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139Schulungszwang
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Vom Kriegsbeschädigten wurde als Gegenleistung für die in ihn investierte Mühe
Schulungs- und Arbeitswilligkeit verlangt. Dies war sein Beitrag zur „Normalisierung“.
Der idealtypische Kriegsbeschädigte tat freilich von selbst, was man von ihm erwartete.
In die Lage versetzt, sich durch Erwerbsarbeit zumindest teilweise wieder selbst zu
erhalten, diente er zugleich der Allgemeinheit, indem er ihr nicht zur Last fiel. Denn
wenngleich der Staat einerseits zur Versorgung der Kriegsbeschädigten verpflichtet sei,
so dürfe – wie es ein Redner Mitte 1918 bei einer Kriegsfürsorgetagung ausdrückte –
„selbstverständlich […] aber andererseits in dieser staatlichen Pflicht keine Verpflich-
tung erblickt werden, den Arbeitsscheuen lebenslänglich freizuhalten“.158 Die Versorgung
der Kriegsbeschädigten – von der Berentung über die medizinische Behandlung und
Schulung bis zur beruflichen Rehabilitation – blieb in ihrer Gesamtheit für den Staat
eine Gratwanderung. Er konnte es sich nicht leisten, Arbeitsunwillige zu versorgen,
durfte aber genauso wenig riskieren, den (teilweise) Arbeitsunfähigen die notwendige
Unterstützung zu versagen. Das stete Pendeln zwischen dem Gewähren von Leistun-
gen einerseits und dem Einfordern von Gegenleistungen andererseits ist Ausdruck
dieses Dilemmas, die Etablierung des „Pflichtendreiecks“, das neben Wehr- und Für-
sorgepflicht eben auch die Arbeitspflicht kannte, ein Versuch, des Dilemmas Herr zu
werden. Die Invalidenschulung war Teil dieses Konstrukts und daher per se keine frei-
willige Angelegenheit. Die Anwendung des Zwangs geschah auf mehreren Ebenen
und in verschiedener Art und Weise – je nachdem, wo man der Kriegsbeschädigten
habhaft wurde.
4.6.1 Arbeitsethos versus Arbeitsscheu
Zunächst darf nicht vergessen werden, dass die Invalidenschulung noch ganz in je-
nes militärische Umfeld eingebettet war, in dem auch die medizinische Behandlung
der verletzten oder erkrankten Soldaten stattfand. Wie bereits ausgeführt, waren die
Schulungsmaßnahmen häufig direkt an die Spitäler angegliedert oder aus den dort
angebotenen arbeitstherapeutischen Beschäftigungskursen entstanden. Und waren sie
vermittlung an Kriegsinvalide in Ober-Österreich. Siehe für Deutschland auch Sabine Kienitz, Der
verwundete Körper als Emblem der Niederlage ? Zur Symbolik der Figur des Kriegsinvaliden in der
Weimarer Republik, in : Horst Carl/Hans-Henning Kortüm/Dieter Langewiesche/Friedrich Lenger
(Hg.), Kriegsniederlagen. Erfahrungen und Erinnerungen, Berlin 2004, S. 329–342, hier S. 335f und
S. 340.
158 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1363, 22120/1918, Protokoll aufgenommen von der Landeskommis-
sion zur Fürsorge für heimkehrende Krieger über die am 3. und 4. Juni 1918 in Innsbruck abgehaltene
Tagung der Bezirksfürsorgestellen, Vortrag Brandis [Bezirkskommissär Dr. Klemens Graf zu Brandis]
(= Beilage II), S. 20.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918