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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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57Unzulänglichkeiten trotz neuer Prinzipien : Die Militärversorgung bei Kriegsbeginn auszudenken waren. Die Erfassung der Angehörigen bzw. Hinterbliebenen durch staatliche Regelungen begann ansatzweise erst im Jahr 1880. Das bereits erwähnte Militärtaxgesetz bestimmte, wie mit den Einnahmen aus jener Steuer zu verfahren war, die jene leisten mussten, die nicht zur Militärdienst herangezogen werden konn- ten. Diese Einnahmen sollten nämlich nicht nur direkt in die Militärinvalidenversor- gung fließen und in Form einer „gnadenweisen Verleihung“ von Zulagen besonders berücksichtigungswürdigen Verwundeten20 zukommen, sondern auch der Versorgung der Witwen und Waisen von verstorbenen Soldaten dienen. Voraussetzung für einen Bezug von Leistungen war allerdings die Hilfsbedürftigkeit der Hinterbliebenen.21 Kurz gesagt, stellte die durch diese Regelung geschaffene Leistung zunächst also  – im Gegensatz zum rechtlichen Anspruch der invaliden Soldaten gemäß Militärver- sorgungsgesetz  – lediglich eine Gnadengabe dar. Weitere sieben Jahre sollten verge- hen, bis aus der gnadenweisen Gewährung einer Unterstützung ein Rechtsanspruch wurde : Das Gesetz über die Militär-Versorgung von Witwen und Waisen22 von 1887 setzte die Bedürftigkeit nicht mehr als Grundlage für den Anspruch auf eine Hin- terbliebenenversorgung voraus, sondern garantierte unter bestimmten Bedingungen eine Dauerleistung. 2.3 Unzulänglichkeiten trotz neuer Prinzipien : Die Militärversorgung bei Kriegsbeginn Das Militärversorgungsgesetz bildet also in keiner Weise jenes Verhältnis ab, das die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erwarten ließe, und das in letzter Konsequenz bedeutet hätte, jene Staatsbürger, die in Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht vom Staat vorübergehend als Soldaten einberufen wurden, für allenfalls entstandene Schä- den auch angemessen zu entschädigen. Das Gesetz gehorcht dagegen viel eher der Logik einer arbeits- bzw. privatrechtlichen Regelung von Abfertigungsansprüchen im modernen Sinn  – einer Regelung, die in erster Linie eine Art Treueprämie gewährt und daher erst nach einer festgelegten Zeit schlagend wird und die erst in zweiter Linie entstandenen Schaden abgilt. Die scharfe Trennung zwischen Invalidität einerseits und dem Verlust bürgerlicher Erwerbsfähigkeit andererseits, die das Gesetz trifft  – also Militärdienstuntauglichkeit versus Arbeitsunfähigkeit  – weist in eine ähnliche Richtung : Der Staat hinter diesem 20 RGBl 1880/70, § 13. 21 Ebd. 22 RGBl 1887/41.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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