Seite - 536 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wenner zeitweise recht intensivmitden jeweiligenUniversitätenundMiniste-
rienverhandelte,mitMünchenübrigensauchnochnachderpolitischenWende
von 1933.323Verdroß nützte diese Verhandlungen allerdings auch, um gleich-
zeitigVerhandlungenmitdemösterreichischenUnterrichtsministeriumführen
zu können und konnte dabei immerhin eine rund zehnprozentige Gehaltser-
höhungherausschlagen.324
Für das akademische Jahr 1931/32 zumDekan gewählt,übte er diesesAmt
auchnoch im folgenden Jahr aus, da seinNachfolger, derRomanist Friedrich
Woess, am26.März1933aneinemKrebsleidenstarb.325DaherwaresVerdroß,
der gemeinsammit denDekanen der juristischen Fakultäten Graz und Inns-
bruck zu Pfingsten 1933 formellen Protest gegen den Verfassungsbruch der
Regierung Dollfuß erhob. Dies, obwohl Verdroß selbst dem Dollfuß-Regime
gegenüberdurchausaufgeschlossenwar.Zwarlehnteer–nacheigenenAngaben
–dasAmtdes Justizministers,das ihmvonSektionschefRobertHechtofferiert
wurde, ab, wurde jedoch im Juli 1935 zum außerordentlichen Mitglied des
Bundesgerichtshofes ernannt. (NachArt. 179Abs. 2Verfassung 1934 gehörten
demVerfassungssenat des Bundesgerichtshofes, welcher diemeisten Kompe-
tenzendesehemaligenVfGHgeerbthatte,vierderartigeao.Mitgliederan.).Von
1935biszum»Anschluß«1938warVerdroßSenatorderUniversitätWien;1936
wurde er zumPräses der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungskommission
und1937zumkorrespondierendenMitgliedderAkademiederWissenschaften
inWiengewählt.326
InseinenzwischenzeitlicherschienenenSchriftenhatte sichVerdroß immer
weiter von der »formalistischen« Reinen Rechtslehre entfernt und sich einer
»materialenRechtsphilosophie« zugewandt,wobei er vor allemauf antikeund
mittelalterlichePhilosophen–kaumjedochaufneuzeitlicheDenker– zurück-
griff.327 Er weigerte sich anzunehmen, dass die Grundnorm jedes beliebige
Rechtssystem in Geltung setzen könne, und nahm einen materiellen Inhalt
derselben – pacta sunt servanda – an.328 In der von ihm herausgegebenen
Festschrift fürHansKelsen zu dessen 50.Geburtstag 1931 erklärte er, dass es
nebendemVölkergewohnheitsrecht unddemVölkervertragsrecht auch allge-
meineRechtsgrundsätze gebe, welche demRechtsbewusstsein allermodernen
323 Busch, Verdroß 150. Unrichtig daher Seidl-Hohenveldern, Verdroß 305, wonach
Verdroß seine Zusage fürMünchen nach der NS-Machtergreifung zurückgezogen habe.
324 Busch,Verdroß152.
325 Sieheoben274.
326 Verdross, Selbstdarstellung207;Verosta,Verdroß5;Busch,Verdroß152 f.
327 Vgl. zur Entwicklung der LehrenVerdroß’ Goller, Naturrecht, Rechtsphilosophie oder
Rechtstheorie 268–287.
328 Walter,Rechtslehren42.
DiestaatswissenschaftlichenFächer536
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik