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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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österreichischen Strafgesetzentwurf finden, der 1927 unter Mitwirkung von FerdinandKadecˇkazustandegekommenwar.AlsDinghoferdiesenEntwurf im Nationalratpräsentierte,gedachteerauchderSituationandenösterreichischen Rechtsfakultäten: »EinkleinerStaatmitdreiUniversitätenmuß inderwissen- schaftlichen Verarbeitung seines Rechtes zurückbleiben, wenn es von dem Rechte anderer größerer Gemeinwesen allzu verschieden ist. […]Habenwir aber das gleiche Recht, dann trägt jede wissenschaftliche Bearbeitung des deutschenGesetzes auch für unswertvolle Früchte, dann ist derWissenschaft, ihrenLehrernunddenStudierenden eineFreizügigkeit gewährleistet, die zwi- schen den Angehörigen der beiden Staaten und ihren Hochschulen Fäden spanntundBeziehungenknüpft, diebeidenStaatenundderWissenschaft nur zumVorteile gereichenkönnen.«7 Der Plan einer Rechtsvereinheitlichung – und später auch der Plan einer wirtschaftlichenVereinigungmitDeutschland, fürdieu.a. Sperl 1931 imHaag vergeblichkämpfte–warenErsatz fürdie1919 indenVerträgenvonVersailles und St. Germain verbotene politischeVerbindungÖsterreichsmit demDeut- schenReich.Gleichwohlbliebauchder»Anschlußgedanke«anderFakultätdie ganzeZeitbishinzumtatsächlichvollzogenen»Anschluß«1938aufrecht.Dass er beileibenicht nur vonNationalsozialistenoderderNSDAPnahe stehenden Personengetragenwurde, zeigenetwaMerklsVorlesungüber»Verfassungund VerwaltungdesDeutschenReiches undÖsterreichs imHinblick auf ein künf- tigesGroßdeutschland«ausdemWS1925/26oderKelsens1927veröffentlichte Broschüre »Die staatsrechtlicheDurchführungdesAnschlussesÖsterreichs an dasDeutscheReich«, indenenjuristischeProblemerundumdasgenannteZiel erörtertundeinerLösungzugeführtwurden. DieMachtergreifungHitlers inDeutschland imJänner 1933undderStaats- streichderRegierungDollfuß inÖsterreichwenigeWochenspäterveränderten die politische Situation grundlegend, was auch Folgen für die Fakultät hatte. DennindeminweitererFolgeetabliertenaustrofaschistischenSystemoblagden UniversitätenaußerderPflegederForschungundLehrenunauchdieErziehung der Studierenden »zu sittlichen Persönlichkeiten im Geiste vaterländischer Gemeinschaft«. Die Pflichtvorlesungen zu weltanschaulicher und staatsbür- gerlicher Erziehung, die von Hörer/inne/n aller Fakultäten besucht werden mussten,wurdengemäßderThematikauchvonVortragendenderRechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultät, meist von August Maria Knoll, gehalten. DabeiwarendieStudierendenderRechts-undStaatswissenschaftengegenüber denHörer/inne/n der übrigen Studienrichtungen noch besonders begünstigt, indemsie sichdie vaterländischenPflichtvorlesungen für ihr Studiumanrech- nen lassen konnten. ImgegebenenZusammenhangwurden auch erstmals die 7 Dinghofer inderNR-Sitzungvom20.9. 1927, StPNR5.GP289. ZusammenfassungundSchlussbetrachtung760
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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