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169Schwierigkeiten
in der Praxis
5.2.3 Exkurs : Arbeitsplätze im Staatsdienst ?
Häufig wurde die Meinung geäußert, der Staat solle Kriegsbeschädigte – angesichts
eines Arbeitsmarktes, der sie nicht willkommen hieß – in seinem Bereich anstellen,
um die tendenziell ablehnende Haltung der privaten Arbeitgeber auszugleichen und
gleichzeitig ein Vorbild für den privaten Sektor abzugeben. Hinter dieser Forderung
verbarg sich einerseits die weit verbreitete Haltung, dass der Staat auch als Arbeitge-
ber eine besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Krieges trug, weil er es
war, der die Männer in den Krieg geschickt hatte, und andererseits der Glaube, dass
gerade in staatlichen Einrichtungen viele Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, die
für Kriegsbeschädigte besonders geeignet waren. Aus diesem Reservoir an sicheren
und anspruchslosen – und deshalb in gewisser Weise auch als nicht ganz vollwertig
betrachteten – Arbeitsplätzen sollten Kriegsbeschädigte befriedigt werden.
Doch in der Realität gab es weit weniger solche Versorgungsposten, auf denen
Kriegsbeschädigte
– etwa als Amtsdiener oder Portiere
– untergebracht hätten werden
können, als viele dachten, und die Staatsverwaltung ging – wie während des Krie-
ges behördenintern häufig beklagt wurde – in diesem Bereich keineswegs mit gu-
tem Beispiel voran. Es kam etwa zu „höchst ungebührlichen Verzögerungen“,66 wenn
sich Kriegsbeschädigte um staatliche Anstellungen bemühten, wobei die Tabakregie
und die Postverwaltung besonderer Kritik ausgesetzt waren.67 Das Kriegsministerium
mahnte gegenüber dem Handelsministerium als der obersten Postbehörde die Verant-
wortung der zivilstaatlichen Stellen ein und sah sich genötigt, vehement
„auf die ausserordentliche Gefahr hinzuweisen, die es bedeuten würde, wenn ganz allgemein
die Behauptung von der geringeren Verwendungsmöglichkeit der Invaliden als indiskutable
These aufgestellt werden sollte und sich hiezu nicht nur andere staatliche Verwaltungszweige
sondern auch die Industrie, das Gewerbe, kurz sämtliche Berufszweige bekennen würden.“68
Auch die Arbeitsvermittlungsbüros befürchteten, dass die bei der Anstellung von
Kriegsbeschädigten festzustellende Zurückhaltung staatlicher Stellen auf private Be-
triebe „aneifernd wirken“69 könnte. Eine Umfrage des Innenministeriums im Sommer
66 Ebd., Kt. 1361, 14921/1918.
67 Z. B. K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mitteilungen über Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Wien
1918, S.
227. Nur bei den staatlichen Eisenbahnen konnte eine halbwegs nennenswerte Zahl von Kriegs-
beschädigten unterkommen. Siehe auch die Klagen im Abgeordnetenhaus : Sten. Prot. AH RR, XXII.
Session, 56. Sitzung v. 30.1.1918, S. 2956 (Schacherl).
68 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1356, 385/1918.
69 Ebd., Kt. 1356, 1586/1918.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918