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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 758 -
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Staatswissenschaftlichen Fakultät aufgrund eines abgeschlossenen Studiums derStaatswissenschaften(HeleneLieser,26. Juni1920).ErsteinJahrspäter, am 13. Juni 1921, promovierte die ersteAbsolventin des StudiumsderRechtswis- senschaften,MarianneBeth, zum»JurisDoctor« (JDr.).Abgesehendavonaber war der Anteil weiblicher Studierender in beiden Studienrichtungen ziemlich ausgewogen und hielt in den 1920er Jahren bei etwa 5%, um in den 1930er Jahrenaufbis zu10%zusteigen.DashartnäckigeGerücht, bei denStaatswis- senschaftenhandelteessichumein»Frauenstudium«,hältalsodenFaktennicht stand.AuchdieBezeichnungals»Billigdoktorat«,dieoffenbarihreWurzeldarin hatte,dass es relativeinfachwar,nachAbsolvierungdes juristischenStudiums durch Anrechnungen, Ablegung einiger weniger Prüfungen und Abfassung einerDissertationauchnoch indenGenuss eines zweitenDoktorates zukom- men, kann durch Zahlen entkräftet werden: Von den 936 imUntersuchungs- zeitraum promovierten Staatswissenschafter/inne/n hatten lediglich 36, also nichteinmal4%,bereitsdasStudiumderRechtswissenschaftenabgeschlossen. Lediglich die Bezeichnung als »Ausländerstudium« kann insoweit bestätigt werden,alsderAnteilvonNichtösterreicher/inne/nunterdenStudierendender Staatswissenschaftenwesentlichhöherals imBereichderRechtswissenschaften war.DieslagaberwenigeramStudiumderStaatswissenschaften,alsvielmehran dem– stark auf dieAusbildung für dieösterreichische Justiz ausgerichteten – StudiumderRechtswissenschaften selbst. Insbesondere bei den beiden vorhin genannten – vielfachmiteinander zu- sammenhängenden–Themenkomplexenwar esnötig,weitüberdenUntersu- chungszeitraumhinauszublicken,umGesamtzusammenhängewahrnehmenzu können. So erfolgte eineumfassendeUntersuchungder vonEugenie Schwarz- waldbegründetenundvonEdmundBernatzik geleiteten »Rechtsakademie für Frauen«, die 1917 gegründet wurde, um Frauen ein juristisches Studium zu ermöglichen,bereitsnachzweiJahrenaberihreAufgabeerfüllthatteunddarum wieder aufgelöst wurde. Und im Bereich der Entwicklung der Staatswissen- schaftenwurdenichtnurdergenderperspektivischeBezughergestellt, sondern auch gezeigt, wie sich nach 1945diemodernenPolitikwissenschaften aus den undwiderdieStaatswissenschaftenetablierenkonnten. Eine Betrachtung der staatswissenschaftlichenDissertationen gibt Einblick indas SchreibenwissenschaftlicherAbschlussarbeiten inder Zwischenkriegs- zeit und entkräftet erneut denVorwurf des »Billigdoktorates«; vielmehrhat es den Anschein, dass gerade wissenschaftlich interessierte Personen die Gele- genheit wahrnehmenwollten, eineMonographie zu schreiben, zumal die Ab- fassung einer solchen für das StudiumderRechtswissenschaften nicht vorge- sehenwar. ZusammenfassungundSchlussbetrachtung758
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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