Seite - 593 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sah sich jedoch nicht zuerst alsWissenschafter, sondern als Dichter und veröf-
fentlichte neoromantische Lyrik. Zu seinen gesellschaftswissenschaftlichen Bü-
chern zählen unter anderem »Gesellschaft und Staat im Spiegel deutscher Ro-
mantik« (1924), »GesellschaftslehrevonPlatonbisFriedrichNietzsche.Einedog-
mengeschichtliche Einführung in die gesellschaftswissenschaftlichen Theorien«
(1927) sowie »AdamMüllers Philosophie,Ästhetik und Staatswissenschaft. Eine
Gedächtnisschrift zu seinem100.Todestage« (1929).Außerdemveröffentlichte er
aufgrund seines Brotberufs in der Zuckerfabrik Studienwie »DieGeschichte der
Leipnik-Lundenburger Zuckerfabriken-Actiengesellschaft« (1930) und »Die Zu-
ckererzeugung1600–1850«(1937).
SeitAnfangdesJahres1932trugJakobBaxadenTiteleinesaußerordentlichen
Professors,dochdieNähezuSpannundseinenLehrensollten ihm–wievielen
anderenMitgliedern des Spann-Kreises – 1938 zumVerhängnis werden: Am
23.April1938teilteDekanSchönbauerJakobBaxamit,dassdasBMUmitErlass
Zl. 10606/I-1c vom22.April angeordnet habe, dass seine Lehrbefugnis bis auf
weiteres zu ruhenhabe. Baxa ersuchte daraufhinumErnennung zum»außer-
planmäßigenProfessor«, indemerangab, sichbereits 1933vonSpannentfernt
zuhaben,außerdemam1.April1938derNSDAPbeigetretenzuseinundzudem
inKreisenderWehrmachtvorzutragen.SchönbauerunterstützteBaxasGesuch,
aber »unter der Voraussetzung, dass er einer anderenHochschule imReiche
zugewiesenwerde.InWienwäreseineLehrtätigkeitnichtzweckmässig,daerals
ehemaligerengerSchülerSpannsbekannt ist.«512DozentenbundführerMarchet
verhinderte die Ernennung jedoch ausdrücklich aufgrund der (ehemaligen)
BeziehungzuSpann, sodassBaxaperEnde Jänner1940dieLehrbefugnis end-
gültig entzogenwurde.513
NachdemKriegbemühte sich JakobBaxaumWiedereinsetzung als Privat-
dozent.Wegen seinerNSDAP-Mitgliedschaftwar ihm jedochdieRückkehr an
dieUniversitätWienversperrt; imMai 1947 schrieb er diesbezüglich anBun-
despräsidentKarlRennerundbatumNachsicht gemäßderAusnahmebestim-
mungen des §27 Verbotsgesetz, weil er sich niemals politisch, sondern aus-
schließlichwissenschaftlich betätigt hätte.514DasBMUersuchte daraufhindas
Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät um Äußerung.
Dekan Verdroß bestellte neben Degenfeld-Schonburg auch Hans Mayer zu
Gutachtern.515Mayer, der sich immer gegen Spannunddessen Schüler ausge-
512 Brief vonDekanSchönbauerandasRektorat,UAW,Rektoratsakt946/II aus1938/39.
513 ErlassdesReichsministers fürWissenschaft,ErziehungundVolksbildungvom11.1. 1940,
WPBaxab/39 (a).
514 Vgl.BriefBaxaanRenner vom20.5. 1947,UAW, JPA281.
515 HansMayerhattebereitszuvor(1945–47)alsstellvertretenderVorsitzenderzudenrechts-
und staatswissenschaftlichen Mitgliedern der »Entnazifizierungskommission« (Sonder-
kommission zur Beurteilung derWiederanstellung des von denNationalsozialisten ent-
Gesellschaftswissenschaft 593
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik