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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 165 -
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165Schwierigkeiten in der Praxis Invalide wandten, wurde betont, dass eine „beiderseitig zufriedenstellende Einigung über die Entlohnung erzielt“45 werden müsse und die Invalidenrente bei der Fest- setzung des Arbeitslohnes nicht eingerechnet werden dürfe. Auf mehr als solche im appellativen Ton gehaltene Abmachungen hatten sich die Arbeitsvermittlungsstellen mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden selbst nach langwierigen Ver- handlungen nicht einigen können.46 5.2.2 Kriegsbeschädigt = unvermittelbar? Es gibt viele Hinweise darauf, dass sich die Klientel der Arbeitsvermittlungsstellen vor allem aus den schwierigsten Fällen zusammensetzte.47 Oft gehörten die Arbeits- suchenden der Gruppe der kaum zu vermittelnden Schwerinvaliden an. Wer irgend- wie konnte, suchte selbst einen Arbeitsplatz. Die Wiener Landesstelle der k. k. Ar- beitsvermittlung an Kriegsinvalide teilte die Problemgruppe in „Arbeitsscheue“ und „Arbeitsunfähige“ und bemerkte im Frühjahr 1917 zur zweiten Kategorie, dass sich diese „dem Vermittlungsinstitut in einem Zustande vorstellen, der ihre Unterbrin- gung unmöglich erscheinen lässt“.48 Ein Jahr später war die Situation die gleiche, die Wiener Arbeitsvermittlung war mit einem Problem konfrontiert, für dessen Lösung sie eigentlich nicht geschaffen worden war : Es „mehren sich die Ansuchen der Invali- den um Unterstützungen und Kleider täglich […], zumal der grösste Teil der im Ver- mittlungsinstitut sich einfindenden Invaliden so schwer beschädigt ist und sich in so schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, dass er für eine Arbeitsvermittlung weit weniger als für eine Unterstützung in Betracht kommt“.49 45 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S.  318. Siehe auch AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1356, 2128/1918, Geschäftsordnung für die Fürsorgeausschüsse der k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegs- invalide in Oberösterreich, Linz 1917, S.  6. 46 Ebd., Kt. 1359, 9055/1918, Die Regelung der Kriegsbeschädigtenverwendung in der Industrie, in : Die Gewerkschaft. Organ der Gewerkschaftsorganisation Österreichs v. 6.3.1917. Für verschiedene Bran- chen (z. B. für die Buchdrucker) waren schon zuvor solche Vereinbarungen zur Wiedereinstellung von Kriegsbeschädigten ausverhandelt worden ; siehe die im selben Akt einliegenden Zeitungsberichte. Die hinsichtlich der Entlohnung aufgestellten Richtlinien, denen sich auch das Kriegsministerium in Bezug auf die in militärischen Anstalten arbeitenden bereits superarbitrierten Kriegsbeschädigten unterwarf, datieren vom 15.10.1917 ; ebd., Kt. 1362, 19273/1918. 47 Auch offiziell waren die Büros der k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide nicht für alle Kriegsbeschä- digten zuständig, sondern nur für solche, die eine „wesentliche [HdA] Verminderung ihrer Erwerbsfähig- keit erfahren“ hatten ; ebd., Kt. 1356, 2128/1918, Geschäftsordnung für die Fürsorgeausschüsse der k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide in Oberösterreich, Linz 1917, S.  1. 48 Ebd., Kt. 1359, 9189/1918, AV Wien an MdI v. 16.4.1917. 49 Ebd., Kt. 1359, 8246/1918, Protokoll der Sitzung des Arbeitsausschusses der k. k. Arbeitsvermittlung/ Landesstelle Wien v. 4.3.1918, S.  VIII.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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