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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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seit 1901 als außerordentlicher Professor tätigwar –da inWien aufgrundder fakultärenWiderständekeinOrdinariat inAussichtwar,62gingEhrenzweig1913 andieUniversitätGraz,wo er bis zu seinemTod1935blieb. EineZusammen- arbeit zwischen derWiener undderGrazer Rechts- und Staatswissenschaftli- chenFakultätergabsichbeidemHabilitationsverfahrenWalterWilburg,derals NachfolgerEhrenzweigsinGrazlehrensollte.63ImDezember1931stellteWalter Wilburg das Ansuchen auf die venia legendi für »Österreichisches und deut- sches bürgerliches Recht, sowie ausländisches Privatrecht in vergleichender Darstellung«.64ZurgleichenZeit lehrte seinVater,MaxWilburg,bereits ander GrazerFakultät –dieserUmstand führte zueinemungewöhnlichenSchritt: So stellte die Kommission fest, »daß […] die Tatsache, daßdasHabilitationsver- fahren vor derselben Fakultät durchgeführt werden soll, an der der Vater des Bewerbers seitmehreren Jahren für das gleiche Fachhabilitiert ist, fürdie Fa- kultät wie auch für den Bewerber selbst und für dessen Vater nur zu leicht nachteilige Folgen zeitigen kann.«Weiters bekräftigte die Kommission zwar, dassdieskein rechtlichesHindernisdarstelle, trotzdem jedocheinWeggefun- denwerdensollte,»dervonvornehereindenAnscheinrestloshintanhält, alsob die Fakultät Bewerber um Habilitierung infolge ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zuMitgliedern des Lehrkörpers begünstigen und gegenüber an- deren Bewerbern bevorzugenwollte.«65Da fürWalterWilburg einHabilitati- onsgesuch an einer anderen Universität einerseits aus finanziellen Gründen nicht in Frage kam, andererseits Wilburg Bedenken hatte, an einer anderen Universität umdieLehrbefugnis anzusuchen, »da erderbetreffendenFakultät und ihrenVertreterndesHabilitationsfaches persönlichunbekannt unddaher bei einerHabilitierunganeiner anderenFakultät großenSchwierigkeiten aus- gesetzt wäre«66, kam es schließlich zu einerDelegierung desHabilitationsver- fahrens andieWiener Fakultät. Somit sollte diese die »PrüfungderHabilitati- onsschrift, […] dieVornahmedesKolloquiums und […]die Beurteilung des Probevortrages«67übernehmen.DasWienerProfessorenkollegiumsetzteOskar Pisko,GustavWalkerundJosefHupkaalsBerichterstatter ein–diese sprachen sich für die Habilitierung Wilburgs ein. Wegen der räumlichen Entfernung wurde sowohl das Kolloquium als auch der Probevortrag über den Vertrau- ensschutz im Bereicherungsrecht am 17.Februar 1933 abgehalten und ein- 62 Vgl.dazubereits 346. 63 UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33. 64 AntragWilburgs,UAGraz, Jur. Fak. 1932/33, 629ex1932/33. 65 SchreibendesDekansvom28.1. 1932,UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33. 66 SchreibendesDekansvom11.3. 1932,UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33. 67 Schreiben desUnterrichtsministers an dasWienerDekanat vom9.5. 1932, UAGraz, Jur. Fak.1932/33, 629ex1932/33. DieKarl-Franzens-UniversitätGraz 655
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938