Seite - 758 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Staatswissenschaftlichen Fakultät aufgrund eines abgeschlossenen Studiums
derStaatswissenschaften(HeleneLieser,26. Juni1920).ErsteinJahrspäter, am
13. Juni 1921, promovierte die ersteAbsolventin des StudiumsderRechtswis-
senschaften,MarianneBeth, zum»JurisDoctor« (JDr.).Abgesehendavonaber
war der Anteil weiblicher Studierender in beiden Studienrichtungen ziemlich
ausgewogen und hielt in den 1920er Jahren bei etwa 5%, um in den 1930er
Jahrenaufbis zu10%zusteigen.DashartnäckigeGerücht, bei denStaatswis-
senschaftenhandelteessichumein»Frauenstudium«,hältalsodenFaktennicht
stand.AuchdieBezeichnungals»Billigdoktorat«,dieoffenbarihreWurzeldarin
hatte,dass es relativeinfachwar,nachAbsolvierungdes juristischenStudiums
durch Anrechnungen, Ablegung einiger weniger Prüfungen und Abfassung
einerDissertationauchnoch indenGenuss eines zweitenDoktorates zukom-
men, kann durch Zahlen entkräftet werden: Von den 936 imUntersuchungs-
zeitraum promovierten Staatswissenschafter/inne/n hatten lediglich 36, also
nichteinmal4%,bereitsdasStudiumderRechtswissenschaftenabgeschlossen.
Lediglich die Bezeichnung als »Ausländerstudium« kann insoweit bestätigt
werden,alsderAnteilvonNichtösterreicher/inne/nunterdenStudierendender
Staatswissenschaftenwesentlichhöherals imBereichderRechtswissenschaften
war.DieslagaberwenigeramStudiumderStaatswissenschaften,alsvielmehran
dem– stark auf dieAusbildung für dieösterreichische Justiz ausgerichteten –
StudiumderRechtswissenschaften selbst.
Insbesondere bei den beiden vorhin genannten – vielfachmiteinander zu-
sammenhängenden–Themenkomplexenwar esnötig,weitüberdenUntersu-
chungszeitraumhinauszublicken,umGesamtzusammenhängewahrnehmenzu
können. So erfolgte eineumfassendeUntersuchungder vonEugenie Schwarz-
waldbegründetenundvonEdmundBernatzik geleiteten »Rechtsakademie für
Frauen«, die 1917 gegründet wurde, um Frauen ein juristisches Studium zu
ermöglichen,bereitsnachzweiJahrenaberihreAufgabeerfüllthatteunddarum
wieder aufgelöst wurde. Und im Bereich der Entwicklung der Staatswissen-
schaftenwurdenichtnurdergenderperspektivischeBezughergestellt, sondern
auch gezeigt, wie sich nach 1945diemodernenPolitikwissenschaften aus den
undwiderdieStaatswissenschaftenetablierenkonnten.
Eine Betrachtung der staatswissenschaftlichenDissertationen gibt Einblick
indas SchreibenwissenschaftlicherAbschlussarbeiten inder Zwischenkriegs-
zeit und entkräftet erneut denVorwurf des »Billigdoktorates«; vielmehrhat es
den Anschein, dass gerade wissenschaftlich interessierte Personen die Gele-
genheit wahrnehmenwollten, eineMonographie zu schreiben, zumal die Ab-
fassung einer solchen für das StudiumderRechtswissenschaften nicht vorge-
sehenwar.
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung758
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik