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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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weitaus geringeremAusmaß. Denn ihm stand immerhin die reguläre, inner- universitäre Wissenschaftskultur und damit verbunden außerdem die Aner- kennungals akademischerVereinoffen.4DieWienerUniversitätwardemnach ein »schwarzer« Fleck inder »rot« regiertenBundeshauptstadt unddie christ- lichsozialeWissenschafts- undUniversitätspolitik denWiener Schul- undBil- dungsreformideen gänzlich entgegengesetzt. Da die katholisch-konservativen sowie deutsch-nationalenKreise ohnehin an denHebeln der (bundes-)politi- schen und akademischenMacht saßen, hatten sie außeruniversitäre Vereini- gungen viel weniger nötig als etwa Liberale und Sozialdemokrat/inn/en. Im Wien der Ersten Republik hatten sich schließlich zweiWissenschaftskulturen entwickelt, die ihr Pendant in den parteipolitischen Auseinandersetzungen fanden. Nachfolgendwerden beiden Seiten vor- und damit in gewisserWeise aucheinandergegenübergestellt. Einige außeruniversitäre Zusammenkünfte etablierten sich explizit alsVer- eine oderGesellschaften (bürgerlichenRechts)mit eingetragenenMitgliedern und markierten somit eine unkonventionelle, »alternative Institutionalisie- rung«5, anderebildetenmehroderweniger loseundmehroderwenigeroffene Kreise. Beide Formen trugen maßgeblich zur Fortbildung der Rechts- und Staatswissenschaften bei – auch imSinne einerAusdifferenzierung derDiszi- plinen und hierbei insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Sozialwis- senschaften. Der Verein, ein im Gegensatz zu mittelalterlichen Zünften oder Bruder- schaften freier und statusneutraler Zusammenschluss von Personen, war als neue soziale Organisationsformwährend desÜbergangs von der ständischen zurbürgerlichenGesellschaft im18. Jahrhundert entstanden, alsdieMenschen zumindividuellen, autonomenDenken fandenundausdentraditionellenVer- haltensmustern ausbrachen.6Dieser Zusammenschluss imVerein, der oft als »Kern der Zivilgesellschaft«7 bezeichnet wird, basierte nicht mehr auf einer Schicht oder einemBeruf, sondern auf einem gemeinsamen Interesse. Insbe- sondere seit der gesetzlichenRegelung von 1867 boomte dasVereinsleben im Habsburgerreich. Die Kreise hingegen stellten private Zusammenkünfte ohne Eintrag ins Vereinsregisterdarundwarenwenigerscharfumrissen.GemäßEdwardTimms, 4 AkademischeVereinebenötigten ebensowie studentischeVerbindungendieZulassungdes Rektorats, wenn sie sich auf akademischemBodenbetätigenwollten.DieAnerkennung als akademischerVereinberechtigte zumBeispiel zur Führung einesAnschlagskastens auf der Universität (vgl.UAW,SenatS. 164,Vereine, anerkannt, 1876–1937.) 5 Vgl.Müller,Kreativität 18. 6 Vgl.Engelbrecht, BildungswesenV,329. 7 Habermas, Faktizität undGeltung443. Extramuros:Vereine,Gesellschaften,KreisundVolksbildung702
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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