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189Reorganisation
1918
betonten nun, da sie im Sozialministerium ein neues Gegenüber gewonnen hatten,
vehementer und selbstbewusster als zuvor ihren Finanzierungsbedarf : Die Einrich-
tung dezentraler Fürsorgestellen, die zudem die Evidenzführung, die Arbeitsvermitt-
lung und die intensive Betreuung von Einzelfällen übernehmen sollten, sei nicht mehr
ohne entlohntes Personal zu bewerkstelligen. Die Salzburger Landeskommission etwa
führte aus, dass die Spendenbereitschaft der Bevölkerung zu Beginn des Krieges zwar
hoch gewesen sei, dass die einlangenden Summen aber jetzt bloß noch dazu reichten,
Unterstützungen an Kriegsbeschädigte, nicht aber auch Löhne an Mitarbeiter auszu-
bezahlen. Man sei in Salzburg auf die Gratisarbeit eines beurlaubten Volksschullehrers
sowie eines Arztes und seiner Tochter angewiesen. Weitere unentgeltlich arbeitende
Personen würden sich nicht finden lassen. In Salzburg sei
– so der Schluss der Landes-
kommission – die Kriegsbeschädigtenfürsorge nur durch die „Schaffung eines konso-
lidierten Amts-Apparates möglich“.89
Dass die Reorganisation der zivilstaatlichen Kriegsbeschädigtenfürsorge, der Auf-
bau eines zumindest einigermaßen gefestigten Apparates, in den letzten Kriegsmo-
naten funktionierte oder doch wenigstens in die Gänge kam, während alle Versuche
zuvor gescheitert waren, erklärt sich zum einen sicherlich aus einer besseren Bud-
getierung dieses Bereiches, zum anderen aber auch aus der professionelleren Heran-
gehensweise an das Problem, die sich etwa in einer gewissen Zurückdrängung des
ehrenamtlichen Moments und der Installierung eigener Mitarbeiterschulungen aus-
drückte. Die Landeskommissionen blieben zwar, was sie waren, und behielten „eine ei-
genthümliche Stellung im Verwaltungsorganismus“90 bei : Als „Ämter ohne amtlichen
Charakter“ hatten sie „zwar staatliche Befugnisse auszuüben, besaßen aber nicht die
Rechtsstellung staatlicher und autonomer Stellen“.91 Doch die Einrichtung der neuen
werden konnte, musste das Ministerium aber vor allem die „desolaten Kreditverhältnisse“ in Ordnung
bringen, die bei der Übernahme der Agenden der Kriegsbeschädigtenfürsorge vom Ministerium des
Innern evident geworden waren ; ebd., Kt. 1357, 3247/1918. An das Vorgängerministerium gerichtete
Subventionsansuchen der Landeskommissionen waren unbeantwortet geblieben, die Anforderungen
wegen der voranschreitenden Inflation teils schon überholt. Die neue Ministerialbürokratie war in den
ersten Monaten des Jahres 1918 vor allem damit beschäftigt, sich einen Überblick über die Finanzen zu
verschaffen, was auch angesichts der äußerst unvollständig übergebenen Akten kein leichtes Unterfangen
war ; ebd., Kt. 1553, Sa 1 ; ebd., Kt. 1553, Sa 4.
89 Ebd., Kt. 1553, Sa 11, 14233/1918, LK Salzburg an MfsF v. 2.5.1918.
90 K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mitteilungen, 1918, S. 25 (265).
91 Ebd. Gasteiger beurteilte diese Zwitterstellung mit ihrem ausgeprägten ehrenamtlichen Element nicht
negativ : Er sprach von der „starke[n] Autonomie“ der Landeskommissionen, die „ihre Organisation dem
eigenen Bedürfnisse anpassen, ihre Mittel selbst durch Sammlungen und Veranstaltungen aller Art sich
beschaffen“ konnten, und hob vor allem hervor, dass dieses System außerordentlich kostengünstig war,
denn : „Hätte der Verwaltungsapparat von Amts wegen beigestellt werden müssen, so hätte der wesent-
lich höhere Staatsaufwand für die Invalidenfürsorge den Staat gezwungen, die sachlichen Erfordernisse
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918