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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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veranstaltete neben seinem völkerrechtlichen Seminar Lehrveranstaltungen zumKriegs-undNeutralitätsrecht,StrisowerhieltSeminarefürVölkerrechtund InternationalesPrivatrechtundVorlesungenzumInternationalemPrivatrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht. Alfred Verdroß bot als Ordinarius abwech- selndLehrveranstaltungenzurVerfassungundTätigkeitdesVölkerbundesund zur Verfassung der Völkerrechtsgemeinschaft, sowie ein völkerrechtliches Proseminaran. Insbesondere die Privatdozenten beschäftigten sich mit vertiefenden As- pektendesVölkerrechts:Verdroßhielt zunächstVorlesungenzumVölkerbund von Genf und dem Gedanken der Weltorganisation, zum internationalen KriegsrechtmitEinschlussdesNeutralitätsrechtundzurEntwicklungder völ- kerrechtlichen Theorien, sowie vereinzelt völkerrechtliche Übungen. Kunz lehrte über den völkerrechtlichen Schutz nationaler Minderheiten, über die HauptproblemedesVölkerbundesundüberdie »heutigeVerfassungdesBriti- schenReichesimLichtedesVölkerrechtes«.Weitersbeschäftigteersichmitder Revision der Pariser Friedensverträge als völkerrechtlichemProblem,mit der allgemeinenTheoriedesBundesstaates,mitdemGaskriegunddemVölkerrecht sowiemit demLuftkriegsrecht. Auch tagesaktuelle Themenwurdendurch ihn behandelt so imWintersemester 1931/32mit den Lehrveranstaltungen »Völ- kerbundpakt undKelloggpakt«wie auch »Unser Recht auf die Abrüstung der anderen.ZurbevorstehendenAbrüstungskonferenzdesVölkerbundes«.Bleiber setzte imWintersemester 1935/36mit derVorlesung »DieEntscheidungendes StändigenHaager Schiedshofes« ein, es folgten Lehrveranstaltungen über die friedlicheErledigungvonStreitigkeitenundvomSchadenersatzimVölkerrecht, sowiezumProblemeiner internationalenArmeeundzupolitischenVerträgen. Auch anderen Fächern zugeordnete Lehrende boten Lehrveranstaltungen zumVölkerrechtundausländischemRecht an: ImWintersemester 1920/21 las GustavWalker über die rechtspolitischen Bestimmungen des Staatsvertrages von St. Germain. Hans Sperl veranstaltete Vorlesungen zum reichsdeutschen französischenundinternationalenProzessrecht,weitersbeschäftigteersichmit deminternationalenRechtderLuftschifffahrtundmitdemRechtssysteminden islamischen Ländern. Seine Lehrtätigkeit umfasste auch das »Eherecht und Eheverfahren inDeutschland, Schweiz, Ungarn, Frankreich, Portugal und der Türkei« sowie »Die bürgerliche Rechtspflege in Südamerika«. Karl Satter373 veranstaltete Vorlesungen zum internationalen Arbeitsrecht, zum Internatio- nalenPrivatrechtundzudenGrundzügendesInternationalenZivilprozess-und 373 Karl Satter (20. 10. 1880–1949). Satter habilitierte sich 1923 anderUniversitätWien für Internationales Privatrecht. Er war ua. Bibliothekar am Institut für angewandtes Recht. Sieheauch402.Vgl. zu ihmMair, Zivilverfahrensrecht329–332. DiestaatswissenschaftlichenFächer546
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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