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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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versität Lemberg nun im polnischen Staat, die böhmische und die deutsche Universität Prag in der Tschechoslowakei und die Universität Czernowitz in Rumänien.Während die deutsche Universität in Prag auch in der Zwischen- kriegszeit als deutschsprachige Universität mit ihren Professoren beibehalten wurde,kamesanderUniversitätCzernowitzzurEinführungder rumänischen Sprache als Unterrichtssprache. Da die meisten Rechts- und Staatswissen- schafter inCzernowitzdierumänischeSprachenichtbeherrschtenundsiesich auchnicht innerhalb der vorgesehenenFrist aneigneten,wurden sie von ihrer PositionenthobenundkehrtennachÖsterreichzurück.16 Auf die schwierige Situation der »deutschen Lehrer« an den Hochschulen Altösterreichs, dienachdemZusammenbruchderMonarchieoft nicht (mehr) willkommenwaren, wies die Entschließung der deutschen Studierenden vom 27.November 1918hin: »Die deutschenLehrer vonvierHochschulen innun- mehr fremdstaatlichenGebiete sindzurStunde inderAusübung ihrerwissen- schaftlichenTätigkeit aufs schwerste bedroht.Wir fordern, daßdiesen treuen Kulturträgern unseres deutschen Vaterlandes auf deutschösterreichischen Hochschulen Platz geschaffen werde. Fremde Lehrer dürfen, soweit es die Wissenschaft nicht unbedingt erfordert, unseren deutschen Lehrer nicht ver- drängen!«17 Angesichts der schlechten finanziellen Lage und der staatlichen VeränderungennachdemErstenWeltkrieg kamen»Aussortierungen«und et- waige Entlassungen fremdstaatlicher Bediensteter nicht selten vor. An den österreichischenUniversitätenwurdenListenerstellt, die folgende Informatio- nenbezüglichdesPersonals aufweisenmussten: »1.) DieZahlderZivilstaatsbedienstetenunzweifelhaft deutscherNationalität, 2.) dieZahlderZivilstaatsbedienstetennicht zweifellosdeutscherund 3.) die Zahl der Zivilstaatsbediensteten zweifellos nichtdeutscherNationalität.« Weiters sollte die »Feststellung derNationalität […] ohneweitwendige[r] Er- hebungenaufkürzestemWege […]erfolgen.«18MitteDezemberübermittelten die Dekane diese Listen an den Akademischen Senat. Berücksichtigt wurden jeweils Staatsbedienstete – also imFalle der Rechts- und Staatswissenschaftli- chenFakultätordentlicheundaußerordentlicheProfessoren, sowieDiener.Für dieWienerRechts-undStaatswissenschaftlicheFakultätübermittelteProdekan Voltelini am 5.Dezember 1918 eine Liste, wonach alle Staatsbedienstete an seiner Fakultät unzweifelhaft deutscherNationalitätwaren.DieRubrikderor- dentlichenProfessorennannteJosefScheyv.Koromla,EdmundBernatzik,Adolf 16 Vgl.dazuweiterunten650–654. 17 Abschriftderam27.11.1918überreichtenEntschließung,UAW,AkademischerSenatGZ281 ex1918/19. 18 SchreibendesStaatsamtsfürUnterrichtvom26.11. 1918,UAW,AkademischerSenatGZ295 ex1918/19. DerZusammenbruchderMonarchieundseineFolgen 645
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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