Seite - 582 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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kaum gesichert wäre und im Sommersemester zu wenig Zeit für Volkswirt-
schaftspolitikbliebe.462DasStaatsamttrugGrünbergsBedenkenRechnungund
änderteSpannsLehrverpflichtungentsprechendab.463 InweitererFolgescheint
Grünberg innerhalb des Professorenkollegiums jedoch ziemlich unter Druck
geraten zu sein: Denn am 26. Juli 1919 beschloss das Kollegium, bei der Un-
terrichtsverwaltunganzufragen,weshalbeszurÄnderunggekommenist, »und
obderWortlaut des zit. Erlasses nicht auf einemAusfertigungsfehler beruht.«
Grünbergmerkte tags darauf in einem separaten Schreiben an, dass er zwar
selbstdieÄnderungdurchdasStaatsamtangeregthatte,nunmehrdiegesamte
LehrverpflichtungSpannsvon16Stunden in jedemzweitenStudienjahrauf18
Stunden erhöhtworden sei, weswegen er abermals eineÄnderung beantrage.
Schließlich ändertedasStaatsamtSpannsVerpflichtungentsprechenddemur-
sprünglichenFakultätsantragab.464
Doch nur einige Zeit später, im Juni 1921 – die Koalition zwischen Sozial-
demokratenundChristlichsozialenwarimJahrzuvoraufgekündigtwordenund
dasUnterrichtsministeriumjetzt inderHandderGroßdeutschenPartei–wurde
diese Lehrpflichtung wieder geändert: Spann hatte im Professorenkollegium
durchgesetzt, nunmehr eine vierstündige Vorlesung und ein einstündiges Se-
minar zurGesellschaftslehre imWintersemester zuhalten–unddafür vonder
Lehrverpflichtung für Finanzwissenschaft entbunden zu sein! ImFakultätsan-
tragwurdeaußerdem festgestellt, dass SpannnochnieVolkswirtschaftspolitik
gelesen habe undwohl auch nicht lesenwerde. Das heißt, Othmar Spann, die
NachbesetzungaufdemLehrstuhl fürPolitischeÖkonomie,war vondaannur
fürfünfStundenVolkswirtschaftslehre,vierStundenGesellschaftslehreundvier
StundenÜbungenausdiesenbeidenGebietenverpflichtet,465wasnicht zuletzt
denverändertenpolitischenVerhältnissengeschuldetwar.
SpannsVerhandlungsgeschickhatte sichaber auch schon imJahr zuvorge-
zeigt: 1920 konnte er ein Abwerbungsangebot der Handelshochschule Berlin
vorlegen und erhielt bald ein höheres Salär als die anderen Ordinarien der
Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, weil seineWiener Bezüge auf
BerlinerNiveauangehobenwurden.466
Bis 1938 fungierteOthmar Spann als hoch besoldeter ordentlicherUniver-
462 Vgl. Brief vonDekanGrünberg an Staatsamt für Unterricht vom27.5. 1919,ÖStAAVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z318/1919.
463 Vgl. Dekret des Staatsamts für Unterricht vom 12.7. 1919,ÖStA AVA, Unterricht Allg.,
Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z10924.
464 Vgl. Dekret des Staatsamtes für Unterricht vom13.9. 1919,ÖStAAVA,Unterricht Allg.,
Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z16564.
465 Vgl.Dekret desUnterrichtsminister 25.6. 1921,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien,
Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z11580.
466 Vgl. Dekret der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei vom 30.9. 1920, ÖStA AVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z19450.
DiestaatswissenschaftlichenFächer582
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik