Seite - 757 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ausgedehnt zu haben, ist vor allemdasVerdienst vonAlfredVerdroß, der die
Einheit des rechtlichenWeltbildes auf Basis einer universellen Völkerrechts-
ordnungpropagierte. ImÜbrigenwardieEntwicklungdesVölkerrechts –wie
auchdieEntwicklungdesStaatsrechts–massivvonderpolitischenEntwicklung
jener Zeit geprägt; insbesondere das Vertragswerk der Friedenskonferenzen
1919/20hattedieBedeutungdesVölkerrechtsexponentiellansteigenlassen,was
sich in einer immer stärker werdenden Verankerung dieser Disziplin in der
Fakultät bemerkbarmachte.
Dievonder»Wiener rechtstheoretischenSchule«,wiedieReineRechtslehre
auch bezeichnet wurde, verfochtene Selbstbeschränkung der Juristen auf die
eigentlich juristischeArbeit begünstigte aber auchdieEntwicklungderSozial-
wissenschaften,die ihrenAusganginsbesonderevonderPolitischenÖkonomie
nahmen. Die zuAnfang des 20. Jahrhunderts dominierende »Österreichische
Schule der Nationalökonomie« teilte sich in einen universitären, von Hans
Mayergeführten,undeinenaußeruniversitärenZweig,der vonderGruppeum
LudwigMiseseigenständigweiterentwickeltwurde.Beide jedochwurdeninder
hierdarzustellendenEpocheheftigbekämpftvondersog.HistorischenSchule,
dieanderUniversitätWienv.a.vonFerdinandDegenfeld-Schonburgvertreten
wurde. Der von der Österreichischen Schule entwickelte individualistische
Ansatz, der dieMikroökonomie betonte, wurde von der Historischen Schule
entschieden abgelehnt zugunsten einer neoromantisch-universalistischen
Ganzheitslehre, so insbesonderevonOthmarSpann,deraber insgesamt–trotz
desTitels seinesWerkes »HaupttheorienderVolkswirtschaftslehre« –weniger
als Wirtschaftswissenschafter immodernenWortsinne, als vielmehr als Ge-
sellschaftswissenschafter hervortrat und hier einen Ständestaat proklamierte,
wie erdann insbesonderevondenaustrofaschistischenHeimwehrengefordert
wurde; insofernmündenseineLehrendirekt indieständestaatlicheVerfassung
des Jahres 1934.Dochwurden anderWienerRechts- undStaatswissenschaft-
liche Fakultät nicht nur die Grundgedanken des Austrofaschismus, sondern
auch–allerdings inviel geringeremAusmaß– jenedesAustromarxismusver-
breitet, indemauchMaxAdlerhier alsPrivatdozent lehrte.
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WesentlicheneueErkenntnissekonnten indergegenständlichenUntersuchung
hinsichtlich der Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium sowie zur damit
zusammenhängenden Einführung des Studiums der Staatswissenschaften ge-
wonnen werden. Ein zentrales Argument zur Schaffung des Letzteren war
nämlich, dass auf dieseWeise der Druck, der hinsichtlich der Zulassung von
Frauen zum Rechtsstudium bestand, etwas genommen werden könne. Tat-
sächlich erfolgte die erste Promotion einer Frau an derWiener Rechts- und
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung 757
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik