Seite - 750 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dem letztenvorKriegsausbruch–18ordentlicheundzusätzlich siebenaußer-
ordentliche Professoren im Fakultätskollegium. Dieser Personalstand konnte
nochbisEndeder 1920er Jahre annäherndgehaltenwerden.DasKirchenrecht
war1923–nach17-jährigerVakanz–nachbesetztworden,unddieDisziplinen
Internationales Recht (Völkerrecht sowie Internationales Privatrecht) und
Rechtsphilosophie hatten sich etabliert; kurzzeitig waren diese beiden Fächer
sogardurchdreiOrdinarien(welchejeweilsbeideFächergemeinsambetreuten)
vertreten. Ausgedünnt wurden dagegen das Zivilgerichtliche Verfahrensrecht
unddasStrafrechtaufjeweilsnureinOrdinariat;auchdiebeidenLehrstühlefür
Österreichische Reichsgeschichte und fürWirtschaftsgeschichtewurden nach
deren Freiwerdung nicht mehr nachbesetzt. Bei den Neuberufungen ab 1918
handelte es sich großteils umHausberufungen, d.h. umBerufungen vonPer-
sonen,dieschonzuvoralsDozentenoderao.ProfessorenanderFakultätgelehrt
hatten,was Indizdafür ist, dassdieUniversitätWiennurmehrwenigeAnreize
für auswärtigeWissenschafter/innen bot. Als besonders verhängnisvoll muss
die Entwicklung in der Nationalökonomie bezeichnet werden, wo nach der
EmeritierungFriedrichWiesers1922zwardessenLieblingsschülerHansMayer
dieTraditionderÖsterreichischenSchule fortsetzte, jedochanBedeutungweit
hinter demeigentlichenHaupt dieser Schule, LudwigMises, zurückblieb,wel-
cher an der Universität lediglich als Privatdozent lehrte und ansonsten sein
Wirken»extramurosuniversitatis« entfaltete.
Einen Einbruch des Personalstandes der Fakultät brachte der Staatsstreich
1933/34, indessenGefolgedreiOrdinarien (MaxLayer,WenzeslausGleispach,
Karl G. Hugelmann) aus politischen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand
versetztwurdenundeineReihe vonangesehenenPrivatdozentenvon sich aus
Österreich verließen (LudwigMises, GottfriedHaberler u.a.) bzw. von ihrem
Auslandsaufenthaltnichtwiederkehrten(FriedrichHayek,JosefLaurenzKunz);
dieVerlängerungderveniadocendidesKommunistenWalterSchiff, gegenden
1933 eine Disziplinaruntersuchung geführt wurde, über sein 70. Lebensjahr
hinaus wurde abgelehnt. In der autoritären Ära kam es dann nur mehr zu
wenigenNachbesetzungen,dieVakanzenhäuftensich,sodassimakademischen
Jahr1937/38nurmehr15OrdinarienundvierExtraordinarienanderFakultät
lehrten. Von diesenwurden sieben Ordinarien (Josef Hupka, Othmar Spann,
Oskar Pisko, Ferdinand Degenfeld-Schonburg, Adolf J. Merkl, Ludwig Ada-
movich,HeinrichMitteis)unddreiExtraordinarien(EmilGoldmann,Wilhelm
Winkler, StephanBraßloff), alsomehr als dieHälfte, vomNS-Regime aus po-
litischenund/oderrassistischenGründenindenvorzeitigenRuhestandversetzt
oder sonst an der Ausübung des Lehramtes gehindert;mehr als 30Dozenten
verloreninfolgederNS-MachtergreifunginÖsterreichihreLehrbefugnisander
WienerRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Andieser Stelle ist be-
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung750
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik