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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 169 -
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169Schwierigkeiten in der Praxis 5.2.3 Exkurs : Arbeitsplätze im Staatsdienst ? Häufig wurde die Meinung geäußert, der Staat solle Kriegsbeschädigte  – angesichts eines Arbeitsmarktes, der sie nicht willkommen hieß  – in seinem Bereich anstellen, um die tendenziell ablehnende Haltung der privaten Arbeitgeber auszugleichen und gleichzeitig ein Vorbild für den privaten Sektor abzugeben. Hinter dieser Forderung verbarg sich einerseits die weit verbreitete Haltung, dass der Staat auch als Arbeitge- ber eine besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Krieges trug, weil er es war, der die Männer in den Krieg geschickt hatte, und andererseits der Glaube, dass gerade in staatlichen Einrichtungen viele Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, die für Kriegsbeschädigte besonders geeignet waren. Aus diesem Reservoir an sicheren und anspruchslosen  – und deshalb in gewisser Weise auch als nicht ganz vollwertig betrachteten  – Arbeitsplätzen sollten Kriegsbeschädigte befriedigt werden. Doch in der Realität gab es weit weniger solche Versorgungsposten, auf denen Kriegsbeschädigte  – etwa als Amtsdiener oder Portiere  – untergebracht hätten werden können, als viele dachten, und die Staatsverwaltung ging  – wie während des Krie- ges behördenintern häufig beklagt wurde  – in diesem Bereich keineswegs mit gu- tem Beispiel voran. Es kam etwa zu „höchst ungebührlichen Verzögerungen“,66 wenn sich Kriegsbeschädigte um staatliche Anstellungen bemühten, wobei die Tabakregie und die Postverwaltung besonderer Kritik ausgesetzt waren.67 Das Kriegsministerium mahnte gegenüber dem Handelsministerium als der obersten Postbehörde die Verant- wortung der zivilstaatlichen Stellen ein und sah sich genötigt, vehement „auf die ausserordentliche Gefahr hinzuweisen, die es bedeuten würde, wenn ganz allgemein die Behauptung von der geringeren Verwendungsmöglichkeit der Invaliden als indiskutable These aufgestellt werden sollte und sich hiezu nicht nur andere staatliche Verwaltungszweige sondern auch die Industrie, das Gewerbe, kurz sämtliche Berufszweige bekennen würden.“68 Auch die Arbeitsvermittlungsbüros befürchteten, dass die bei der Anstellung von Kriegsbeschädigten festzustellende Zurückhaltung staatlicher Stellen auf private Be- triebe „aneifernd wirken“69 könnte. Eine Umfrage des Innenministeriums im Sommer 66 Ebd., Kt. 1361, 14921/1918. 67 Z. B. K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mitteilungen über Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Wien 1918, S.  227. Nur bei den staatlichen Eisenbahnen konnte eine halbwegs nennenswerte Zahl von Kriegs- beschädigten unterkommen. Siehe auch die Klagen im Abgeordnetenhaus : Sten. Prot. AH RR, XXII. Session, 56. Sitzung v. 30.1.1918, S.  2956 (Schacherl). 68 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1356, 385/1918. 69 Ebd., Kt. 1356, 1586/1918.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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