Seite - 143 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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143Schulungszwang
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„Die Kriegsverletzten, die der Schulung bedürfen, gehören zum größten Teile einer Schichte
der Bevölkerung an, die durchschnittlich nicht gewöhnt und geneigt ist, sich in weitausho-
lenden Reflexionen betreffs ihrer Zukunft zu ergehen. Es mag ein Glück für viele sein ; der
Schulungsabsicht tut es schweren Abbruch. Solange die Leute in den Verwundetenspitälern
weilen und dort versorgt sind, gewinnt für viele die Sorge um das Morgen nicht jene Plastik,
die zu einer gesunden Triebfeder tatkräftigen Handelns wird. Die Zumutung, daran zu den-
ken, etwas zu lernen, findet so zunächst oft wenig Anklang […].
Die alte, aus der Unfallpraxis im Frieden zur Genüge bekannte Erfahrung, dass es bei der
Frage der Wiederverwendbarkeit Verstümmelter zu beruflicher Tätigkeit vor allem auf die
Person des Verstümmelten ankommt, muß Basis jeglicher Berufsberatung sein. […] Nicht
der somatische Befund ist es, der allein den Ausschlag gibt, was einer werden kann und
werden soll, sondern weit mehr die Psyche des Verwundeten, sein Wille, Intellekt und seine
Tatkraft. […] Die in Laienkreisen vielverbreitete Meinung ist leider falsch, dass man jeden
beliebigen Armamputierten mit einem zweckentsprechend gebauten Arbeitsarm wieder ar-
beitsfähig machen kann. Es liegt nicht am Arm allein, sondern mehr noch an seinem Träger,
was er mit dem Arbeitsarm vollbringen wird.“172
Wenn – wie in diesem, ebenfalls von einem Arzt verfassten Text – den Kriegsbeschä-
digten „weitausholende Reflexionen“ abgesprochen wurden und nur den „Tatkräftigen“
und „Willensstarken“ unter ihnen die Fähigkeit zur vollständigen Reintegration zuge-
traut wurde, so meinte das weniger, dass man die Bereitstellung von Berufsberatung,
Schulung und Prothesen für zwecklos hielt. Es zeigte vielmehr, dass die zuständigen
Stellen wussten, wie wichtig die durch militärischen Druck nicht erzielbare Koopera-
tionsbereitschaft der Kriegsbeschädigten war. Erst das Zusammenspiel zwischen Be-
fürsorgtem und Sozialbürokratie garantierte den Erfolg der durch den Staat gesetzten
Maßnahmen. Vieles, wenn nicht alles, hing also vom Verletzten, und nicht von der
Verletzung ab. An ihm lag es letztlich, ob die Angebote der Berufsberatung, Schulung
und Arbeitsvermittlung griffen und eine erfolgreiche Reintegration in das Berufsleben
möglich war.
So wurde die Tatsache, dass die Teilnahme an Arbeitstherapie und Schulungsmaß-
nahmen für die Genesenden verpflichtend war, durch ein von den involvierten Fachleu-
ten stereotyp wiederholtes Argument abgestützt : Arbeit sei nicht nur für die physische,
sondern auch die psychische Genesung überaus wichtig : „Invalide […] ohne Arbeit
[…] stumpfen allmählich ab, versumpfen moralisch und werden auch psychische In-
valide. Sie gewöhnen sich an den Bettlerstab, verkommen vollkommen.“173 Tatsächlich
172 Burkard, Schulung, S. 104.
173 Sten. Prot. AH RR, XXII. Session, 56. Sitzung v. 30.1.1918, S. 2941 (Jankovič).
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918