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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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47Kriegsinvalide  – Kriegsbeschädigte  – Kriegsopfer : Benennungen und Definitionen bestimmt. Man hatte daher  – so konstatierte ein profunder Kenner der Kriegsbeschä- digtenversorgung rückblickend  – „zu Anfang des Krieges zunächst nur die Obsorge für die verwundeten und verstümmelten Krieger im Auge.“120 Namentlich Amputierte, aber auch Kriegsblinde standen trotz ihrer eher geringen Zahl repräsentativ für alle Kriegsbeschädigten.121 Weniger augenscheinliche Gebrechen oder interne Erkrankun- gen blieben aus der Wahrnehmung ausgeklammert. Auch die Legistik konzentrierte sich anfänglich nur auf die verwundeten Soldaten : Die zentralen Verordnungen des ersten Kriegsjahres berücksichtigten als Grund für eine Kriegsbeschädigung und Ba- sis für die Nachbehandlung nur die „Verwundung vor dem Feinde“122 und ließen die Möglichkeit, dass auch im Feld erworbene Krankheiten zu Invalidität führen konnten, vorerst außer Acht. So begreiflich diese eingeschränkte Wahrnehmung auch sein mag, der Realität ent- sprach sie nicht. Denn weder musste der Kriegsbeschädigte eine Verwundung erlitten haben, noch musste sein Schaden bleibend oder rein körperlich sein, ja es musste sich  – wie schon gesagt wurde  – bei einem Kriegsbeschädigten nicht einmal um einen Sol- daten handeln. Den Fürsorgeeinrichtungen war schon während des Krieges bewusst, dass Kriegsbeschädigungen weit über erkennbare Verletzungen hinausgehen und nicht selten sogar unsichtbar sein konnten. Die Salzburger Kriegsinvaliden-Erwerbs-Ge- nossenschaft versuchte etwa, unter der Überschrift „Wer ist kriegsinvalid ?“ mit der falschen Vorstellung von einer alleinigen Verwundeten-Invalidität aufzuräumen : „In der Allgemeinheit besteht die vollständig irrige Anschauung, daß nur Amputierte als Kriegsinvalide zu betrachten sind. Die meisten Kriegsbeschädigten leiden aber an Lähmun- gen, welche darauf zurückzuführen sind, daß infolge eines Schusses die Nerven verletzt wur- 120 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1358, 3848/1918, Vorschlag zur Ausgestaltung der Kriegsbeschädig- tenfürsorge eingelangt am 1.2.1918 von Hauptmann Karl Eger in Leitmeritz, S.  13f. Siehe ebenfalls Eger in : K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, Sitzungsbericht der Versammlung der Ver- treter der Landeskommissionen zur Fürsorge für heimkehrende Krieger am 18. Mai 1917, S.  261–299, hier S.  13f. 121 So auch David A. Gerber, Introduction : Finding Disabled Veterans in History, in : David A. Gerber (Hg.), Disabled Veterans in History, Ann Arbor, Mich. 2000, S.  1–51, hier S.  2. Vgl. auch Maren Möhring, Kriegsversehrte Körper. Zur Bedeutung der Sichtbarkeit von Behinderung, in : Anne Wald- schmidt/Werner Schneider (Hg.), Disability Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinde- rung, Bielefeld 2007, S.  175–197. 122 Soldaten „die infolge Verwundung vor dem Feinde […] in ihrer Gesundheit geschädigt wurden“ ; RGBl 1915/260, § 1. Die ausführende VO des MdI, RGBl 1915/261, bezog sich dementsprechend auch nur auf die „verwundeten oder gelähmten Militärpersonen“ und überließ die Entscheidung darüber, ob und wie auch die „infolge Kriegsstrapazen in ihrer Gesundheit anderweitig geschädigte[n]“ Soldaten in den Genuss von Nachbehandlung und Schulung kommen sollten, einer späteren Regelung (§ 1).
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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