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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sah sich jedoch nicht zuerst alsWissenschafter, sondern als Dichter und veröf- fentlichte neoromantische Lyrik. Zu seinen gesellschaftswissenschaftlichen Bü- chern zählen unter anderem »Gesellschaft und Staat im Spiegel deutscher Ro- mantik« (1924), »GesellschaftslehrevonPlatonbisFriedrichNietzsche.Einedog- mengeschichtliche Einführung in die gesellschaftswissenschaftlichen Theorien« (1927) sowie »AdamMüllers Philosophie,Ästhetik und Staatswissenschaft. Eine Gedächtnisschrift zu seinem100.Todestage« (1929).Außerdemveröffentlichte er aufgrund seines Brotberufs in der Zuckerfabrik Studienwie »DieGeschichte der Leipnik-Lundenburger Zuckerfabriken-Actiengesellschaft« (1930) und »Die Zu- ckererzeugung1600–1850«(1937). SeitAnfangdesJahres1932trugJakobBaxadenTiteleinesaußerordentlichen Professors,dochdieNähezuSpannundseinenLehrensollten ihm–wievielen anderenMitgliedern des Spann-Kreises – 1938 zumVerhängnis werden: Am 23.April1938teilteDekanSchönbauerJakobBaxamit,dassdasBMUmitErlass Zl. 10606/I-1c vom22.April angeordnet habe, dass seine Lehrbefugnis bis auf weiteres zu ruhenhabe. Baxa ersuchte daraufhinumErnennung zum»außer- planmäßigenProfessor«, indemerangab, sichbereits 1933vonSpannentfernt zuhaben,außerdemam1.April1938derNSDAPbeigetretenzuseinundzudem inKreisenderWehrmachtvorzutragen.SchönbauerunterstützteBaxasGesuch, aber »unter der Voraussetzung, dass er einer anderenHochschule imReiche zugewiesenwerde.InWienwäreseineLehrtätigkeitnichtzweckmässig,daerals ehemaligerengerSchülerSpannsbekannt ist.«512DozentenbundführerMarchet verhinderte die Ernennung jedoch ausdrücklich aufgrund der (ehemaligen) BeziehungzuSpann, sodassBaxaperEnde Jänner1940dieLehrbefugnis end- gültig entzogenwurde.513 NachdemKriegbemühte sich JakobBaxaumWiedereinsetzung als Privat- dozent.Wegen seinerNSDAP-Mitgliedschaftwar ihm jedochdieRückkehr an dieUniversitätWienversperrt; imMai 1947 schrieb er diesbezüglich anBun- despräsidentKarlRennerundbatumNachsicht gemäßderAusnahmebestim- mungen des §27 Verbotsgesetz, weil er sich niemals politisch, sondern aus- schließlichwissenschaftlich betätigt hätte.514DasBMUersuchte daraufhindas Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät um Äußerung. Dekan Verdroß bestellte neben Degenfeld-Schonburg auch Hans Mayer zu Gutachtern.515Mayer, der sich immer gegen Spannunddessen Schüler ausge- 512 Brief vonDekanSchönbauerandasRektorat,UAW,Rektoratsakt946/II aus1938/39. 513 ErlassdesReichsministers fürWissenschaft,ErziehungundVolksbildungvom11.1. 1940, WPBaxab/39 (a). 514 Vgl.BriefBaxaanRenner vom20.5. 1947,UAW, JPA281. 515 HansMayerhattebereitszuvor(1945–47)alsstellvertretenderVorsitzenderzudenrechts- und staatswissenschaftlichen Mitgliedern der »Entnazifizierungskommission« (Sonder- kommission zur Beurteilung derWiederanstellung des von denNationalsozialisten ent- Gesellschaftswissenschaft 593
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938