Seite - 655 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Bild der Seite - 655 -
Text der Seite - 655 -
seit 1901 als außerordentlicher Professor tätigwar –da inWien aufgrundder
fakultärenWiderständekeinOrdinariat inAussichtwar,62gingEhrenzweig1913
andieUniversitätGraz,wo er bis zu seinemTod1935blieb. EineZusammen-
arbeit zwischen derWiener undderGrazer Rechts- und Staatswissenschaftli-
chenFakultätergabsichbeidemHabilitationsverfahrenWalterWilburg,derals
NachfolgerEhrenzweigsinGrazlehrensollte.63ImDezember1931stellteWalter
Wilburg das Ansuchen auf die venia legendi für »Österreichisches und deut-
sches bürgerliches Recht, sowie ausländisches Privatrecht in vergleichender
Darstellung«.64ZurgleichenZeit lehrte seinVater,MaxWilburg,bereits ander
GrazerFakultät –dieserUmstand führte zueinemungewöhnlichenSchritt: So
stellte die Kommission fest, »daß […] die Tatsache, daßdasHabilitationsver-
fahren vor derselben Fakultät durchgeführt werden soll, an der der Vater des
Bewerbers seitmehreren Jahren für das gleiche Fachhabilitiert ist, fürdie Fa-
kultät wie auch für den Bewerber selbst und für dessen Vater nur zu leicht
nachteilige Folgen zeitigen kann.«Weiters bekräftigte die Kommission zwar,
dassdieskein rechtlichesHindernisdarstelle, trotzdem jedocheinWeggefun-
denwerdensollte,»dervonvornehereindenAnscheinrestloshintanhält, alsob
die Fakultät Bewerber um Habilitierung infolge ihrer verwandtschaftlichen
Beziehungen zuMitgliedern des Lehrkörpers begünstigen und gegenüber an-
deren Bewerbern bevorzugenwollte.«65Da fürWalterWilburg einHabilitati-
onsgesuch an einer anderen Universität einerseits aus finanziellen Gründen
nicht in Frage kam, andererseits Wilburg Bedenken hatte, an einer anderen
Universität umdieLehrbefugnis anzusuchen, »da erderbetreffendenFakultät
und ihrenVertreterndesHabilitationsfaches persönlichunbekannt unddaher
bei einerHabilitierunganeiner anderenFakultät großenSchwierigkeiten aus-
gesetzt wäre«66, kam es schließlich zu einerDelegierung desHabilitationsver-
fahrens andieWiener Fakultät. Somit sollte diese die »PrüfungderHabilitati-
onsschrift, […] dieVornahmedesKolloquiums und […]die Beurteilung des
Probevortrages«67übernehmen.DasWienerProfessorenkollegiumsetzteOskar
Pisko,GustavWalkerundJosefHupkaalsBerichterstatter ein–diese sprachen
sich für die Habilitierung Wilburgs ein. Wegen der räumlichen Entfernung
wurde sowohl das Kolloquium als auch der Probevortrag über den Vertrau-
ensschutz im Bereicherungsrecht am 17.Februar 1933 abgehalten und ein-
62 Vgl.dazubereits 346.
63 UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33.
64 AntragWilburgs,UAGraz, Jur. Fak. 1932/33, 629ex1932/33.
65 SchreibendesDekansvom28.1. 1932,UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33.
66 SchreibendesDekansvom11.3. 1932,UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33.
67 Schreiben desUnterrichtsministers an dasWienerDekanat vom9.5. 1932, UAGraz, Jur.
Fak.1932/33, 629ex1932/33.
DieKarl-Franzens-UniversitätGraz 655
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik