Seite - 111 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Bild der Seite - 111 -
Text der Seite - 111 -
111Militär-
und Zivilverwaltung
Die Landeskommissionen erwiesen sich als komplett überfordert, diese Männer ge-
regelt zu übernehmen.72 Freilich hatten sie auch keine Handhabe, Kriegsbeschädigte
nach ihrer Entlassung aus dem Armeeverband in einer Heilanstalt oder einem Invali-
denkurs weiter festzuhalten. Die ehemaligen Soldaten waren nun frei und verließen –
wenn sie körperlich und finanziell irgendwie dazu in der Lage waren, in ihre Heimat
zurückzukehren
– die für sie geschaffenen Einrichtungen oft umgehend und entzogen
sich der weiteren Betreuung durch die Landeskommissionen.
72 Um sich auf die Zahl der unmittelbar vor der Superarbitrierung stehenden Kriegsbeschädigten einstel-
len zu können, forderten die Landeskommissionen wiederholt, von den Militärkommandos vorinfor-
miert zu werden, was allerdings nur mangelhaft funktionierte ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1362,
21070/1918.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918