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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dem letztenvorKriegsausbruch–18ordentlicheundzusätzlich siebenaußer- ordentliche Professoren im Fakultätskollegium. Dieser Personalstand konnte nochbisEndeder 1920er Jahre annäherndgehaltenwerden.DasKirchenrecht war1923–nach17-jährigerVakanz–nachbesetztworden,unddieDisziplinen Internationales Recht (Völkerrecht sowie Internationales Privatrecht) und Rechtsphilosophie hatten sich etabliert; kurzzeitig waren diese beiden Fächer sogardurchdreiOrdinarien(welchejeweilsbeideFächergemeinsambetreuten) vertreten. Ausgedünnt wurden dagegen das Zivilgerichtliche Verfahrensrecht unddasStrafrechtaufjeweilsnureinOrdinariat;auchdiebeidenLehrstühlefür Österreichische Reichsgeschichte und fürWirtschaftsgeschichtewurden nach deren Freiwerdung nicht mehr nachbesetzt. Bei den Neuberufungen ab 1918 handelte es sich großteils umHausberufungen, d.h. umBerufungen vonPer- sonen,dieschonzuvoralsDozentenoderao.ProfessorenanderFakultätgelehrt hatten,was Indizdafür ist, dassdieUniversitätWiennurmehrwenigeAnreize für auswärtigeWissenschafter/innen bot. Als besonders verhängnisvoll muss die Entwicklung in der Nationalökonomie bezeichnet werden, wo nach der EmeritierungFriedrichWiesers1922zwardessenLieblingsschülerHansMayer dieTraditionderÖsterreichischenSchule fortsetzte, jedochanBedeutungweit hinter demeigentlichenHaupt dieser Schule, LudwigMises, zurückblieb,wel- cher an der Universität lediglich als Privatdozent lehrte und ansonsten sein Wirken»extramurosuniversitatis« entfaltete. Einen Einbruch des Personalstandes der Fakultät brachte der Staatsstreich 1933/34, indessenGefolgedreiOrdinarien (MaxLayer,WenzeslausGleispach, Karl G. Hugelmann) aus politischen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetztwurdenundeineReihe vonangesehenenPrivatdozentenvon sich aus Österreich verließen (LudwigMises, GottfriedHaberler u.a.) bzw. von ihrem Auslandsaufenthaltnichtwiederkehrten(FriedrichHayek,JosefLaurenzKunz); dieVerlängerungderveniadocendidesKommunistenWalterSchiff, gegenden 1933 eine Disziplinaruntersuchung geführt wurde, über sein 70. Lebensjahr hinaus wurde abgelehnt. In der autoritären Ära kam es dann nur mehr zu wenigenNachbesetzungen,dieVakanzenhäuftensich,sodassimakademischen Jahr1937/38nurmehr15OrdinarienundvierExtraordinarienanderFakultät lehrten. Von diesenwurden sieben Ordinarien (Josef Hupka, Othmar Spann, Oskar Pisko, Ferdinand Degenfeld-Schonburg, Adolf J. Merkl, Ludwig Ada- movich,HeinrichMitteis)unddreiExtraordinarien(EmilGoldmann,Wilhelm Winkler, StephanBraßloff), alsomehr als dieHälfte, vomNS-Regime aus po- litischenund/oderrassistischenGründenindenvorzeitigenRuhestandversetzt oder sonst an der Ausübung des Lehramtes gehindert;mehr als 30Dozenten verloreninfolgederNS-MachtergreifunginÖsterreichihreLehrbefugnisander WienerRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Andieser Stelle ist be- ZusammenfassungundSchlussbetrachtung750
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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