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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 99 -
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99Die „Erfindung“ der sozialen Kriegsbeschädigtenfürsorge der „k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide“, die dann im letzten Kriegsjahr in die Landeskommissionen inkorporiert wurden. Wichtige Verwaltungsstrukturen der In- validenversorgung, die zum Teil auch noch für Einrichtungen der Ersten Republik prägend sein sollten, waren damit nach wenigen Kriegsmonaten festgelegt. Parallel zur Etablierung dieses Verwaltungsapparates wurden auch die Abläufe geregelt, an die Militär und zivile Verwaltung bei der Versorgung verwundeter und erkrankter Solda- ten  – von ihrer Verletzung bis zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben  – gebun- den waren.17 Kennzeichnend für die neuen Verwaltungsstrukturen war allerdings, dass einige ent- scheidende Festlegungen nicht getroffen wurden : Der Staat  – in diesem Fall verkörpert durch das Ministerium des Innern  – gab zunächst nur die Impulse, seine Initiative in diesem Feld war rein subsidiär. Er verordnete Einrichtungen auf Landesebene, überließ aber die konkrete Ausformung und vor allem die Finanzierung der Invalidenfürsorge den Ländern. Trotzdem ist unübersehbar, dass sich der Gedanke der staatlichen Zu- ständigkeit für die Kriegsbeschädigtenfürsorge als unumstößliche und aus dem Krieg und der Generalmobilmachung abgeleitete Notwendigkeit durchzusetzen begann. Im Laufe des Krieges sollte sich der Druck auf das zuständige Innenministerium, im Be- reich der Kriegsbeschädigtenfürsorge energischer aufzutreten und mehr, auch finanzi- elles Engagement zu zeigen, noch verstärken, wobei dieser Druck paradoxerweise nicht unwesentlich von den durch das Ministerium selbst ins Leben gerufenen Landeskom- missionen ausging, die unmittelbar mit den Unzulänglichkeiten der staatlichen Kriegs- beschädigtenfürsorge zu kämpfen hatten. In einem ständigen Prozess des Forderns vonseiten der Landeskommissionen und Zugestehens vonseiten des Ministeriums verstärkte sich die staatliche Involvierung mehr und mehr, da immer offensichtlicher wurde, dass die alleinige Zurverfügungstellung eines Verwaltungsapparates den Proble- men nicht gerecht werden konnte. Die Anstrengungen nehmen sich aus heutiger Per- spektive eher bescheiden aus : Die gesamtstaatliche Initiative erschöpfte sich letztlich in der Anordnung, bestehende Maßnahmen zusammenzufassen und zu koordinieren. Bemerkenswert ist jedoch, dass der allein durch die große Zahl der Kriegsbeschädigten entstandene Handlungsbedarf auf der Ebene des Zentralstaates  – und zwar eben auch bei den zivilstaatlichen Stellen  – erkannt und ernst genommen wurde. Wie die staatlich organisierte soziale Kriegsbeschädigtenfürsorge aufgebaut sein sollte, wurde  – ebenfalls schon 1915  – in einem idealtypischen Reintegrationsmodell festgelegt, das folgende fünf Schritte vorsah : 1. Erste Heilung, 2. Nachbehandlung,18 17 Siehe etwa die knappe Zusammenfassung in : Denkschrift über die von der k. k. Regierung aus Anlaß des Krieges getroffenen Maßnahmen, Bd. 1 : Bis Ende Juni 1915, Wien 1915, S.  255–258. 18 Die Nachbehandlung wird  – in Abgrenzung von der Ersten Heilung („Heilbehandlung“)  – häufig auch
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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