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besetzteDeutschböhmenundmachte damit solchenPlänen ein rasches Ende,
weshalbauchdiedeutscheUniversität inPragbestehenblieb.DerStaatsrechtler
Ludwig Spiegel verfasste 1919 imAuftrag des Rektors August Naegle einMe-
morandumüber»DieEntstehungundRechtsstellungderdeutschenUniversität
in Prag«, in der er sich der von tschechischer Seite vertretenen Auffassung
widersetzte,dass(allein)die tschechischeUniversitätalsNachfolgerinder1348
vonKaiserKarl IV.gegründetenLehranstaltangesehenwerdenkönne,85konnte
sichdamitabernichtdurchsetzen:Diesog.LexMaresˇ86bestimmtezuralleinigen
Nachfolgerinder vonKarl IV. gegründetenUniversität die tschechischeKarls-
Universität und legte den Namen ihrer deutschsprachigen Schwester mit
»DeutscheUniversitätzuPrag«fest.DassbeideHochschulennichtalsgleichalt
und gleichrangig zu betrachten seien, kam u.a. im sog. Insignienstreit zum
Ausdruck,beidemsichdieDeutscheUniversität zuPragverbissenwehrte, die
historischenUniversitätsinsignienandieKarlsuniversität herauszugeben.87
Ändernmusste sich auch der Lehrplan zumindest insofern, als die Studie-
rendennunmehr imtschechoslowakischenRechtausgebildetwurde–dasaber
materiell großteilsmit dem österreichischenRecht übereinstimmte. Die neue
Studienordnung von 1919 brachte wenigeNeuerungen – lediglich »die bishe-
rigenVorlesungenüberdeutscheundösterreichischeRechtsgeschichtewurden
durchVorlesungen über Geschichte des öffentlichen und Privatrechts inMit-
teleuropaundRechtsgeschichte imGebiet der tschechoslowakischenRepublik
ersetzt.«88AnSpeziallehrveranstaltungen fallen insbesondere die vonWilhelm
WeizsäckerangeboteneVorlesung»DerSprachenkampf inBöhmenseit1849«89
und die »Tschechoslowakische Bürgerkunde«90 von Heinrich Rauchberg auf.
Weiters wurden auch »Tschechische Sprachkurse für Juristen« im Studienbe-
trieb angeboten.91Das Verhältnis zwischen den zwei Universitäten war zwar
zeitweise recht angespannt, jedoch kames auch in der Zwischenkriegszeit zu
gemeinsamenAktionen–bspw. betreffenddieGehaltsfrage der Professoren.92
DieListederakademischenLehrer,die sowohl anderdeutschenUniversität
85 Oberkofler, LudwigSpiegel 82.Vgl. auchPrinz,DaskulturelleLeben176.
86 G19.2. 1920betreffenddasVerhältnisderPragerUniversitäten.SammlungderGesetzeund
Verordnungen fürdie CˇSRNr. 135.Zit.n. Slapnicka, JuridischenFakultäten64Fn.5.
87 Hilsch, Dolezel, Daten 13 f. Erst 1934 wurden die Insignien an die Karls-Universität
ausgefolgt.
88 Slapnicka, JuridischenFakultäten64.DieseÄnderungenwurdenbereits imMai1919mit
demG27.5. 1919betreffenddieprovisorischeRegelungdes Studiumsundder Staatsprü-
fungen an den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten erlassen. Sammlung der
GesetzeundVerordnungen fürdie CˇSRNr.290.
89 AkademischerSenat,VorlesungenWS1932/33, 8.
90 AkademischerSenat,VorlesungenWS1925/26, 9.
91 AkademischerSenat,VorlesungenWS1932/33, 11.
92 Vgl.dazuKonrád,DeutscheUniversität 39 f.
DieDeutscheUniversitätPrag 659
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik