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179Zwischenbilanz
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ausgehen“35 müsse, wurde von den anderen Teilnehmern der Besprechung offensicht-
lich als indirekter Angriff auf die bisherigen Bemühungen der Zivilverwaltung gewertet.
Nur Robert Marschner unterstützte Eger. Auch er betonte, dass die Umgestaltung
der Unterstützungs- und Verwaltungsstruktur der sozialen Kriegsbeschädigtenfür-
sorge dringend notwendig sei. Indem er ein mögliches Nachkriegssystem grob skiz-
zierte, nahm er Grundprinzipien der späteren Kriegsbeschädigtenfürsorge schon vor-
weg. So stellt er etwa vorausblickend fest, dass die Kriegsinvalidenfürsorge zur Gänze
vom Staat übernommen werden müsse, und dass sie weiters zwar Fürsorge sein müsse,
aber nicht den Charakter einer von Mitleid getragenen Almosengewährung haben
dürfe. Kriegsbeschädigtenfürsorge sollte seiner Meinung nach von der Haltung ge-
leitet sein, dass hier vom Staat Hilfe in Form einer Gegenleistung jenen zugestanden
wird, die ihrerseits zuvor dem Staat eine Leistung erbracht hatten. Kriegsbeschädig-
tenfürsorge sollte – wie er es ausdrückte – ein „Akt der Erkenntlichkeit“ sein.
„Die bisherige Form, welche im Grunde den Charakter der Freiwilligkeit unter staatlicher Auf-
sicht trägt, wird wohl den späteren Bedürfnissen nicht gewachsen sein. Die Verstaatlichung
der Invalidenfürsorge wird in erster Linie in Frage kommen. Ihr spezieller Charakter wird ihre
Angliederung an irgendein Ressort der öffentlichen Verwaltung ausschließen. Zur Besorgung
der Kriegsbeschädigtenfürsorge gehört nicht nur die Beherrschung bürokratischer Formen,
sondern auch eine genaue Kenntnis des praktischen Lebens und seiner wirtschaftlichen Ge-
staltung, die Fähigkeit, nicht nur die Wünsche des Kriegsbeschädigten entgegenzunehmen und
sie nach Tunlichkeit zu erfüllen, sondern den Invaliden auch in allen Angelegenheiten nach
bestem Wissen und Willen zu beraten. Der Kriegsinvalide darf nicht das Gefühl haben, daß er
sich in einem ‚Amte‘ im bürokratischen Sinne befindet, es muß ihm vielmehr die Überzeugung
beigebracht werden, daß die Fürsorge ein Akt der Erkenntlichkeit des Staates, beziehungsweise
der Gesellschaft für das ist, was er in ihrem Interesse getan hat. Kein unangebrachtes Mitleid,
keine Schwäche, sondern warmherziges Entgegenkommen, gepaart mit der erforderlichen
Festigkeit sind die wichtigsten Requisiten einer zielbewussten Kriegsbeschädigten-Fürsorge.“36
Und Marschner schloss mit der ebenfalls weitsichtigen Aussage : „Unter allen Umstän-
den wird die Kriegsinvalidenfürsorge den Ansatz zu einer allgemeinen Invalidenfür-
sorge bilden.“37
Von den Vertretern Böhmens wurde auch prognostiziert, dass die Auszahlung von
Unterstützungsbeiträgen an Kriegsbeschädigte bald „einen der wichtigsten Zweige der
35 Ebd., S. 278.
36 Ebd., S. 296.
37 Ebd., S. 297.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918