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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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besetzteDeutschböhmenundmachte damit solchenPlänen ein rasches Ende, weshalbauchdiedeutscheUniversität inPragbestehenblieb.DerStaatsrechtler Ludwig Spiegel verfasste 1919 imAuftrag des Rektors August Naegle einMe- morandumüber»DieEntstehungundRechtsstellungderdeutschenUniversität in Prag«, in der er sich der von tschechischer Seite vertretenen Auffassung widersetzte,dass(allein)die tschechischeUniversitätalsNachfolgerinder1348 vonKaiserKarl IV.gegründetenLehranstaltangesehenwerdenkönne,85konnte sichdamitabernichtdurchsetzen:Diesog.LexMaresˇ86bestimmtezuralleinigen Nachfolgerinder vonKarl IV. gegründetenUniversität die tschechischeKarls- Universität und legte den Namen ihrer deutschsprachigen Schwester mit »DeutscheUniversitätzuPrag«fest.DassbeideHochschulennichtalsgleichalt und gleichrangig zu betrachten seien, kam u.a. im sog. Insignienstreit zum Ausdruck,beidemsichdieDeutscheUniversität zuPragverbissenwehrte, die historischenUniversitätsinsignienandieKarlsuniversität herauszugeben.87 Ändernmusste sich auch der Lehrplan zumindest insofern, als die Studie- rendennunmehr imtschechoslowakischenRechtausgebildetwurde–dasaber materiell großteilsmit dem österreichischenRecht übereinstimmte. Die neue Studienordnung von 1919 brachte wenigeNeuerungen – lediglich »die bishe- rigenVorlesungenüberdeutscheundösterreichischeRechtsgeschichtewurden durchVorlesungen über Geschichte des öffentlichen und Privatrechts inMit- teleuropaundRechtsgeschichte imGebiet der tschechoslowakischenRepublik ersetzt.«88AnSpeziallehrveranstaltungen fallen insbesondere die vonWilhelm WeizsäckerangeboteneVorlesung»DerSprachenkampf inBöhmenseit1849«89 und die »Tschechoslowakische Bürgerkunde«90 von Heinrich Rauchberg auf. Weiters wurden auch »Tschechische Sprachkurse für Juristen« im Studienbe- trieb angeboten.91Das Verhältnis zwischen den zwei Universitäten war zwar zeitweise recht angespannt, jedoch kames auch in der Zwischenkriegszeit zu gemeinsamenAktionen–bspw. betreffenddieGehaltsfrage der Professoren.92 DieListederakademischenLehrer,die sowohl anderdeutschenUniversität 85 Oberkofler, LudwigSpiegel 82.Vgl. auchPrinz,DaskulturelleLeben176. 86 G19.2. 1920betreffenddasVerhältnisderPragerUniversitäten.SammlungderGesetzeund Verordnungen fürdie CˇSRNr. 135.Zit.n. Slapnicka, JuridischenFakultäten64Fn.5. 87 Hilsch, Dolezel, Daten 13 f. Erst 1934 wurden die Insignien an die Karls-Universität ausgefolgt. 88 Slapnicka, JuridischenFakultäten64.DieseÄnderungenwurdenbereits imMai1919mit demG27.5. 1919betreffenddieprovisorischeRegelungdes Studiumsundder Staatsprü- fungen an den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten erlassen. Sammlung der GesetzeundVerordnungen fürdie CˇSRNr.290. 89 AkademischerSenat,VorlesungenWS1932/33, 8. 90 AkademischerSenat,VorlesungenWS1925/26, 9. 91 AkademischerSenat,VorlesungenWS1932/33, 11. 92 Vgl.dazuKonrád,DeutscheUniversität 39 f. DieDeutscheUniversitätPrag 659
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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