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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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B. Hochschule fürWelthandel AuchdieHochschule fürWelthandelverdankte ihrenUrsprungdenvielfältigen Beziehungen der Donaumonarchie zur Levante: 1874 war, basierend auf ent- sprechenden Sammlungen der Wiener Weltausstellung 1873, zunächst ein »OrientalischesMuseum«gegründetworden, ausdem–auf vereinsrechtlicher Basis – 1887 das k.k. Handelsmuseum hervorging. Im Rahmen dieses Han- delsmuseumswar1898einek.k.Exportakademiegegründetworden,woKauf- leutezumAbschlussvonWelthandelsgeschäftenausgebildetwurden–waseine gewisse Unterrichtung sowohl im Privatrecht wie auch im öffentlichen Recht erforderte. Schon in derMonarchie hatte es Bestrebungen gegeben, diese Ex- portakademie zu einerHandelshochschule auszubauen, undHansKelsen, der 1909–1914anderExportakademie lehrte,hatte1913einGutachtenerstattet, in demerzumSchlusskam,dassdieExportakademievonihremWesenherschon längsteineHochschulesei,jedochdierechtlichenGrundlagenfürdieseTätigkeit inFragestellte.20BaldnachGründungderRepublikwurdediesesProblemgelöst und die Exportakademiemit einemGesetz vom21.Oktober 1919, StGBl 494/ 1919, zu einerHochschule fürWelthandel aufgewertet.Gem.§2 ihrer Satzung sollte sie »der wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf denGebieten des Handels und derWeltwirtschaft und daneben auch der Pflege der Auslands- kundeeineStättebieten«.21DieStudienordnungaus1919 teiltedasStudiumin drei Jahrgängezu jezweiSemesternein, rechtswissenschaftlicheFächer sollten bereits im ersten Jahrgang im Ausmaß von drei Semesterstunden unter der Bezeichnung»KaufmännischeRechtslehre«absolviertwerden.Insgesamtwaren imStudiumneun StundenKaufmännischeRechtslehre verpflichtend vorgese- hen, daneben konnten im zweiten Jahrgang Verwaltungslehre bzw. Seewesen und Seerecht imAusmaß von zwei Semesterstunden gewählt werden.22Auch nach der Studienordnung 1922 sollte das Studium an der Hochschule für Welthandel sechs Semester dauern, doch entfiel die Einteilung in Jahrgänge. WährenddieerstenbeidenSemesterhauptsächlichdenHandelswissenschaften gewidmetwaren,solltendieweiterenvierSemester»derPflegederWirtschafts-, Rechts-undHandelswissenschaftenzurgründlichenAusbildungderHörer für dasWaren-undBankgeschäft,dasVerkehrs-undVersicherungswesenundden kaufmännischen Betrieb der Industrie«23 dienen. Nach dem Abschluss des 20 DazuausführlichBusch, Exportakademie. 21 §2SatzungderHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom11.5. 1922. 22 §5Studienordnung fürdieHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom13.9. 1919.Das öffentlicheRecht zählte demnachnicht (mehr) zudenPflichtgegenständendes Studiums; vgl.dazuWalter,Hochschule fürWelthandel3.ZurKontroverseumdasPromotionsrecht dieserHochschule siehe schonoben180f. 23 §5SatzungderHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom11.5. 1922. JuristischeLehrstühleananderenWienerHochschulen678
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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