRückkehr inder völkerrechtlichenAbteilungdesAußenministeriumsarbeitete.317 Schon 1914 hatte Verdroß in der »Zeitschrift für Völkerrecht« seine erste Arbeit, »ZurKonstruktiondesVölkerrechts« veröffentlicht undhier versucht, die LehrenKelsens auf dasVölkerrecht zuübertragen. »Da sie aber auchvom Staatsrechte ausgegangen ist, konnte sie das Völkerrecht nur als äußeres Staatsrecht erfassen und so zumwahrenWesen des Völkerrechts nicht vor- dringen«, resümierteVerdroß später.318 In seinerBerlinerZeit verfasste er eine Monographieüber »Die völkerrechtswidrigeKriegshandlungundder Strafan- spruch der Staaten«, die 1920 in Berlin erschien – praktisch zeitgleich mit KelsensMonographieüberdas»ProblemderSouveränität« –undmitder sich Verdroß imFebruar1921anderUniversitätWienhabilitierte.319Hiervollzoger 315 SiehedazuWalter,Grundnorm51;Walter,Rechtslehren. 316 Verosta,Verdroß. 317 Verdross, Selbstdarstellung202 f;Busch,Verdroß147 f. 318 Verdross,Selbstdarstellung202.Vgl.dazuauchWalter,DieRechtslehrenvonKelsenund Verdroß38. 319 Marboe,Verdroß175 f.WieVerdross, Selbstdarstellung203, schreibt, erschienenbeide DiestaatswissenschaftlichenFächer534
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938