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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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19Starke Bilder – Grundriss einer Studie unterstützt durch die Betrachtung der im Rahmen dieses Versorgungssystems durch- gesetzten Grundprinzipien, denn erst die in jener Zeit etablierte Kriegsopferversor- gung machte aus dem wehrpflichtigen Soldaten den versorgungsberechtigten Staats- bürger, indem sie ein  – wenn auch asymmetrisches  – Pflichtendreieck von Wehrpflicht, Versorgungspflicht und Arbeitspflicht schuf. Mit den Kriegsopfern wuchs dem Staat nach 1918 eine neue  – und zu ihm in einem ganz eigenen Verhältnis stehende  – Ver- sorgungsgruppe zu. Und obwohl diese Gruppe mit zunehmendem Abstand zum Krieg kleiner wurde, Kriegsopferfürsorge also gewissermaßen eine zeitbedingte Erscheinung war, hatten die einmal erprobten Prinzipien Bestand. Neu war, dass der Staat sich nun erstmals verpflichtete, staatliche Gelder direkt an seine Staatsbürger auszuzahlen. Alle Sozialgesetze, die bis dahin in Österreich in Kraft getreten waren, insbesondere die Unfall- und Krankenversicherungsgesetze der 1880er-Jahre, waren von Anfang darauf ausgerichtet, ganz ohne staatliche Zuschüsse auszukommen. Der Staat lieferte hier „nur“ den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitnehmer- und Arbeitge- berinteressen ausgehandelt wurden.15 Am deutlichsten wird die Vorbildhaftigkeit der Kriegsopfergesetzgebung nicht zuletzt daran, dass die Kriegsopferversorgung  – wie das österreichische Beispiel zeigt  – auch als Beginn der Behindertenpolitik angespro- chen werden kann. 1.1.2 Kriegsende als Wende Jede Nachkriegszeit führt dazu, dass die legistische und administrative Beschäftigung mit den Opfern der kriegerischen Ereignisse eine Konjunktur erlebt, die erst nach einer gewissen Zeit wieder abflacht. Der Österreichische Erbfolgekrieg (1740–1748) beispielsweise war Anlass für das erste General-Invaliden-System, das jedoch bereits durch die Folgen des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) vollkommen überfordert war. Die letzte große kriegerische Auseinandersetzung der Habsburgermonarchie vor dem Ersten Weltkrieg, der Krieg gegen Preußen und Italien (1866/1867), brachte schließlich neben der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht auch den Beitritt der Monarchie zur internationalen „Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwun- deten und Kranken der Streitkräfte“ (Genfer Konvention). Der Erste Weltkrieg stellte hinsichtlich der Kriegsopferfürsorge  – wie bereits betont  – einen Wendepunkt dar. Vermutlich war Krieg nie zuvor in einer derart massiven Weise in der Nachkriegszeit 15 Die im Fall Österreichs scharfe Ablehnung einer finanziellen Beteiligung des Staates an der Errichtung eines Sozialversicherungssystems ist einer der wesentlichen Unterschiede zur Bismarck’schen Sozial- gesetzgebung der 1880er-Jahre im Deutschen Reich. Vgl. dazu Herbert Hofmeister, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Österreich, Berlin 1981, S.  89–109.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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