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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 164 -
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164 Platzierung auf dem Arbeitsmarkt : Die k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide nisterium  – angeregt durch das Ministerium des Innern  – im März 1918 vorschlug, dass die Kriegsbeschädigten anlässlich ihrer Superarbitrierung aufgefordert werden sollten, sich für Militärbetriebe freiwillig zu melden, war das Ministerium für soziale Fürsorge strikt dagegen, weil es befürchtete, dass eine solche von einer militärischen Kommission ausgesprochene Aufforderung ein „autoritatives Moment“38 enthalten würde, dem sich Kriegsbeschädigte nicht entziehen könnten ; die Superarbitrierungs- kommissionen würden damit außerdem auch einen Akt der Berufsberatung setzen, zu dem sie weder befugt noch geeignet seien. Wenn es gelang, Kriegsbeschädigte auf normale Arbeitsplätze zu vermitteln, so zeigte sich in der Regel, dass sie mit Hinweis auf ihre verminderte Arbeitsleistung geringer entlohnt wurden als ihre gesunden Kollegen. So geschah es während des Krieges selten aus uneigennützigen Gründen, wenn Firmen von sich aus anboten, Kriegsbeschädigte anzustellen. Die Wiener Gummifabrik Philipp Schwarz39 etwa wollte 1916 einige Hundert fußamputierte Kriegsbeschädigte anlernen ; Verpflegung und Unterbringung aber sollte das Militär übernehmen.40 Der Lohn für diese Arbeitskräfte hätte dann freilich nicht besonders hoch sein müssen. Die Schlosserei Wellschmidt & Co.41 wollte einen Musterbetrieb einrichten, in dem ein Drittel der Arbeitskräfte Kriegsbeschädigte sein sollten ; sie hoffte, auf diese Weise Aufträge des Kriegsministeriums zu lukrieren.42 Im Verlauf des Krieges nahm die Bereitschaft privater Betriebe, Kriegsbeschädigte zu beschäftigen, sukzessive ab.43 Diese Männer waren für Arbeitgeber so lange interessant, als gesunde Arbeitskräfte nicht zu bekommen waren oder ihre Beschäftigung zusätzli- che Vorteile, vor allem eben eine Reduktion der Lohnkosten, versprach. Die Invalidenbezüge reichten nicht aus, den fehlenden Lohnanteil auszugleichen, was  – wie die Landeskommissionen Anfang 1917 befürchteten  – nicht nur zu einer fortschreitenden Arbeitsunlust unter den Kriegsbeschädigten führen, sondern auch ein „willkommenes Agitationsmittel sehr bedenklicher Art für subversive Elemente bilden“44 könnte. Die Landeskommissionen versuchten gegenzuarbeiten, doch ihre Mittel waren begrenzt. Die Gewerkschaften fürchteten, dass Kriegsbeschädigte zu Lohndrückern werden könnten, und forderten eine bindende Regelung ; die Arbeit- geberverbände sträubten sich dagegen. In den Mitte Oktober 1917 veröffentlichten Richtlinien der k. k. Arbeitsvermittlung, die sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und 38 Ebd., Kt. 1362, 19273/1918. 39 Philipp Schwarz, Erzeugung von Gummiwebwaren, Wien XIII, Mitisgasse 5 ; Lehmann, 1916, S.  536. 40 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 2060/1918. 41 Vinzenz Wellschmidt, Schlosser, Geschäftslokal Wien XVIII, Schöffelgasse 41 ; Lehmann, 1916, S.  1447. 42 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 2090/1918. 43 Ebd., Kt. 1359, 9055/1918, Bericht. 44 Ebd., Kt. 1362, 17603/1918, LK Innsbruck v. 5.4.1917.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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