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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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kaum gesichert wäre und im Sommersemester zu wenig Zeit für Volkswirt- schaftspolitikbliebe.462DasStaatsamttrugGrünbergsBedenkenRechnungund änderteSpannsLehrverpflichtungentsprechendab.463 InweitererFolgescheint Grünberg innerhalb des Professorenkollegiums jedoch ziemlich unter Druck geraten zu sein: Denn am 26. Juli 1919 beschloss das Kollegium, bei der Un- terrichtsverwaltunganzufragen,weshalbeszurÄnderunggekommenist, »und obderWortlaut des zit. Erlasses nicht auf einemAusfertigungsfehler beruht.« Grünbergmerkte tags darauf in einem separaten Schreiben an, dass er zwar selbstdieÄnderungdurchdasStaatsamtangeregthatte,nunmehrdiegesamte LehrverpflichtungSpannsvon16Stunden in jedemzweitenStudienjahrauf18 Stunden erhöhtworden sei, weswegen er abermals eineÄnderung beantrage. Schließlich ändertedasStaatsamtSpannsVerpflichtungentsprechenddemur- sprünglichenFakultätsantragab.464 Doch nur einige Zeit später, im Juni 1921 – die Koalition zwischen Sozial- demokratenundChristlichsozialenwarimJahrzuvoraufgekündigtwordenund dasUnterrichtsministeriumjetzt inderHandderGroßdeutschenPartei–wurde diese Lehrpflichtung wieder geändert: Spann hatte im Professorenkollegium durchgesetzt, nunmehr eine vierstündige Vorlesung und ein einstündiges Se- minar zurGesellschaftslehre imWintersemester zuhalten–unddafür vonder Lehrverpflichtung für Finanzwissenschaft entbunden zu sein! ImFakultätsan- tragwurdeaußerdem festgestellt, dass SpannnochnieVolkswirtschaftspolitik gelesen habe undwohl auch nicht lesenwerde. Das heißt, Othmar Spann, die NachbesetzungaufdemLehrstuhl fürPolitischeÖkonomie,war vondaannur fürfünfStundenVolkswirtschaftslehre,vierStundenGesellschaftslehreundvier StundenÜbungenausdiesenbeidenGebietenverpflichtet,465wasnicht zuletzt denverändertenpolitischenVerhältnissengeschuldetwar. SpannsVerhandlungsgeschickhatte sichaber auch schon imJahr zuvorge- zeigt: 1920 konnte er ein Abwerbungsangebot der Handelshochschule Berlin vorlegen und erhielt bald ein höheres Salär als die anderen Ordinarien der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, weil seineWiener Bezüge auf BerlinerNiveauangehobenwurden.466 Bis 1938 fungierteOthmar Spann als hoch besoldeter ordentlicherUniver- 462 Vgl. Brief vonDekanGrünberg an Staatsamt für Unterricht vom27.5. 1919,ÖStAAVA, UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z318/1919. 463 Vgl. Dekret des Staatsamts für Unterricht vom 12.7. 1919,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z10924. 464 Vgl. Dekret des Staatsamtes für Unterricht vom13.9. 1919,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z16564. 465 Vgl.Dekret desUnterrichtsminister 25.6. 1921,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien, Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z11580. 466 Vgl. Dekret der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei vom 30.9. 1920, ÖStA AVA, UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton614,PersonalaktSpannOthmar,Z19450. DiestaatswissenschaftlichenFächer582
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938