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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ausgedehnt zu haben, ist vor allemdasVerdienst vonAlfredVerdroß, der die Einheit des rechtlichenWeltbildes auf Basis einer universellen Völkerrechts- ordnungpropagierte. ImÜbrigenwardieEntwicklungdesVölkerrechts –wie auchdieEntwicklungdesStaatsrechts–massivvonderpolitischenEntwicklung jener Zeit geprägt; insbesondere das Vertragswerk der Friedenskonferenzen 1919/20hattedieBedeutungdesVölkerrechtsexponentiellansteigenlassen,was sich in einer immer stärker werdenden Verankerung dieser Disziplin in der Fakultät bemerkbarmachte. Dievonder»Wiener rechtstheoretischenSchule«,wiedieReineRechtslehre auch bezeichnet wurde, verfochtene Selbstbeschränkung der Juristen auf die eigentlich juristischeArbeit begünstigte aber auchdieEntwicklungderSozial- wissenschaften,die ihrenAusganginsbesonderevonderPolitischenÖkonomie nahmen. Die zuAnfang des 20. Jahrhunderts dominierende »Österreichische Schule der Nationalökonomie« teilte sich in einen universitären, von Hans Mayergeführten,undeinenaußeruniversitärenZweig,der vonderGruppeum LudwigMiseseigenständigweiterentwickeltwurde.Beide jedochwurdeninder hierdarzustellendenEpocheheftigbekämpftvondersog.HistorischenSchule, dieanderUniversitätWienv.a.vonFerdinandDegenfeld-Schonburgvertreten wurde. Der von der Österreichischen Schule entwickelte individualistische Ansatz, der dieMikroökonomie betonte, wurde von der Historischen Schule entschieden abgelehnt zugunsten einer neoromantisch-universalistischen Ganzheitslehre, so insbesonderevonOthmarSpann,deraber insgesamt–trotz desTitels seinesWerkes »HaupttheorienderVolkswirtschaftslehre« –weniger als Wirtschaftswissenschafter immodernenWortsinne, als vielmehr als Ge- sellschaftswissenschafter hervortrat und hier einen Ständestaat proklamierte, wie erdann insbesonderevondenaustrofaschistischenHeimwehrengefordert wurde; insofernmündenseineLehrendirekt indieständestaatlicheVerfassung des Jahres 1934.Dochwurden anderWienerRechts- undStaatswissenschaft- liche Fakultät nicht nur die Grundgedanken des Austrofaschismus, sondern auch–allerdings inviel geringeremAusmaß– jenedesAustromarxismusver- breitet, indemauchMaxAdlerhier alsPrivatdozent lehrte. *** WesentlicheneueErkenntnissekonnten indergegenständlichenUntersuchung hinsichtlich der Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium sowie zur damit zusammenhängenden Einführung des Studiums der Staatswissenschaften ge- wonnen werden. Ein zentrales Argument zur Schaffung des Letzteren war nämlich, dass auf dieseWeise der Druck, der hinsichtlich der Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium bestand, etwas genommen werden könne. Tat- sächlich erfolgte die erste Promotion einer Frau an derWiener Rechts- und ZusammenfassungundSchlussbetrachtung 757
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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