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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Kulturvölkerentstammenunddaherebenfalls eineVölkerrechtsquelle seien.329 In seiner 1937 erschienenen Schrift »Forbidden Treaties« wies Verdroß nach, dass einer dieser allgemeinenRechtsgrundsätze denAbschluss vonVerträgen contra bonosmores verbiete, womit er die heute herrschende Lehre vom ius cogensbegründete.330 Imselben Jahr, 1937, erschienauchseinLehrbuch»Völ- kerrecht« in erster Auflage; es wurde zu einemder weltweit ammeisten ver- breitetenundwohl auchbesten seinerArt.331 Verdroß’VerhältniszumNationalsozialismuskannhiernurkurzangedeutet werden;eswurdebeiderRingvorlesungzurGeschichtederWienerRechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät 1938–1945, die 2009 stattfand,332 gleich von drei Vortragenden thematisiert und jeweils unterschiedlich bewertet.333 Die unbestreitbar überragende Bedeutung für das Völkerrecht und das hohe Re- nommee, dasVerdroß bis heute auf nationaler und internationaler Ebene ge- nießt, sowie auch sein tief verwurzelter christlicher Glaube stehen in einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zur auffallenden Tatsache, dass Verdroß schon vor 1938 kaum Berührungsängste mit demNS-Regime hatte, sondern z.B.,wieerwähnt,seineBerufungsverhandlungenmitMünchenauchnach1933 weiterführte. Unbegreiflich sind auch die positivenÄußerungen zumNatio- nalsozialismus,diesich inseinemVölkerrechtslehrbuch1937 finden.334Am12. Jänner1937hieltVerdroßeinenVortragzurReformdesVölkerbundesvordem nationalsozialistisch eingestellten Deutschen Klub335 – eineMitgliedschaft ist nach demderzeitigen Stand der Forschung nicht nachweisbar. In nationalso- zialistischenKreisenwarmanallerdingsvonVerdroß’LoyalitätbeiWeitemnicht überzeugt: »Wesentlich vonv. Verdross ist, dass er sowohl aufwissenschaftli- chen als auch auf politischenGebiete ein charakterloserMensch ist, der sich zugleichnachder jüdisch-freimaurerischen,nachderkatholischenundnachder nationalenSeite sicherte. […] [Er] versteht es,mit einemklugen Intellekt alle kritischenEreignissezuseinenGunsten,zumindestharmloszudeuten«–sodie Beurteilung im November 1938 aus nationalsozialistischer Sicht.336 Verdroß wurde daher 1938 zunächst suspendiert, durfte aber 1939 seine Lehrtätigkeit, 329 Luf,Verdroß; Luf,Naturrechtsdenken imBanneKelsens. 330 Marboe,Verdroß180. 331 Verdross,Völkerrecht. 332 Vgl. oben26. 333 Busch,Verdroß; Luf,Verdroß;Marboe,Verdroß. 334 SiehedieZitatebeiMarboe,Verdroß184 f. 335 MDK118(Mai1937)2. 336 BArch (Berlin-Lichterfelde), DS/ Wissenschaftler B 43, fol. 0180; Hervorhebungen im Original.KritisiertwurdenauchdieSchülerVerdroß‹»SeineSchülerwarendaher inerster Linie Juden und geistig Verjudete, und seine Seminare wurden von den völkischen Stu- dentenstets gemieden.« Völkerrecht 537
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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