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weitaus geringeremAusmaß. Denn ihm stand immerhin die reguläre, inner-
universitäre Wissenschaftskultur und damit verbunden außerdem die Aner-
kennungals akademischerVereinoffen.4DieWienerUniversitätwardemnach
ein »schwarzer« Fleck inder »rot« regiertenBundeshauptstadt unddie christ-
lichsozialeWissenschafts- undUniversitätspolitik denWiener Schul- undBil-
dungsreformideen gänzlich entgegengesetzt. Da die katholisch-konservativen
sowie deutsch-nationalenKreise ohnehin an denHebeln der (bundes-)politi-
schen und akademischenMacht saßen, hatten sie außeruniversitäre Vereini-
gungen viel weniger nötig als etwa Liberale und Sozialdemokrat/inn/en. Im
Wien der Ersten Republik hatten sich schließlich zweiWissenschaftskulturen
entwickelt, die ihr Pendant in den parteipolitischen Auseinandersetzungen
fanden. Nachfolgendwerden beiden Seiten vor- und damit in gewisserWeise
aucheinandergegenübergestellt.
Einige außeruniversitäre Zusammenkünfte etablierten sich explizit alsVer-
eine oderGesellschaften (bürgerlichenRechts)mit eingetragenenMitgliedern
und markierten somit eine unkonventionelle, »alternative Institutionalisie-
rung«5, anderebildetenmehroderweniger loseundmehroderwenigeroffene
Kreise. Beide Formen trugen maßgeblich zur Fortbildung der Rechts- und
Staatswissenschaften bei – auch imSinne einerAusdifferenzierung derDiszi-
plinen und hierbei insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Sozialwis-
senschaften.
Der Verein, ein im Gegensatz zu mittelalterlichen Zünften oder Bruder-
schaften freier und statusneutraler Zusammenschluss von Personen, war als
neue soziale Organisationsformwährend desÜbergangs von der ständischen
zurbürgerlichenGesellschaft im18. Jahrhundert entstanden, alsdieMenschen
zumindividuellen, autonomenDenken fandenundausdentraditionellenVer-
haltensmustern ausbrachen.6Dieser Zusammenschluss imVerein, der oft als
»Kern der Zivilgesellschaft«7 bezeichnet wird, basierte nicht mehr auf einer
Schicht oder einemBeruf, sondern auf einem gemeinsamen Interesse. Insbe-
sondere seit der gesetzlichenRegelung von 1867 boomte dasVereinsleben im
Habsburgerreich.
Die Kreise hingegen stellten private Zusammenkünfte ohne Eintrag ins
Vereinsregisterdarundwarenwenigerscharfumrissen.GemäßEdwardTimms,
4 AkademischeVereinebenötigten ebensowie studentischeVerbindungendieZulassungdes
Rektorats, wenn sie sich auf akademischemBodenbetätigenwollten.DieAnerkennung als
akademischerVereinberechtigte zumBeispiel zur Führung einesAnschlagskastens auf der
Universität (vgl.UAW,SenatS. 164,Vereine, anerkannt, 1876–1937.)
5 Vgl.Müller,Kreativität 18.
6 Vgl.Engelbrecht, BildungswesenV,329.
7 Habermas, Faktizität undGeltung443.
Extramuros:Vereine,Gesellschaften,KreisundVolksbildung702
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik