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die Reine Rechtslehre auch in das Völkerrecht zu übertragen, bleibende Ver-
dienste um dieselbe.315Die 1968 von Klecatsky, Marcic und Schambeck her-
ausgegebene, zweibändigeAnthologie »DieWiener rechtstheoretische Schule«
ist eineSammlungderwichtigstenAufsätzeKelsens,MerklsundVerdroß‹ und
soll deren gegenseitige Beeinflussung aufzeigen. Damit wird jedoch nicht nur
verschleiert, dass der Kreis umKelsenweit größer war und auch Persönlich-
keitenwieFritzSanderoderJosefL.Kunzumfasste, sonderndassVerdroß–im
Gegensatz zuMerkl – schon sehr bald eigeneWege gingund sichvonwesent-
lichenTeilenderReinenRechtslehre, insbesonderevonderenWertrelativismus,
distanzierte, sodass er nurmit gewissen Einschränkungen als Kelsen-Schüler
angesehen werden kann. Insofern ist es bezeichnend, dass Verdroß’ eigener
SchülerStephanVerostainseinembiographischenAufsatzzuVerdroß316dessen
BeziehungenzuKelsen soweit irgendmöglichherunterspielt.
Die beruflicheKarriere führteVerdroß zunächst in den richterlichenVorbe-
reitungsdienst.FürdenmilitärischenDienstuntauglich,konnteerseineTätigkeit
in der Justiz auch nachKriegsausbruch fortsetzen und legte imMärz 1916 die
Richteramtsprüfung ab. Bereits kurz davor wurde er zwar zum Kriegsdienst
eingezogen, aufgrund seiner »Superabitrierung«beimOberstenMilitärgerichts-
hof eingesetzt, wo er eineinhalb Jahre lang wirkte. Am 15. Jänner 1918 schied
Verdroß gänzlich ausdemMilitärdienst ausundwurdedemk.u.k.Ministerium
desÄußerenzugeteilt,woerzumHof-undMinisterialkonzipistenaufstieg.Nach
Ausrufung der Republik entsandte ihn das Außenamt nach Berlin, wo er bis
Dezember1920alsLegationssekretär tätigwarundnachseinerRückkehr inder
völkerrechtlichenAbteilungdesAußenministeriumsarbeitete.317
Schon 1914 hatte Verdroß in der »Zeitschrift für Völkerrecht« seine erste
Arbeit, »ZurKonstruktiondesVölkerrechts« veröffentlicht undhier versucht,
die LehrenKelsens auf dasVölkerrecht zuübertragen. »Da sie aber auchvom
Staatsrechte ausgegangen ist, konnte sie das Völkerrecht nur als äußeres
Staatsrecht erfassen und so zumwahrenWesen des Völkerrechts nicht vor-
dringen«, resümierteVerdroß später.318 In seinerBerlinerZeit verfasste er eine
Monographieüber »Die völkerrechtswidrigeKriegshandlungundder Strafan-
spruch der Staaten«, die 1920 in Berlin erschien – praktisch zeitgleich mit
KelsensMonographieüberdas»ProblemderSouveränität« –undmitder sich
Verdroß imFebruar1921anderUniversitätWienhabilitierte.319Hiervollzoger
315 SiehedazuWalter,Grundnorm51;Walter,Rechtslehren.
316 Verosta,Verdroß.
317 Verdross, Selbstdarstellung202 f;Busch,Verdroß147 f.
318 Verdross,Selbstdarstellung202.Vgl.dazuauchWalter,DieRechtslehrenvonKelsenund
Verdroß38.
319 Marboe,Verdroß175 f.WieVerdross, Selbstdarstellung203, schreibt, erschienenbeide
DiestaatswissenschaftlichenFächer534
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik