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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 142 -
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142 Invalidenschulung fenen zu gewinnen,168 um in Allianz mit ihnen eine möglichst optimale individuelle Lösung zu finden. Dies war nun das Feld der Fürsorge. Eine Mischung aus Beleh- rung und Gratifikation sollte die Kriegsbeschädigten auch innerlich von der Notwen- digkeit der Schulung überzeugen helfen. So erhielten sie, obwohl der Kursbesuch in den meisten Kronländern ja ohnehin „unter Mithilfe des militärischen Einflusses […] sichergestellt“169 war, während der Dauer ihrer Schulung als nicht unwichtigen An- reiz zusätzlich ein kleines Taschengeld : „Sie würden sonst lieber Kümmererstellen am Lande annehmen, als sich ausbilden zu lassen“,170 stellte etwa die Salzburger Landes- kommission fest. Es war die Zivilverwaltung, die mit solchen  – der Fürsorge zuzurechnenden  – Dis- ziplinierungsmaßnahmen operierte. Kriegsbeschädigte waren während ihres Rehabi- litationsprozesses nicht nur militärischer Disziplin unterworfen, sondern stets auch Personen ausgesetzt, die sie  – durchaus wohlwollend  – anleiteten und die zu wis- sen meinten, was gut für sie war. „Immer wieder muß man belehren, klar machen, zureden“,171 schrieb etwa der spätere Chefarzt des Wiener Invalidenamtes Adolf Deutsch über die Berufsberatung, die der eigentlichen Schulung im Idealfall voraus- ging. Dass dieser Gestus der Fürsorge, der in vielen Äußerungen der Medizinal- und Sozialbürokratie zum Ausdruck kam, mitunter bevormundend anmutet, verstellt den Blick darauf, dass die zivilstaatlichen Einrichtungen von der Kooperationsbereitschaft der Kriegsbeschädigten abhängig und zusätzlich damit konfrontiert waren, dass die Soldaten zumeist den unteren Gesellschaftsschichten angehörten. Die Zivilbehör- den mussten auch deshalb anders als die militärischen Stellen operieren und sich auf subtilere Instrumente der Beeinflussung  – auf Belehrung, Überredung und Überzeu- gung  – verlassen. Zum einen stand ihnen das Mittel des militärischen Zwangs nicht zur Verfügung. Zum anderen hätte ein solcher Zwang bei dem, was die Zivilverwal- tung erreichen wollte, nämlich die berufliche Reintegration, auch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt : Berufliche Reintegration ließ sich letztlich nur über die Durchsetzung eines entsprechenden Arbeitsethos’ zuwege bringen. 168 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S.  273. 169 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1915, S.  13. 170 Diese Zahlungen wurden als „unbedingt notwendig“ bezeichnet, „um den Arbeitseifer in der jet- zigen Zeit aufrecht zu erhalten und die Leute in den grossen Kostschwierigkeiten nicht mutlos zu machen“ ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1362, 20713/1918, LK Salzburg v. 25.9.1918. Nur die Kärntner Landeskommission hielt solche Arbeitszulagen für wenig zweckmäßig, da diese „zweifellos nicht zu nützlichen Zwecken verwendet, sondern zumeist in die Gasthäuser getragen“ würden ; ebd., Kt. 1362, 20713/1918, LK Kärnten v. 8.8.1918. Das Ministerium für soziale Fürsorge hatte mit Erlass v. 17.6.1918, Zl. 9094, bei den Landeskommissionen angefragt, wie die Frage der Zulagen in ihrem Wirkungskreis geregelt wurde ; K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mitteilungen, 1918, S.  151. 171 Deutsch, Berufsberatung, S.  15.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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