Seite - 537 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Kulturvölkerentstammenunddaherebenfalls eineVölkerrechtsquelle seien.329
In seiner 1937 erschienenen Schrift »Forbidden Treaties« wies Verdroß nach,
dass einer dieser allgemeinenRechtsgrundsätze denAbschluss vonVerträgen
contra bonosmores verbiete, womit er die heute herrschende Lehre vom ius
cogensbegründete.330 Imselben Jahr, 1937, erschienauchseinLehrbuch»Völ-
kerrecht« in erster Auflage; es wurde zu einemder weltweit ammeisten ver-
breitetenundwohl auchbesten seinerArt.331
Verdroß’VerhältniszumNationalsozialismuskannhiernurkurzangedeutet
werden;eswurdebeiderRingvorlesungzurGeschichtederWienerRechts-und
Staatswissenschaftlichen Fakultät 1938–1945, die 2009 stattfand,332 gleich von
drei Vortragenden thematisiert und jeweils unterschiedlich bewertet.333 Die
unbestreitbar überragende Bedeutung für das Völkerrecht und das hohe Re-
nommee, dasVerdroß bis heute auf nationaler und internationaler Ebene ge-
nießt, sowie auch sein tief verwurzelter christlicher Glaube stehen in einem
eigentümlichen Spannungsverhältnis zur auffallenden Tatsache, dass Verdroß
schon vor 1938 kaum Berührungsängste mit demNS-Regime hatte, sondern
z.B.,wieerwähnt,seineBerufungsverhandlungenmitMünchenauchnach1933
weiterführte. Unbegreiflich sind auch die positivenÄußerungen zumNatio-
nalsozialismus,diesich inseinemVölkerrechtslehrbuch1937 finden.334Am12.
Jänner1937hieltVerdroßeinenVortragzurReformdesVölkerbundesvordem
nationalsozialistisch eingestellten Deutschen Klub335 – eineMitgliedschaft ist
nach demderzeitigen Stand der Forschung nicht nachweisbar. In nationalso-
zialistischenKreisenwarmanallerdingsvonVerdroß’LoyalitätbeiWeitemnicht
überzeugt: »Wesentlich vonv. Verdross ist, dass er sowohl aufwissenschaftli-
chen als auch auf politischenGebiete ein charakterloserMensch ist, der sich
zugleichnachder jüdisch-freimaurerischen,nachderkatholischenundnachder
nationalenSeite sicherte. […] [Er] versteht es,mit einemklugen Intellekt alle
kritischenEreignissezuseinenGunsten,zumindestharmloszudeuten«–sodie
Beurteilung im November 1938 aus nationalsozialistischer Sicht.336 Verdroß
wurde daher 1938 zunächst suspendiert, durfte aber 1939 seine Lehrtätigkeit,
329 Luf,Verdroß; Luf,Naturrechtsdenken imBanneKelsens.
330 Marboe,Verdroß180.
331 Verdross,Völkerrecht.
332 Vgl. oben26.
333 Busch,Verdroß; Luf,Verdroß;Marboe,Verdroß.
334 SiehedieZitatebeiMarboe,Verdroß184 f.
335 MDK118(Mai1937)2.
336 BArch (Berlin-Lichterfelde), DS/ Wissenschaftler B 43, fol. 0180; Hervorhebungen im
Original.KritisiertwurdenauchdieSchülerVerdroß‹»SeineSchülerwarendaher inerster
Linie Juden und geistig Verjudete, und seine Seminare wurden von den völkischen Stu-
dentenstets gemieden.«
Völkerrecht 537
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik