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Semesters. Finanzwissenschaft war dementsprechend Gegenstand der staats-
wissenschaftlichen Staatsprüfung.548Daneben gehörte das österreichische Fi-
nanzrecht bereits zu den Vorlesungen, die von der Fakultät sicherzustellen
waren,ohnedass jedocheineVerpflichtungzumBesuchvorlegenhätte.Abder
Studienordnung von 1935 wurde das Finanzrecht aufgewertet und »Finanz-
wissenschaft mit besonderer Berücksichtigung des österreichischen Finanz-
rechts«geprüft.DieStudierendenwarenvondaan imdrittenStudienabschnitt
nicht nur zumBesuch der fünfstündigen Vorlesung über Finanzwissenschaft
verpflichtet, sondernauchzueiner zweistündigenüberFinanzrecht.549
Die Studierenden der Staatswissenschaften hatten ebenfalls Vorlesungen
überFinanzwissenschaft, nicht aberüberFinanzrecht zubesuchen.Allerdings
wardieFinanzwissenschafteinGebiet,ausdemdasDissertationsthemagewählt
werdenkonnte.550
Vorlesungen undÜbungen im Fach Finanzwissenschaft und Finanzrecht
wurdennebstdenuntenstehendangeführtenzwarauchvonGrünberg,Haberler,
Mayer und Spann gehalten. Da diese aber schwerpunktmäßig in anderen Fä-
chern tätig waren – und daher auch in anderenKapiteln behandelt werden –
sollen im Folgenden jene imMittelpunkt stehen, die sich ausschließlich den
Finanzen widmeten. Viele von ihnen waren hauptberuflich im Staatsdienst,
meist imFinanzministeriumoder imBundesamt fürStatistik tätig:
2. DieProfessorenundDozenten
a) PaulGrünwald551
PaulGrünwald(ab1922Grünwald-Ehren)wurdeam22.Dezember1876inWien
geboren.NachBesuchvonGymnasien inWienundZnaimundAblegungder
Maturitätsprüfung in Znaim am23. Juli 1894 studierte er inWienRechtswis-
senschaften.Ererhielt1898dasAbsolutoriumundwurdeam27.März1900zum
JDr.promoviert.VonApril1900bisEnde1901absolvierteerdieGerichtspraxis
und den Präsenzdienst und arbeitete anschließend bei der Finanzprokuratur
Wien, abMai 1904 imFinanzministerium,wo er legislativeArbeiten auf dem
Gebiet derdirekten SteuernundderFinanzender autonomenKörperschaften
übernahm. Am 23. Juni 1918 wurde Paul Grünwald zum Oberfinanzrat im
deutschösterreichischenStaatsamtederFinanzenernannt.Als solcher verhan-
548 Vgl.RGBl. 204/1893.
549 Vgl.BGBl378/1935.
550 Vgl. StGBl. 249/1919undBGBl258/1926.
551 Vgl. UAWSenat S 304.402 sowie Personalakt Grünwalds inÖStAAVA,Unterricht Allge-
mein,Univ.Wien,Karton610.
Finanzwissenschaft& Finanzrecht 605
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik