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164 Platzierung auf dem Arbeitsmarkt : Die k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide
nisterium – angeregt durch das Ministerium des Innern – im März 1918 vorschlug,
dass die Kriegsbeschädigten anlässlich ihrer Superarbitrierung aufgefordert werden
sollten, sich für Militärbetriebe freiwillig zu melden, war das Ministerium für soziale
Fürsorge strikt dagegen, weil es befürchtete, dass eine solche von einer militärischen
Kommission ausgesprochene Aufforderung ein „autoritatives Moment“38 enthalten
würde, dem sich Kriegsbeschädigte nicht entziehen könnten ; die Superarbitrierungs-
kommissionen würden damit außerdem auch einen Akt der Berufsberatung setzen, zu
dem sie weder befugt noch geeignet seien.
Wenn es gelang, Kriegsbeschädigte auf normale Arbeitsplätze zu vermitteln, so zeigte
sich in der Regel, dass sie mit Hinweis auf ihre verminderte Arbeitsleistung geringer
entlohnt wurden als ihre gesunden Kollegen. So geschah es während des Krieges selten
aus uneigennützigen Gründen, wenn Firmen von sich aus anboten, Kriegsbeschädigte
anzustellen. Die Wiener Gummifabrik Philipp Schwarz39 etwa wollte 1916 einige
Hundert fußamputierte Kriegsbeschädigte anlernen ; Verpflegung und Unterbringung
aber sollte das Militär übernehmen.40 Der Lohn für diese Arbeitskräfte hätte dann
freilich nicht besonders hoch sein müssen. Die Schlosserei Wellschmidt & Co.41 wollte
einen Musterbetrieb einrichten, in dem ein Drittel der Arbeitskräfte Kriegsbeschädigte
sein sollten ; sie hoffte, auf diese Weise Aufträge des Kriegsministeriums zu lukrieren.42
Im Verlauf des Krieges nahm die Bereitschaft privater Betriebe, Kriegsbeschädigte zu
beschäftigen, sukzessive ab.43 Diese Männer waren für Arbeitgeber so lange interessant,
als gesunde Arbeitskräfte nicht zu bekommen waren oder ihre Beschäftigung zusätzli-
che Vorteile, vor allem eben eine Reduktion der Lohnkosten, versprach.
Die Invalidenbezüge reichten nicht aus, den fehlenden Lohnanteil auszugleichen,
was – wie die Landeskommissionen Anfang 1917 befürchteten – nicht nur zu einer
fortschreitenden Arbeitsunlust unter den Kriegsbeschädigten führen, sondern auch
ein „willkommenes Agitationsmittel sehr bedenklicher Art für subversive Elemente
bilden“44 könnte. Die Landeskommissionen versuchten gegenzuarbeiten, doch ihre
Mittel waren begrenzt. Die Gewerkschaften fürchteten, dass Kriegsbeschädigte zu
Lohndrückern werden könnten, und forderten eine bindende Regelung ; die Arbeit-
geberverbände sträubten sich dagegen. In den Mitte Oktober 1917 veröffentlichten
Richtlinien der k. k. Arbeitsvermittlung, die sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
38 Ebd., Kt. 1362, 19273/1918.
39 Philipp Schwarz, Erzeugung von Gummiwebwaren, Wien XIII, Mitisgasse 5 ; Lehmann, 1916, S. 536.
40 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 2060/1918.
41 Vinzenz Wellschmidt, Schlosser, Geschäftslokal Wien XVIII, Schöffelgasse 41 ; Lehmann, 1916, S.
1447.
42 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 2090/1918.
43 Ebd., Kt. 1359, 9055/1918, Bericht.
44 Ebd., Kt. 1362, 17603/1918, LK Innsbruck v. 5.4.1917.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918