Seite - 138 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Bild der Seite - 138 -
Text der Seite - 138 -
138 Invalidenschulung
finitiv dienstuntauglich Superarbitrierten waren für das Militär noch interessant. Um
auch dieses Arbeitskräftereservoir zu nutzen, betrieb die Armee seit 1915153 eigene
Ausbildungsstätten für Kriegsbeschädigte. Die militärischen Ausbildungsangebote be-
schränkten sich jedoch im Unterschied zu den zivilstaatlichen Schulungsmaßnahmen
auf Berufe der Eisen- und Stahlbranche und waren ganz auf die Bedürfnisse der Waf-
fenproduktion abgestimmt.154
4.6 Schulungszwang ?
Die vermeintliche Gegenleistung für dieses vom Staat verordnete „Wiederaufbaupro-
gramm“ bildete die zu Beginn des Kapitels beschriebene „Arbeitspflicht“ des Kriegs-
beschädigten, wie sie von zeitgenössischen Fachleuten eingefordert wurde. Ein Cha-
rakteristikum der im Sommer 1915 ins Leben gerufenen Invalidenschulaktion war, wie
noch gezeigt wird, tatsächlich, dass sie – zumindest formal – eine Zwangsmaßnahme
darstellte,155 von der nur erkrankte Kriegsbeschädigte ausgenommen waren.156 Weiter
unten wird auch deutlich, dass es gerade die Frage der Legitimität von Sanktionen ge-
genüber jenen sich der „Arbeitspflicht“ entziehenden Kriegsbeschädigten war, die die
Regierung und das Parlament nach dessen Wiedereinsetzung im Jahr 1917 entzweite.
Gleichzeitig war den Verantwortlichen während des gesamten Krieges aber auch klar,
dass das symbolische Kapital, das Kriegsbeschädigte durch ihr „Opfer“ angesammelt
hatten, es nahezu unmöglich machte, mit offener Repression gegen sie vorzugehen.
Und so waren es in erster Linie nicht repressive, sondern suggestive Mittel, die bei
der Durchsetzung der „Arbeitspflicht“ zur Anwendung kamen. Eine Formulierung im
Merkblatt der oberösterreichischen Arbeitsvermittlung zeigt exemplarisch, wie dabei
vorgegangen wurde :
„Durch die Annahme und willige Verrichtung von Arbeit stellt sich der Invalide ein Ehren-
zeugnis aus, welches beweist, dass er nicht nur vor dem Feinde, sondern auch in der Heimat
seine Staatsbürgerpflicht voll erkennt, indem er hiedurch die Zukunft der Allgemeinheit, die
auch seine eigene ist, sichern hilft.“157
153 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1361, 16235/1918.
154 Etwa die militärischen Lehrwerkstätten im slowakischen Košice (ung. Kassa, dt. Kaschau) ; ebd., Kt.
1357, 2057/1918.
155 Siehe dazu Kapitel 4.6.2.
156 Explizit ausgenommen vom Zwang zur Nachbehandlung und Schulung waren jene, die durch Erkran-
kung zu Kriegsbeschädigten geworden waren ; K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1916, S. 90.
157 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1358, 6480/1918, Merkblatt für die Anmeldung bei der k. k. Arbeits-
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918