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der fürdieWienerModernedasModell derKreisformationausgearbeitet hat8,
verfügte jederKreisüber einenunverkennbarenMittelpunkt, der eine Schlüs-
selfigurderkreativenInteraktionenjenerJahrewar,etwaOttoWagner,Sigmund
Freud oder im Falle der Rechts- und Staatswissenschafter unseres Untersu-
chungszeitraumsHansKelsen,LudwigMises,OthmarSpann.Zudemwarendie
Teilnehmer/innen der Kreise untereinander vernetzt, sodass sich zahlreiche
Kreise mit benachbarten Zirkeln überschnitten. Diese extramuralen Zusam-
menkünftebautenzivilgesellschaftlicheWissensnetzwerkeaufundbildetenlaut
KarlH.Müller als kritischeMasse eine »unerwartete Substitution, die parallel
oderbesser: gegenläufig zudenUniversitäten«agierte.9
Aufden folgendenSeitenwirdein chronologischerÜberblicküberVereine,
GesellschaftenundKreisegegeben,andenenAngehörigeoderAbsolvent/inn/en
derRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätderUniversitätWienbeteiligt
waren.DasicheinerseitsaufgrundderextremenInter-undTransdisziplinarität
jener außeruniversitärenWissenschaftskultur einzelne Rechts- und Staatswis-
senschafter/innen auch in – auf den ersten Blick – gänzlich fachfernen Zu-
sammenkünfteneinfandenunddieAnzahlderzubehandelndenEinrichtungen
dahersehrgroß ist,andererseitsdieprivateWienerKreis-undSalonkulturjener
Jahre ebenso umfangreichwie oft wenig dokumentiert ist, kann die folgende
Zusammenstellung lediglich einen Aufriss darstellen. Ein Schwerpunkt liegt
allerdings auf derWienerVolksbildung, die trotz guter Quellenlage gerade in
HinblickaufdieRechts-undStaatwissenschafter/innenbislangkaumerforscht
war.
B. AkademischeVereineund
außeruniversitärewissenschaftlicheVereinigungen
1. Juridisch-politischerLesevereinzuWien10
DerältesteVereinimUmfeldderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät
war der 1841 gegründete Juridisch-politische Leseverein. In den ersten Jahren
erfüllte ermitunter denZweck einer Standesorganisation derWienerAnwalt-
schaft,dochauchspäter stelltenAdvokatendieMehrheitderVereinsmitglieder
und-teilnehmer.InsbesondereimUntersuchungszeitraumunsererStudiesetzte
sich der Vereinsvorstand stets mindestens zur Hälfte aus Rechtsanwälten zu-
sammen, der Präsident war ausnahmslos Advokat. Die Vereinsstatuten des
8 Vgl.Timms,KarlKraus.
9 Müller,KritischeMassen135 f.
10 FürDetails sieheBrauneder, Leseverein.
AkademischeVereineundaußeruniversitärewissenschaftlicheVereinigungen 703
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik