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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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13Starke Bilder – Grundriss einer Studie Staat „seine“ Schlachtfelder hatte, die zu Synonymen für die exorbitanten Menschen- verluste wurden.3 Österreich (in den Grenzen von 1919) hatte 495.000 Tote zu beklagen ; das kleine Land zählte nach dem Ersten Weltkrieg mehr als 140.000 Kriegsbeschädigte und etwa 100.000 Hinterbliebene  – oder in anderen Worten : Rund 4 % der Bevölkerung waren direkt auf Unterstützungszahlungen angewiesen. Eine umfassende Kriegsopferfür- sorge war also Gebot der Zeit. Private philanthropische Initiativen allein konnten die- sem Ausmaß der Kriegsfolgen nicht mehr gerecht werden. Das bis dahin bestehende, subsidiär organisierte und daher stark auf privater Wohltätigkeit aufbauende Versor- gungssystem versagte in der neuen Situation. Es war ihr auch nicht angemessen, denn für Wehrpflichtige war per definitionem der Staat zuständig, für die Schäden, die diese aus dem Krieg mitbrachten, daher nicht minder. So entwickelte sich ein neues System, in dem erstmals die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und die Reintegration der verletzten Soldaten in das Zivilleben, und nicht paternalistische Fürsorge oder bloße Alimentierung zu zentralen Anliegen der Kriegsopferfürsorge avancierten. Der Titel des Bandes verweist daher nicht nur auf das leitende Forschungsinteresse, das sich dem Thema über die Frage nach der Rolle des Staates in der Kriegsopferfürsorge nä- hert, sondern spricht auch an, was sich infolge dieses Krieges nach 1918 durchzusetzen begann : Die Wunden des Krieges waren Wunden des Staates, und ihre Linderung rückte aus diesem Grund mehr und mehr in den staatlichen Aufgabenbereich. Zweifellos hatte der Krieg enorme sozialpolitische „Schubwirkung“,4 das Kriegs- ende war jedoch nicht die Stunde Null. Die Grundzüge der österreichischen Kriegs- opferversorgung waren schon in den Jahren 1914 bis 1918 festgelegt worden. Und als der neue Kleinstaat Deutschösterreich sein eigenes Versorgungssystem aufbaute, dessen Kernstück das im April 1919 erlassene Invalidenentschädigungsgesetz (IEG) war, konnte er auf umfassende Vorarbeiten zurückgreifen. Wenngleich dieses Geset- zeswerk beispielhaft demonstriert, wie das Verhältnis von Staat und Individuum von Normensetzungen geprägt wird, und als gewissermaßen großer Wurf im Zentrum der Analyse steht, wäre ein Blick auf die Ausformung der Kriegsopferfürsorge unvollstän- dig, würde man nur das IEG und nur die Nachkriegszeit betrachten. Der vorliegende Band ist daher zweigeteilt : Im ersten Teil wird die Kriegsopfer- fürsorge im Krieg, im zweiten jene nach dem Krieg behandelt. Der Ausbau der Ange- hörigenversorgung, wenn auch vorerst nur als Provisorium, das mitunter äußerst kon- 3 Was die Schlachten von Verdun und an der Somme (1916) für Frankreich und Deutschland darstellten, waren die Isonzoschlachten zwischen Juni 1915 und Oktober 1917 für Österreich-Ungarn und Italien. 4 Rainer Hudemann, Kriegsopferpolitik nach den beiden Weltkriegen, in : Hans Pohl (Hg.), Staatliche, städtische, betriebliche und kirchliche Sozialpolitik vom Mittelalter bis zur Gegenwart (= VSWG Bei- heft 95), Stuttgart 1991, S.  269–294, hier S.  270.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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