Seite - 645 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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versität Lemberg nun im polnischen Staat, die böhmische und die deutsche
Universität Prag in der Tschechoslowakei und die Universität Czernowitz in
Rumänien.Während die deutsche Universität in Prag auch in der Zwischen-
kriegszeit als deutschsprachige Universität mit ihren Professoren beibehalten
wurde,kamesanderUniversitätCzernowitzzurEinführungder rumänischen
Sprache als Unterrichtssprache. Da die meisten Rechts- und Staatswissen-
schafter inCzernowitzdierumänischeSprachenichtbeherrschtenundsiesich
auchnicht innerhalb der vorgesehenenFrist aneigneten,wurden sie von ihrer
PositionenthobenundkehrtennachÖsterreichzurück.16
Auf die schwierige Situation der »deutschen Lehrer« an den Hochschulen
Altösterreichs, dienachdemZusammenbruchderMonarchieoft nicht (mehr)
willkommenwaren, wies die Entschließung der deutschen Studierenden vom
27.November 1918hin: »Die deutschenLehrer vonvierHochschulen innun-
mehr fremdstaatlichenGebiete sindzurStunde inderAusübung ihrerwissen-
schaftlichenTätigkeit aufs schwerste bedroht.Wir fordern, daßdiesen treuen
Kulturträgern unseres deutschen Vaterlandes auf deutschösterreichischen
Hochschulen Platz geschaffen werde. Fremde Lehrer dürfen, soweit es die
Wissenschaft nicht unbedingt erfordert, unseren deutschen Lehrer nicht ver-
drängen!«17 Angesichts der schlechten finanziellen Lage und der staatlichen
VeränderungennachdemErstenWeltkrieg kamen»Aussortierungen«und et-
waige Entlassungen fremdstaatlicher Bediensteter nicht selten vor. An den
österreichischenUniversitätenwurdenListenerstellt, die folgende Informatio-
nenbezüglichdesPersonals aufweisenmussten:
»1.) DieZahlderZivilstaatsbedienstetenunzweifelhaft deutscherNationalität,
2.) dieZahlderZivilstaatsbedienstetennicht zweifellosdeutscherund
3.) die Zahl der Zivilstaatsbediensteten zweifellos nichtdeutscherNationalität.«
Weiters sollte die »Feststellung derNationalität […] ohneweitwendige[r] Er-
hebungenaufkürzestemWege […]erfolgen.«18MitteDezemberübermittelten
die Dekane diese Listen an den Akademischen Senat. Berücksichtigt wurden
jeweils Staatsbedienstete – also imFalle der Rechts- und Staatswissenschaftli-
chenFakultätordentlicheundaußerordentlicheProfessoren, sowieDiener.Für
dieWienerRechts-undStaatswissenschaftlicheFakultätübermittelteProdekan
Voltelini am 5.Dezember 1918 eine Liste, wonach alle Staatsbedienstete an
seiner Fakultät unzweifelhaft deutscherNationalitätwaren.DieRubrikderor-
dentlichenProfessorennannteJosefScheyv.Koromla,EdmundBernatzik,Adolf
16 Vgl.dazuweiterunten650–654.
17 Abschriftderam27.11.1918überreichtenEntschließung,UAW,AkademischerSenatGZ281
ex1918/19.
18 SchreibendesStaatsamtsfürUnterrichtvom26.11. 1918,UAW,AkademischerSenatGZ295
ex1918/19.
DerZusammenbruchderMonarchieundseineFolgen 645
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik