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B. Hochschule fürWelthandel
AuchdieHochschule fürWelthandelverdankte ihrenUrsprungdenvielfältigen
Beziehungen der Donaumonarchie zur Levante: 1874 war, basierend auf ent-
sprechenden Sammlungen der Wiener Weltausstellung 1873, zunächst ein
»OrientalischesMuseum«gegründetworden, ausdem–auf vereinsrechtlicher
Basis – 1887 das k.k. Handelsmuseum hervorging. Im Rahmen dieses Han-
delsmuseumswar1898einek.k.Exportakademiegegründetworden,woKauf-
leutezumAbschlussvonWelthandelsgeschäftenausgebildetwurden–waseine
gewisse Unterrichtung sowohl im Privatrecht wie auch im öffentlichen Recht
erforderte. Schon in derMonarchie hatte es Bestrebungen gegeben, diese Ex-
portakademie zu einerHandelshochschule auszubauen, undHansKelsen, der
1909–1914anderExportakademie lehrte,hatte1913einGutachtenerstattet, in
demerzumSchlusskam,dassdieExportakademievonihremWesenherschon
längsteineHochschulesei,jedochdierechtlichenGrundlagenfürdieseTätigkeit
inFragestellte.20BaldnachGründungderRepublikwurdediesesProblemgelöst
und die Exportakademiemit einemGesetz vom21.Oktober 1919, StGBl 494/
1919, zu einerHochschule fürWelthandel aufgewertet.Gem.§2 ihrer Satzung
sollte sie »der wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf denGebieten des
Handels und derWeltwirtschaft und daneben auch der Pflege der Auslands-
kundeeineStättebieten«.21DieStudienordnungaus1919 teiltedasStudiumin
drei Jahrgängezu jezweiSemesternein, rechtswissenschaftlicheFächer sollten
bereits im ersten Jahrgang im Ausmaß von drei Semesterstunden unter der
Bezeichnung»KaufmännischeRechtslehre«absolviertwerden.Insgesamtwaren
imStudiumneun StundenKaufmännischeRechtslehre verpflichtend vorgese-
hen, daneben konnten im zweiten Jahrgang Verwaltungslehre bzw. Seewesen
und Seerecht imAusmaß von zwei Semesterstunden gewählt werden.22Auch
nach der Studienordnung 1922 sollte das Studium an der Hochschule für
Welthandel sechs Semester dauern, doch entfiel die Einteilung in Jahrgänge.
WährenddieerstenbeidenSemesterhauptsächlichdenHandelswissenschaften
gewidmetwaren,solltendieweiterenvierSemester»derPflegederWirtschafts-,
Rechts-undHandelswissenschaftenzurgründlichenAusbildungderHörer für
dasWaren-undBankgeschäft,dasVerkehrs-undVersicherungswesenundden
kaufmännischen Betrieb der Industrie«23 dienen. Nach dem Abschluss des
20 DazuausführlichBusch, Exportakademie.
21 §2SatzungderHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom11.5. 1922.
22 §5Studienordnung fürdieHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom13.9. 1919.Das
öffentlicheRecht zählte demnachnicht (mehr) zudenPflichtgegenständendes Studiums;
vgl.dazuWalter,Hochschule fürWelthandel3.ZurKontroverseumdasPromotionsrecht
dieserHochschule siehe schonoben180f.
23 §5SatzungderHochschule fürWelthandel inWien i.d.F. vom11.5. 1922.
JuristischeLehrstühleananderenWienerHochschulen678
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik