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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wenner zeitweise recht intensivmitden jeweiligenUniversitätenundMiniste- rienverhandelte,mitMünchenübrigensauchnochnachderpolitischenWende von 1933.323Verdroß nützte diese Verhandlungen allerdings auch, um gleich- zeitigVerhandlungenmitdemösterreichischenUnterrichtsministeriumführen zu können und konnte dabei immerhin eine rund zehnprozentige Gehaltser- höhungherausschlagen.324 Für das akademische Jahr 1931/32 zumDekan gewählt,übte er diesesAmt auchnoch im folgenden Jahr aus, da seinNachfolger, derRomanist Friedrich Woess, am26.März1933aneinemKrebsleidenstarb.325DaherwaresVerdroß, der gemeinsammit denDekanen der juristischen Fakultäten Graz und Inns- bruck zu Pfingsten 1933 formellen Protest gegen den Verfassungsbruch der Regierung Dollfuß erhob. Dies, obwohl Verdroß selbst dem Dollfuß-Regime gegenüberdurchausaufgeschlossenwar.Zwarlehnteer–nacheigenenAngaben –dasAmtdes Justizministers,das ihmvonSektionschefRobertHechtofferiert wurde, ab, wurde jedoch im Juli 1935 zum außerordentlichen Mitglied des Bundesgerichtshofes ernannt. (NachArt. 179Abs. 2Verfassung 1934 gehörten demVerfassungssenat des Bundesgerichtshofes, welcher diemeisten Kompe- tenzendesehemaligenVfGHgeerbthatte,vierderartigeao.Mitgliederan.).Von 1935biszum»Anschluß«1938warVerdroßSenatorderUniversitätWien;1936 wurde er zumPräses der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungskommission und1937zumkorrespondierendenMitgliedderAkademiederWissenschaften inWiengewählt.326 InseinenzwischenzeitlicherschienenenSchriftenhatte sichVerdroß immer weiter von der »formalistischen« Reinen Rechtslehre entfernt und sich einer »materialenRechtsphilosophie« zugewandt,wobei er vor allemauf antikeund mittelalterlichePhilosophen–kaumjedochaufneuzeitlicheDenker– zurück- griff.327 Er weigerte sich anzunehmen, dass die Grundnorm jedes beliebige Rechtssystem in Geltung setzen könne, und nahm einen materiellen Inhalt derselben – pacta sunt servanda – an.328 In der von ihm herausgegebenen Festschrift fürHansKelsen zu dessen 50.Geburtstag 1931 erklärte er, dass es nebendemVölkergewohnheitsrecht unddemVölkervertragsrecht auch allge- meineRechtsgrundsätze gebe, welche demRechtsbewusstsein allermodernen 323 Busch, Verdroß 150. Unrichtig daher Seidl-Hohenveldern, Verdroß 305, wonach Verdroß seine Zusage fürMünchen nach der NS-Machtergreifung zurückgezogen habe. 324 Busch,Verdroß152. 325 Sieheoben274. 326 Verdross, Selbstdarstellung207;Verosta,Verdroß5;Busch,Verdroß152 f. 327 Vgl. zur Entwicklung der LehrenVerdroß’ Goller, Naturrecht, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie 268–287. 328 Walter,Rechtslehren42. DiestaatswissenschaftlichenFächer536
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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