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österreichischen Strafgesetzentwurf finden, der 1927 unter Mitwirkung von
FerdinandKadecˇkazustandegekommenwar.AlsDinghoferdiesenEntwurf im
Nationalratpräsentierte,gedachteerauchderSituationandenösterreichischen
Rechtsfakultäten: »EinkleinerStaatmitdreiUniversitätenmuß inderwissen-
schaftlichen Verarbeitung seines Rechtes zurückbleiben, wenn es von dem
Rechte anderer größerer Gemeinwesen allzu verschieden ist. […]Habenwir
aber das gleiche Recht, dann trägt jede wissenschaftliche Bearbeitung des
deutschenGesetzes auch für unswertvolle Früchte, dann ist derWissenschaft,
ihrenLehrernunddenStudierenden eineFreizügigkeit gewährleistet, die zwi-
schen den Angehörigen der beiden Staaten und ihren Hochschulen Fäden
spanntundBeziehungenknüpft, diebeidenStaatenundderWissenschaft nur
zumVorteile gereichenkönnen.«7
Der Plan einer Rechtsvereinheitlichung – und später auch der Plan einer
wirtschaftlichenVereinigungmitDeutschland, fürdieu.a. Sperl 1931 imHaag
vergeblichkämpfte–warenErsatz fürdie1919 indenVerträgenvonVersailles
und St. Germain verbotene politischeVerbindungÖsterreichsmit demDeut-
schenReich.Gleichwohlbliebauchder»Anschlußgedanke«anderFakultätdie
ganzeZeitbishinzumtatsächlichvollzogenen»Anschluß«1938aufrecht.Dass
er beileibenicht nur vonNationalsozialistenoderderNSDAPnahe stehenden
Personengetragenwurde, zeigenetwaMerklsVorlesungüber»Verfassungund
VerwaltungdesDeutschenReiches undÖsterreichs imHinblick auf ein künf-
tigesGroßdeutschland«ausdemWS1925/26oderKelsens1927veröffentlichte
Broschüre »Die staatsrechtlicheDurchführungdesAnschlussesÖsterreichs an
dasDeutscheReich«, indenenjuristischeProblemerundumdasgenannteZiel
erörtertundeinerLösungzugeführtwurden.
DieMachtergreifungHitlers inDeutschland imJänner 1933undderStaats-
streichderRegierungDollfuß inÖsterreichwenigeWochenspäterveränderten
die politische Situation grundlegend, was auch Folgen für die Fakultät hatte.
DennindeminweitererFolgeetabliertenaustrofaschistischenSystemoblagden
UniversitätenaußerderPflegederForschungundLehrenunauchdieErziehung
der Studierenden »zu sittlichen Persönlichkeiten im Geiste vaterländischer
Gemeinschaft«. Die Pflichtvorlesungen zu weltanschaulicher und staatsbür-
gerlicher Erziehung, die von Hörer/inne/n aller Fakultäten besucht werden
mussten,wurdengemäßderThematikauchvonVortragendenderRechts-und
Staatswissenschaftlichen Fakultät, meist von August Maria Knoll, gehalten.
DabeiwarendieStudierendenderRechts-undStaatswissenschaftengegenüber
denHörer/inne/n der übrigen Studienrichtungen noch besonders begünstigt,
indemsie sichdie vaterländischenPflichtvorlesungen für ihr Studiumanrech-
nen lassen konnten. ImgegebenenZusammenhangwurden auch erstmals die
7 Dinghofer inderNR-Sitzungvom20.9. 1927, StPNR5.GP289.
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung760
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik